Politik | 22. August 2024

Ministerium bewegt sich beim Waldgesetz

Von AgE
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat einen neuen Entwurf für ein Bundeswaldgesetz erarbeitet. Der Wald als Wirtschaftsfaktor soll den ökologischen Funktionen gleichgestellt werden. Vorgaben des Bundes bei der Baumartenwahl und Straftatbestände soll es nicht geben.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) geht bei der angestrebten Novelle des Bundeswaldgesetzes auf seine Kritiker in Ländern und Verbänden zu. Wie aus Ministeriumskreisen verlautet, wird in einem überarbeiteten Ressortentwurf die Funktion des Waldes als Wirtschaftsfaktor gleichberechtigt neben den ökologischen Funktionen und dem Wald als Erholungsraum stehen.
Keine Vorgaben für Baumarten
Bei der Wahl der Baumarten soll es keine Vorgaben des Bundes geben. Vielmehr sollen die Länder festlegen, welche Arten als „standortgerecht” gelten und gepflanzt werden dürfen. Bundeseinheitlich soll geregelt werden, dass Kahlschläge von mehr als einem Hektar nur mit Genehmigung der zuständigen Behörden vor Ort möglich sein sollen. Die Vorschriften zu Kahlschlägen wurden laut BMEL-Kreisen im Vergleich zum früheren Entwurf entschlackt und auf das Wesentliche beschränkt. Auch von Vorgaben für Rückegassen soll Abstand genommen werden. Nicht mehr vorgesehen sind im neuen Entwurf Straftatbestände. Nach wie vor aufgeführt werden lediglich Ordnungswidrigkeiten. Seinen überarbeiteten Entwurf hat das Ministerium am 19. August in die Ressortabstimmung gegeben.
Die im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbarte Novelle des Bundeswaldgesetzes beherrscht seit einem Jahr die forstpolitische Diskussion in Deutschland. Zunächst hatten vier Umweltorganisationen mit einem Vorschlag für einen Gesetzentwurf im vergangenen Herbst bei Forstverbänden für Empörung gesorgt. Nicht minder kritisch wurde in der Branche ein zwischen dem Bundeslandwirtschafts- und dem Bundesumweltministerium abgestimmter Referentenentwurf beurteilt. Daran änderten auch einige Anpassungen nichts, mit denen das BMEL seinen Entwurf zum Jahresende in die Ressortabstimmung gegeben hatte. Zu einem Abschluss kam es nicht.
Auch aus den Reihen der Länder gab es Kritik. Ein von den Waldeigentümern und den Familienbetrieben Land und Forst in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten war zu dem Ergebnis gekommen, dass der vorgelegte Entwurf in Teilen möglicherweise verfassungswidrig ist.