Ministerien in Stuttgart und Bonn mühen sich, Landwirten einen verlässlichen Weg zum Ackerstatus-Erhalt von langjährigen Ackerbrachen aufzuzeigen. Die EU macht diese Bemühungen teilweise wieder zunichte.
Bei einer Sitzung beim Deutschen Bauernverband am vergangenen Freitag in Berlin berieten die Bauernverbände eingehend mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) über die drohende Grünlandwerdung bei langjährigen Ackerfutterflächen und Ackerbrachen.
Der BLHV weist darauf hin, dass ihm noch keine hundertprozentige Garantie vorliegt, dass „neu entstandenes Grünland” in jedem Fall rückumgewandelt werden kann. Auch die Antragsbehörden haben Landwirten bisher offensichtlich keine klare Zusage geben können. Vorliegende schriftliche Dokumente stellen stets eine Rückumwandlungsgenehmigung für „neues Dauergrünland” lediglich „grundsätzlich” oder „in der Regel” in Aussicht. Bekanntlich gilt: keine Regel ohne Ausnahme. Wird beispielsweise ein FFH-Lebensraumtyp auf Acker-Brachen vorgefunden, kann das BMEL nicht ausschließen, dass eine Umwandlung des neu entstandenen Dauergrünlandes nicht genehmigt wird und zudem auch noch das FFH-Verschlechterungsgebot zu beachten wäre. Niemand stellt den Landwirten bei Wertverlust einen angemessenen finanziellen Ausgleich in Aussicht.
Keine freiwillige ÖVF-Brache?
Eingehend wurde auch die Variante der freiwilligen Anlage
einer ÖVF-Brache mit dem BMEL diskutiert. Die Ministerien hatten nach
einer Bund-Länder-Vereinbarung zunächst die Bereitstellung von mehr als
fünf Prozent Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) auf der Ackerfläche als
möglich angesehen. Öko-Betriebe und kleine Betriebe unter 15 ha hätten
demzufolge freiwillig an der ÖVF-Brache teilnehmen können. So ist es
auch in den Erläuterungen zum Gemeinsamen Antrag auf Seite 24
beschrieben. Die Ministerien müssen in dieser Frage aber wieder
zurückrudern. Das BMEL verwies auf ein Kommissionsschreiben. Darin
besteht die EU darauf, dass eine ÖVF-Codierung nicht „mit dem Ziel der
Umgehung”, also mit dem Ziel der Vermeidung des Statuswechsels zu
Dauergrünland erfolgen darf. Bund und Länder wollen sich dazu erst in
einer Sitzung am 27. und 28. April 2015 neu positionieren. Diesen
Termin können Landwirte für ihre Entscheidungen in der Regel nicht
abwarten.
Vor dem Hintergrund der von der EU ausgehenden neuen Verunsicherung
schreibt der Deutsche Bauernverband die Agrarministerien in Bund und
Ländern an. Solange Garantien der EU für den Ackerstatus fehlen, bietet
der für die Umwelt kontraproduktive Umbruch dem Landwirt nach Ansicht
des BLHV die beste Gewähr für den Werterhalt der von ihm
bewirtschafteten Ackerflächen.