Politik | 20. März 2015

Ministerien rudern zurück

Von Hubert God, BLHV
Ministerien in Stuttgart und Bonn mühen sich, Landwirten einen verlässlichen Weg zum Ackerstatus-Erhalt von langjährigen Ackerbrachen aufzuzeigen. Die EU macht diese Bemühungen teilweise wieder zunichte.
Bei einer Sitzung beim Deutschen Bauernverband am vergangenen Freitag in Berlin berieten die Bauernverbände eingehend mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) über die drohende Grünlandwerdung bei langjährigen Ackerfutterflächen und Ackerbrachen.
Der BLHV weist darauf hin, dass ihm noch keine hundertprozentige Garantie vorliegt, dass „neu entstandenes Grünland” in jedem Fall rückumgewandelt werden kann. Auch die Antragsbehörden haben Landwirten bisher offensichtlich keine klare Zusage geben können. Vorliegende schriftliche Dokumente stellen stets eine Rückumwandlungsgenehmigung für „neues Dauergrünland” lediglich „grundsätzlich” oder „in der Regel” in Aussicht. Bekanntlich gilt: keine Regel ohne Ausnahme. Wird beispielsweise ein FFH-Lebensraumtyp auf Acker-Brachen vorgefunden, kann das BMEL nicht ausschließen, dass eine Umwandlung des neu entstandenen Dauergrünlandes nicht genehmigt wird und zudem auch noch das FFH-Verschlechterungsgebot zu beachten wäre. Niemand stellt den Landwirten bei Wertverlust einen angemessenen finanziellen Ausgleich in Aussicht.
Keine freiwillige ÖVF-Brache?
Eingehend wurde auch die Variante der freiwilligen Anlage einer ÖVF-Brache mit dem BMEL diskutiert. Die Ministerien hatten nach einer Bund-Länder-Vereinbarung zunächst die Bereitstellung von mehr als fünf Prozent Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) auf der Ackerfläche als möglich angesehen. Öko-Betriebe und kleine Betriebe unter 15 ha hätten demzufolge freiwillig an der ÖVF-Brache teilnehmen können. So ist es auch in den Erläuterungen zum Gemeinsamen Antrag auf Seite 24 beschrieben. Die Ministerien müssen in dieser Frage aber wieder zurückrudern. Das BMEL verwies auf ein Kommissionsschreiben. Darin besteht die EU darauf, dass eine ÖVF-Codierung nicht „mit dem Ziel der Umgehung”, also mit dem Ziel der Vermeidung des Statuswechsels zu Dauergrünland erfolgen darf. Bund und Länder wollen sich dazu erst in einer  Sitzung am 27. und 28. April 2015 neu positionieren. Diesen Termin können Landwirte für ihre Entscheidungen in der Regel nicht abwarten. Vor dem Hintergrund der von der EU ausgehenden neuen Verunsicherung schreibt der Deutsche Bauernverband die Agrarministerien in Bund und Ländern an.  Solange Garantien der EU für den Ackerstatus fehlen, bietet der für die Umwelt kontraproduktive Umbruch dem Landwirt nach Ansicht des BLHV die beste Gewähr für den Werterhalt der von ihm bewirtschafteten Ackerflächen.