Das Umweltministerium in Stuttgart hat seine Vorgaben für den wolfsabweisenden Grundschutz geändert. Laut Umweltminister Franz Untersteller wird dadurch der Schutz der Weidetiere vereinfacht und verbessert.
Das Umweltministerium ist der Ansicht, dass der Grundschutz vor dem Wolf für Tierhalter jetzt flexibler und einfacher zu handhaben ist.
Mit den geänderten Vorgaben für die Zäunung von Weidetieren werde es für Nutztierhalterinnen und -halter im Fördergebiet Wolfsprävention (Schwarzwald) künftig einfacher, für einen wolfsabweisenden Grundschutz zu sorgen, so das Umweltministerium (UM). Grund für die Änderungen sind laut UM neue DIN-Vorgaben für Elektrozäune. Zudem seien Erfahrungswerte aus der Praxis berücksichtigt worden.
„Unter anderem tragen wir mit den neuen Vorgaben stärker als bisher schwierigen topografischen Bedingungen bei der Weidetierhaltung Rechnung und kommen so den Halterinnen und Haltern entgegen”, sagte Umweltminister Franz Untersteller am 3. Dezember in Stuttgart. Das betreffe insbesondere die Anforderungen an die Erdung und Spannung eines Elektrozauns.
Das ist neu
Im Sinne der Tierhaltenden wurden demnach unter anderem folgende Regelungen zum Grundschutz angepasst:
- Reduktion der geforderten Mindestspannung eines Elektrozauns von 4000 Volt auf 2000 Volt
- Ergänzung der Beurteilungskriterien für die Erdung
- Anerkennung der Präsenz von Herdenschutzhunden als GrundschutzAnerkennung eines Wolfsübergriffs auch auf gutachterlicher Basis und
ohne einen sogenannten C1-Wolfsnachweis (eindeutiges Foto oder
DNA-Analyse).
Untersteller: Flexibler und pragmatischer
„Tierhaltende bekommen mehr
Flexibilität, und die Anforderungen an den Grundschutz sind jetzt
insgesamt pragmatischer”, sagte Untersteller.
Der Umweltminister machte aber auch deutlich, dass es ohne einen zum
Teil hohen Mehraufwand für die Nutztierhalter und -halterinnen auch
künftig keinen wolfsabweisenden Grundschutz gebe. „Es war und bleibt so,
dass Schutzzäune für Schafe und Ziegen im Fördergebiet Wolfsprävention
elektrifiziert sein müssen und konkreten Anforderungen genügen müssen,
um einen Anspruch auf Entschädigung bei Rissen durch einen Wolfsangriff
zu haben.”
Das Land fördert den Herdenschutz mit bis zu 100 Prozent. Innerhalb des
Fördergebiets übernimmt das Land die Materialkosten sowie anteilige
Kosten für die Installation für Herdenschutzmaßnahmen. Außerdem
beteiligt sich das Land an den Unterhaltskosten für Herdenschutzhunde,
so das UM.
Unterschiede je nach Ort des Risses
Weiter teilt das Ministerium mit, dass vom Wolf
verursachte Nutztierrisse außerhalb eines Fördergebiets über den
Ausgleichsfonds Wolf ohne besondere wolfsabweisende Anforderungen an den
Herdenschutz erstattet werden. Innerhalb der Gebietsabgrenzung des
Fördergebiets Wolfsprävention sind demnach Erstattungen im
Nordschwarzwald (innerhalb des bereits am 25. Mai 2018 ausgewiesenen
Areals) schon heute daran geknüpft, dass ein wolfsabweisender
Grundschutz bestand. Im Südschwarzwald und den
Erweiterungsgebieten im Nordschwarzwald, die erst seit Kurzem Fördergebiet sind, gilt
bis Ende Juli nächsten Jahres noch die bedingungslose Erstattung, so das Umweltministerium.