Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zum Schutz des Wolfes in der Europäischen Union erneut ein weitreichendes Urteil gefällt.
Der Europäische Gerichtshof hat für die regionale Bejagung von Wölfen enge Grenzen gezogen.
Wie die Luxemburger Richter am 29. Juli entschieden haben, darf der große Beutegreifer auf regionaler Ebene nicht als jagdbare Art ausgewiesen werden, wenn der Erhaltungszustand auf nationaler Ebene „ungünstig” ist. Laut der Urteilsbegründung ist dies auch dann der Fall, wenn in einer betroffenen Region der Wolf nicht im Sinne der Flora-Fauna-Habitat-(FFH-)Richtlinie als streng geschützt einzustufen ist. Maßnahmen wie der jagdliche Eingriff müssten in jedem Fall auf einen günstigen Erhaltungszustand betroffener Arten abzielen.
Im vorliegenden Fall geht es um die Frage, ob in der spanischen autonomen Gemeinschaft Kastilien und Léon die Jagd auf den Wolf nördlich des Flusses Duero erlaubt sein soll. Dort gibt es stabile Populationen des Beutegreifers.
Regionale Maßnahmen zur FFH-Richtlinie sind gemäß dem EuGH also nur dann zulässig, wenn diese Vorschriften die Jagd einschränken und nicht ausweiten. Entscheidungen über die Freigabe der Jagd müssen den Richtern zufolge begründet und auf Daten über die Überwachung des Erhaltungszustands der betreffenden Art gestützt werden.
Diese Bewertungen müssten nicht nur auf verwaltungstechnischer, sondern auch auf Ebene der biogeografischen Region oder sogar grenzüberschreitend durchgeführt werden, heißt es im Urteil. Das strittige Regionalgesetz verstoße daher gegen die FFH-Richtlinie.
Insgesamt gilt der Erhaltungszustand des Wolfes in Spanien dem Urteil zufolge als „ungünstig”. Das Obergericht Kastilien und León wollte daher von den Luxemburger Richtern wissen, ob die regionale Bejagung trotzdem mit der EU-Habitatrichtlinie vereinbar ist.
Die Klärung dieser Frage durch den EuGH ist auch für Mitgliedstaaten wie Bulgarien, Finnland, Griechenland, die drei baltischen Länder sowie Polen und die Slowakei von Interesse. Dort gilt für den Wolf nämlich teilweise oder vollständig ein niedrigeres Schutzniveau der FFH-Richtlinie.
Statistik über tote Wölfe
Im Totfund-Monitoring des Wolfes sind seit 2006 inzwischen 1000 Kadaver seziert worden. Bei diesen wurde als Haupttodesursache der Straßenverkehr festgestellt. Jedes zehnte Tier wurde illegal getötet. Das hat jetzt das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (Leibniz-IZW) mitgeteilt. Es führt das 2006 in Deutschland eingeführte Monitoring durch. Anlass war, dass kürzlich der 1000ste Wolf auf dem Seziertisch des Leibniz-IZW landete. Drei Viertel aller bislang untersuchten Tiere waren im Straßenverkehr getötet worden.
Wie das Leibniz-IZW weiter berichtete, ist die Zahl der gefundenen Kadaver mittlerweile so stark angestiegen, dass jetzt nur noch jeder zweite im Straßenverkehr umgekommene Wolf seziert werden kann.