Politik | 13. Juni 2019

Ministerien beim Düngestreit auf Entschärfungskurs

Die Position der Bundesregierung hinsichtlich einer neuerlichen Änderung der Düngeverordnung zeichnet sich immer deutlicher ab.
Das Bundesumweltministerium schlägt vor, die Vorgaben zu differenzieren, je nachdem, ob man organischen oder mineralischen Stickstoff ausbringt.
Die beiden Staatssekretäre des Bundeslandwirtschafts- und des Bundesumweltministeriums,  Hermann Onko Aeikens und Jochen Flasbarth, zeigten sich nach dem erneuten Düngegipfel mit Vertretern der Länder und von Verbänden sowie mit Parlamentariern der Koalitionsfraktionen am 6. Juni in Berlin zuversichtlich, dass man kurzfristig die noch  offenen Punkte klären werde. Eine Beteiligung des Bundeskanzleramts werde dafür aller Voraussicht nicht benötigt, erklärten Aeikens und Flasbarth gegenüber der Presse.
Wie vorgesehen werde die Bundesregierung noch im Juni ihre Vorschläge in Brüssel vorlegen. Die beiden noch offenen Punkte beziehen sich den Angaben zufolge auf die Ausnahmen von der für die roten Gebiete vorgesehenen Verringerung der Düngung um 20 Prozent gegenüber dem Pflanzenbedarf. Der Deutsche Bauernverband (DBV) blieb auch nach dem Treffen bei seiner Kritik an den Plänen der Bundesregierung. Eine Abkehr vom Prinzip der bedarfsgerechten Düngung sei weder fachlich zu begründen noch von der EU-Kommission gefordert, erklärte der DBV-Umweltbeauftragte Eberhard Hartelt. Ebenfalls fachlich nicht zu begründen sei die unterschiedliche Gestaltung bei den Ausnahmen von der pauschalen Begrenzung bei ökologisch und konventionell arbeitenden Betrieben.
Nach einem Vorschlag des Bundesumweltministeriums sollen Betriebe, die ausschließlich organischen Stickstoff und davon im Durchschnitt ihrer Flächen nicht mehr als 170 kg pro Hektar düngen, von der 20-Prozent-Vorgabe ausgenommen werden.
Vorteile für Ökobetriebe
Davon profitieren würden vornehmlich Ökobetriebe. Für Betriebe, die organischen und mineralischen Stickstoff düngen, soll die Grenze dem Umweltressort zufolge hingegen bei 140 kg Stickstoff je Hektar liegen. Hierüber besteht bislang ebenso Dissens zwischen den Ressorts wie bei den Ausnahmen vom Verbot der Herbstdüngung. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will eine Düngung von Winterraps zulassen, wenn laut Nmin-Probe weniger als 45 kg Stickstoff pro Hektar pflanzenverfügbar sind. Das soll dem Agrarressort zufolge auch für die Düngung von Zwischenfrüchten gelten.
Nicht mehr diskutiert wird hingegen darüber, dass der 20-Prozent-Abschlag nicht, wie ursprünglich vorgeschlagen, schlagbezogen, sondern im Durchschnitt der Flächen des Betriebes gelten soll. Einig ist man sich auch darin, dass Dauergrünland von der Regelung ausgenommen werden soll.