Politik | 12. November 2020

Neues Jagdgesetz passiert Kabinett

Von AgE
Eine bessere Balance zwischen den Interessen der Jäger und der Förster verspricht sich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner von ihrem Entwurf für eine Novelle des Bundesjagdgesetzes, die am 4. November im Bundeskabinett beschlossen wurde.
Kontrovers: Während Ministerin Julia Klöckner von einer „Gleichstellung von Wild und Wald” spricht, betrachtet der Deutsche Jagdverband den Gesetzentwurf als „in Tendenzen wildfeindlich”.
Ihr gehe es darum, das Jagdrecht mit seiner ersten Novellierung seit 1976 für die Gegenwart, aber auch für die Zukunft fit zu machen, erklärte Klöckner im Anschluss an die Kabinettssitzung. Der Fokus liegt der Ministerin zufolge dabei auf einer Gleichstellung von Wild und Wald. Dafür soll insbesondere eine Verlagerung von Verantwortung über die Bejagung von den Jagdbehörden in die Hände von Jägern und Waldbesitzern sorgen.
„Abschusskorridor”
Beide Seiten sollen sich gemäß dem Entwurf künftig – unterstützt durch Lebensraum- und Vegetationsgutachten – auf einen „Abschusskorridor” für das Jagdwild in dem entsprechenden Revier verständigen. Nur, wenn dies nicht gelingt, soll die Jagdbehörde auch in Zukunft die Jagdquoten festlegen. Den Ländern bleiben weitergehende Regelungen vorbehalten. Die Ministerin erhofft sich von der gestärkten „Eigenverantwortung vor Ort” einen besseren Schutz der Wälder vor Wildverbiss, der nach ihren Angaben rund 33 Prozent der nach den Dürreperioden der vergangenen Jahre notwendig gewordene Neuanpflanzung vernichtet hat.
Neuaufforstung schützen
Notwendig und schutzwürdig sei die Neuaufforstung auch deshalb, weil die Wälder unerlässlich für den Klimaschutz in Deutschland seien, stellte Klöckner klar.
Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßte  die von ihm zuvor verlangte Ergänzung forstlicher Gutachten um eine Lebensraumanalyse und die Höchstgrenze beim Abschuss. Dennoch hält der Verband in der Wald-Wild-Thematik an seiner Kritik fest: „Der Entwurf ist in Tendenzen wildfeindlich”, erklärte DJV-Vizepräsident Ralph Müller-Schallenberg.
Es entstehe der Eindruck, dass der zweifelsohne notwendige Waldumbau zu klimastabilen Mischwäldern nur mit dem Gewehr gelingen könne. Andere Verbände und Politiker melden ebenfalls Nachbesserungsbedarf an.
ASP-Bekämpfung stärken
Die Novelle des Bundesjagdgesetzes umfasst nach Klöckners Angaben unter anderem die Zulassung von Nachtzieltechnik und Infrarotaufhellern für die Schwarzwildbejagung, um die Jäger bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu unterstützen. Vorgesehen seien aus Verbraucher- und Tierschutzgründen auch eine Reduzierung des Bleigehalts in Büchsenmunition sowie eine Vereinheitlichung und Modernisierung der Jägerausbildung, die stärker auf Wildbrethygiene, Lebensmittelsicherheit und Waldbau ausgerichtet werde.
Laut Landwirtschaftsministerium sieht der Entwurf die Einführung eines bundesweiten Schießübungsnachweises für Gesellschaftsjagden und die Vereinheitlichung der Jäger- und Falknerprüfung vor. Der Kauf und Verkauf von Tellereisen soll ebenso verboten werden wie die Jagd an Waldquerungshilfen. Des Weiteren ist ein Verbot von fangbereiten Fallen für Greifvögel, mit Ausnahme für Falkner, vorgesehen.
Im Rahmen der Novelle soll der Bußgeldrahmen von 5000 Euro auf nun 10000 Euro angehoben werden. Die Jagdhaftpflichtversicherung soll zum Schutz von Jägern und potenziellen Opfern im Fall eines Schadenfalls auf eine Mindesthaftsumme von fünf Millionen Euro aufgestockt werden. Die Änderungen im Bundesjagdgesetz bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrats. Der Gesetzesentwurf durchläuft nun das parlamentarische Verfahren im Bundesrat und Bundestag.