Neues Jagdgesetz passiert Kabinett
Von AgE
Eine bessere Balance zwischen den Interessen der Jäger und der Förster verspricht sich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner von ihrem Entwurf für eine Novelle des Bundesjagdgesetzes, die am 4. November im Bundeskabinett beschlossen wurde.
Kontrovers: Während Ministerin Julia Klöckner von einer „Gleichstellung von Wild und Wald” spricht, betrachtet der Deutsche Jagdverband den Gesetzentwurf als „in Tendenzen wildfeindlich”.
Ihr gehe es darum, das Jagdrecht mit seiner ersten Novellierung seit 1976 für die Gegenwart, aber auch für die Zukunft fit zu machen, erklärte Klöckner im Anschluss an die Kabinettssitzung. Der Fokus liegt der Ministerin zufolge dabei auf einer Gleichstellung von Wild und Wald. Dafür soll insbesondere eine Verlagerung von Verantwortung über die Bejagung von den Jagdbehörden in die Hände von Jägern und Waldbesitzern sorgen.
„Abschusskorridor”
Beide Seiten sollen sich gemäß dem Entwurf künftig –
unterstützt durch Lebensraum- und Vegetationsgutachten – auf einen
„Abschusskorridor” für das Jagdwild in dem entsprechenden Revier
verständigen. Nur, wenn dies nicht gelingt, soll die Jagdbehörde auch in
Zukunft die Jagdquoten festlegen. Den Ländern bleiben weitergehende
Regelungen vorbehalten. Die Ministerin erhofft sich von der gestärkten
„Eigenverantwortung vor Ort” einen besseren Schutz der Wälder vor
Wildverbiss, der nach ihren Angaben rund 33 Prozent der nach den
Dürreperioden der vergangenen Jahre notwendig gewordene Neuanpflanzung
vernichtet hat.
Neuaufforstung schützen
Notwendig und schutzwürdig sei die Neuaufforstung auch
deshalb, weil die Wälder unerlässlich für den Klimaschutz in Deutschland
seien, stellte Klöckner klar.
Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßte die von ihm zuvor verlangte
Ergänzung forstlicher Gutachten um eine Lebensraumanalyse und die
Höchstgrenze beim Abschuss. Dennoch hält der Verband in der
Wald-Wild-Thematik an seiner Kritik fest: „Der Entwurf ist in Tendenzen
wildfeindlich”, erklärte DJV-Vizepräsident Ralph Müller-Schallenberg.
Es entstehe der Eindruck, dass der zweifelsohne notwendige Waldumbau zu
klimastabilen Mischwäldern nur mit dem Gewehr gelingen könne. Andere
Verbände und Politiker melden ebenfalls Nachbesserungsbedarf an.
ASP-Bekämpfung stärken
Die Novelle des Bundesjagdgesetzes umfasst nach
Klöckners Angaben unter anderem die Zulassung von Nachtzieltechnik und
Infrarotaufhellern für die Schwarzwildbejagung, um die Jäger bei der
Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu unterstützen.
Vorgesehen seien aus Verbraucher- und Tierschutzgründen auch eine
Reduzierung des Bleigehalts in Büchsenmunition sowie eine
Vereinheitlichung und Modernisierung der Jägerausbildung, die stärker
auf Wildbrethygiene, Lebensmittelsicherheit und Waldbau ausgerichtet
werde.
Laut Landwirtschaftsministerium sieht der Entwurf die Einführung eines
bundesweiten Schießübungsnachweises für Gesellschaftsjagden und die
Vereinheitlichung der Jäger- und Falknerprüfung vor. Der Kauf und
Verkauf von Tellereisen soll ebenso verboten werden wie die Jagd an
Waldquerungshilfen. Des Weiteren ist ein Verbot von fangbereiten Fallen
für Greifvögel, mit Ausnahme für Falkner, vorgesehen.
Im Rahmen der Novelle soll der Bußgeldrahmen von 5000 Euro auf nun
10000 Euro angehoben werden. Die Jagdhaftpflichtversicherung soll zum
Schutz von Jägern und potenziellen Opfern im Fall eines Schadenfalls auf
eine Mindesthaftsumme von fünf Millionen Euro aufgestockt werden. Die
Änderungen im Bundesjagdgesetz bedürfen nicht der Zustimmung des
Bundesrats. Der Gesetzesentwurf durchläuft nun das parlamentarische
Verfahren im Bundesrat und Bundestag.