Politik | 04. November 2021

Ministerien sind sich wieder nicht einig

Von AgE
Der Zeitplan für die Durchführungsverordnungen zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU kommt ins Rutschen.
Der Zeitplan für die Umsetzung der GAP in Deutschland wackelt.
Entgegen dem Ziel des Bundeslandwirtschaftsministeriums wird das Bundeskabinett die GAP-Direktzahlungen-Verordnung und die GAP-Konditionalitäten-Verordnung am Mittwoch nicht beschließen, hieß es am Dienstag dieser Woche. Es gebe noch Abstimmungsbedarf zwischen dem Agrarressort und dem Bundesumweltministerium, so die  Begründung.
Streitpunkt Öko-Regelungen
Erschwert wurde eine Einigung dadurch, dass Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth an der Weltklimakonferenz in Glasgow teilnahm und ein geplantes Telefonat mit Staatssekretärin Beate Kasch vom Landwirtschaftsministerium offenbar nicht in der gebotenen Länge und Gründlichkeit geführt werden konnte. Zu den offenen politischen Fragen zählt insbesondere die Mittelbereitstellung für die Öko-Regelungen.
Damit ist es sehr fraglich, ob der Bundesrat wie vorgesehen am 26. November die Verordnungen beschließen kann. Voraussetzung dafür wäre, dass im Verlauf der kommenden Woche ein Kabinettsbeschluss im Umlaufverfahren zustande käme. Die letzte Bundesratssitzung dieses Jahres findet am 17. Dezember statt. Die Verordnungen sind Bestandteil des nationalen GAP-Strategieplans, der bis Jahresende bei der EU-Kommission eingereicht werden muss.
Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, zu dem Vorgang: „Wir haben kein Verständnis dafür, dass die Bundesregierung die GAP-Verordnungen nicht zum Abschluss bringt. Das stellt die Umsetzung 2023 in Frage. Unsere Bauern brauchen endlich Planungssicherheit. Diese Verzögerung muss jetzt zumindest dafür genutzt werden, die bestehenden Defizite bei den Eco-Schemes und beim Grünland zu beheben.”