Minister offen für „flexible Angebotsregelungen” bei Milch
Die Agrarministerkonferenz zeigte insgesamt, dass die Länder ihre gravierenden Auffassungsunterschiede in der Milchpolitik nur noch mit Mühe kaschieren können. Erst nach schwierigen Verhandlungen, die dem Vernehmen nach wiederholt vor
dem Scheitern standen, hat sich die Agrarministerkonferenz am 2. Oktober in Fulda auf einen von allen getragenen Beschluss geeinigt.
Sachsen-Anhalts CDU-Landwirtschaftsminister Hermann Onko Aeikens machte vor der Presse hingegen deutlich, dass ihm die Zustimmung zu dem Beschluss „sehr schwer” gefallen sei. Erneut warnte Aeikens vor einem Zurück zu einer Marktregulierung, die weder erfolgversprechend noch praktikabel sei. Dagegen sprach die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken von einem wichtigen Signal. Damit sei klar, dass man in der Milchpolitik nicht mehr allein auf Deregulierung und Marktorientierung setze, so die Grünen-Politikerin.
Die amtierende AMK-Vorsitzende, Hessens Landwirtschaftsministerin Priska Hinz, zeigte sich nach dem Treffen erleichert darüber, dass überhaupt ein Beschluss zustande gekommen sei. Nunmehr gelte es, vorbehaltlos alle zur Verfügung stehenden Instrumente zu prüfen, betonte die Ministerin, die noch in diesem Jahr zu einem „Runden Tisch” einladen will. Auch Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt versicherte, man werde die Gespräche „vorurteilsfrei” führen. Gleichzeitig äußerte sich Schmidt, der in dem Beschluss von seinen Länderkollegen aufgefordert wird, sich in Brüssel für die genannten Instrumente einzusetzen, zurückhaltend gegenüber einer Mengenregulierung auf dem Milchmarkt. Aus seiner Sicht gebe es „noch kein überzeugendes Modell, wie der Milchmarkt gesteuert werden könnte”.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt fand vergangene Woche in Fulda Zustimmung für sein „Zwei-Säulen-Modell” zur Vergabe der knapp 70 Millionen Euro, die aus dem EU-Hilfspaket für Deutschland zur Verfügung stehen. Zum einen sollen betroffene Betriebe ein Liquiditätsdarlehen über ihre Hausbank bekommen können. Damit wird die entsprechende Maßnahme fortgeführt, die bereits seit Juli dieses Jahres von der Landwirtschaftlichen Rentenbank angeboten wird. Zum anderen sollen direkte Zuschüsse zu dem Darlehen gewährt werden können. Die Beantragung soll über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) erfolgen.
Schmidt betonte, dass die Zuschüsse nicht im Windhundverfahren vergeben werden sollen. Bei Überzeichnung der EU-Mittel werde
sichergestellt, dass alle berechtigten Betriebe einen Zuschuss erhalten.
Bund und Länder haben bislang keine Vorstellungen, wie viele Betriebe die Hilfe in Anspruch nehmen werden. Die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken regte an, über eine Deckelung pro Betrieb nachzudenken, so dass möglichst viele den Zuschuss in Anspruch nehmen könnten. Ihr Schweriner Amtskollege Till Backhaus lehnte eine Fokussierung auf wirtschaftlich schwache Betriebe ab. Schmidt stellte klar, dass es keine Bonitätsprüfung geben werde.