Die Umnutzungsfrist für ehemals landwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich soll von sieben auf zehn Jahre verlängert werden. Zudem soll die Begünstigung der Erweiterung von Wohngebäuden auf landwirtschaftlichen Betrieben gestärkt werden.
Erleichterungen für die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich sieht eine Änderung des Baugesetzbuches vor, die das Bundeskabinett am 4. September beschlossen hat. Zum einen soll die Umnutzungsfrist für ehemals landwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich von sieben auf zehn Jahre verlängert werden. Zum anderen soll die Begünstigung der Erweiterung von Wohngebäuden auf landwirtschaftlichen Betrieben gestärkt werden. Damit soll den Wohnbedürfnissen verschiedener Generationen eines landwirtschaftlichen Betriebs Rechnung getragen werden.
Der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) begrüßte die Maßnahmen. „Die vom Bundeslandwirtschaftsministerium eingebrachten Punkte zur erleichterten Umnutzung von landwirtschaftlichen Hofstellen sind sehr sinnvoll in der Begleitung des Agrarstrukturwandels”, sagte der BLG-Vorsitzende Christopher Toben. Er mahnte zugleich erneut an, bei der im Gesetzentwurf angestrebten Beschleunigung von Bebauungsplanungen mehr Nachdruck auf den Erhalt der Freifläche als Grundlage für die Erzeugung von Nahrungsmitteln und biogenen Rohstoffen zu legen. „Dieser Aspekt sollte ausdrücklich in die Grundsätze der bauplanerischen Abwägung aufgenommen werden”, so der BLG-Vorsitzende.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) begründet die vorgesehene Verlängerung der Umnutzungsfrist damit, dass Gebäude wegen des Fristablaufs oft nicht umgenutzt werden könnten, obwohl ihr Zustand mit verhältnismäßig geringem Aufwand eine Folgenutzung erlauben würde. Daher sollten die Landwirtinnen und Landwirte künftig mehr Zeit für ihre Planungen haben, was sie aus ehemaligen Ställen oder Scheunen machen wollten. Hiervon könnten auch noch aktive landwirtschaftliche Betriebe Gebrauch machen, die etwa aufgrund einer Umstellung der Produktionsrichtung oder der Betriebsstruktur über nicht mehr genutzte Gebäude verfügten, die ursprünglich aufgrund der landwirtschaftlichen Privilegierung im Außenbereich errichtet worden seien. Das trage auch dem Strukturwandel in der Landwirtschaft Rechnung.
Wohngebäude als Anbau ermöglichen
Eine Begünstigung der Erweiterung
von Wohngebäuden auf landwirtschaftlichen Betrieben soll vor allem der
Tatsache Rechnung tragen, dass häufig mehr als zwei Generationen auf
einem Hof leben. Daher soll laut BMEL neben Erweiterungen von
Wohngebäuden im Außenbereich auch die Errichtung eines selbstständigen
Wohngebäudes als Anbau ermöglicht werden. Zudem soll in beiden Fällen
die Zahl der möglichen Wohnungen auf vier erhöht werden. Voraussetzung
ist, dass diese durch die bisherigen Eigentümerinnen und Eigentümer und
ihre Familie genutzt werden.
BLHV sieht großen Erfolg
„Ich empfinde das als Riesenerfolg”, freute sich Ulrich Müller, Vorstandsmitglied des BLHV und Vorsitzender des Kreisverbandes Wolfach, spontan, als er vom Berliner Kabinettsbeschluss zur Änderung des Baugesetzbuches (siehe oben) erfuhr. Er, sein Stellverteter Paul Buchholz und weitere Mitstreiter im BLHV hatten sich seit langem der Sache besonders angenommen; bei Politikern, in Ministerien und Behörden für den Berufsstand argumentiert und diskutiert. In der Sache beharrlich dranbleiben kann sich lohnen, nehmen diejenigen im BLHV mit, die sich hier eingesetzt haben. Solche Erfolgserlebnisse stärken zudem die Motivation, so weiterzumachen.