Politik | 03. Dezember 2020

Maßnahmenplan zum Schutz von Nutztieren

Von AgE/red
Baden-Württemberg setzt zur Förderung des Tierschutzes bei Nutztieren auf eine Stärkung der behördlichen Überwachung und auf die Förderung von mehr Tierwohl an regionalen Schlachthöfen.
Ein ganzes Paket von Maßnahmen soll den Tierschutz in der Nutztierhaltung und in Schlachthöfen verbessern.
Einen entsprechenden Maßnahmenplan hat Landwirtschaftsminister Peter Hauk am 26. November vorgelegt. Geplant ist demnach eine personelle Verstärkung der amtlichen Überwachung durch die Behörden vor Ort. Außerdem solle „der Sachverstand in einer Koordinierungsstelle unter Leitung der Landestierärztin Dr. Heike Goll gebündelt werden.
Die Stabstelle „Tiergesundheit und Verbraucherschutz” am Regierungspräsidium Tübingen werde um den Bereich Tierschutz erweitert, erklärte Hauk. Für regionale Schlachthöfe wolle die Landesregierung ein Förderprogramm für mehr Tierwohl auflegen. Dafür würden in einem ersten Schritt bis zu zehn Millionen Euro gebraucht.
Selbstverpflichtung zur Videoüberwachung
Im Bereich der Videoüberwachung in Schlachthöfen setzt Baden-Württemberg nach Angaben des Ministers mit Blick auf geltendes Datenschutzrecht auf die Freiwilligkeit und wird eine entsprechende „Selbstverpflichtung einfordern”.
Das Maßnahmenbündel werde den Tierschutz im Umgang mit Nutztieren deutlich stärken, erklärte Hauk. Menschliches Fehlverhalten im Alltag könne zwar nicht ausgeschlossen werden; es dürfe aber nicht zu Leid von Tieren führen.
Auch die Verbraucher sieht Hauk in der Pflicht. Wer mehr Tierwohl an den Schlachthöfen wolle, müsse auch höhere Fleischpreise akzeptieren.
Aus dem Maßnahmenplan
Folgende Maßnahmen zum Tierschutz in der Nutztierhaltung und in Schlachthöfen sind vorgesehen:
  • Weiterentwicklung der Marktstrukturförderung sowie der Qualitätsprogramme in einem neuen Landesprogramm, mit einem speziellen Förderansatz für regionale Schlachthöfe nach Tierwohlkriterien. Hierzu sollen in einem ersten Schritt bis zu zehn Millionen Euro bereitgestellt werden (Finanzbedarf).
  • Weitere Verstärkung der Veterinärämter um jeweils eine Stelle (Finanzbedarf).
  • Weitere Förderung der hofnahen Schlachtung (zum Beispiel Schlachtung mit Achtung) mit bis zu einer Million Euro  (Finanzbedarf).
  • Freiwillige Selbstverpflichtung der Betriebe zur Installation von Kameras, die den Schlachtprozess durchgehend dokumentieren. Dies soll perspektivisch in ein von Künstlicher Intelligenz (KI) gestütztes System münden.
  • Dazu läuft seit Anfang des Jahres das Projekt „Tiergerechte Schlachtung – digital gestützt”. Damit soll mittels KI das Tierwohl beim Schlacht-prozess besser überwacht werden. Dieses Projekt geht nun in die zweite Phase.
  • Hinwirken auf eine Rotation des amtlichen Überwachungspersonals alle drei  Jahre wie in der allgemeinen Lebensmittelüberwachung.
  • Hinwirken auf die Einrichtung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens für Betäubungsanlagen durch den Bund.
  • Weiterentwicklung der Kriterien für tierschutzgerechte Schlachtung, Beratung der Schlachtunternehmen.
  • Entwicklung und Bereitstellung von praxisorientierten Handreichungen zu besonderen Themenbereichen (Betäubung, Nottötung, Umgang mit kranken Tieren).
  • Initiierung, Entwicklung und Koordinierung von Einzelprojekten zur Verbesserung des Tierwohls (zum Beispiel Tierwohlinitiative Landkreis Ravensburg, digitale Management- und Beratungshilfe zur Verbesserung der Tiergerechtigkeit in der Milchviehhaltung beim LAZBW Aulendorf).