Politik | 16. Juli 2020

Landwirtschaftsausschuss beschließt Änderung von Naturschutz- und Landeskulturgesetz

Von der BBZ-Redaktion
Der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz votierte in seiner gestrigen Sitzung mehrheitlich dafür, dem Plenum zu empfehlen, dem Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes sowie des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes zuzustimmen. In dem Gesetzentwurf sind auch zentrale Elemente des Volksantrags „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg” integriert. Die Zweite Beratung im Plenum ist am Mittwoch, 22. Juli 2020, geplant.
Blick nach Stuttgart: Der Landtag beschäftigt sich am 22. Juli mit Themen, die für die Zukunft der Landwirtschaft im Land von großer Bedeutung sind.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner Plenarsitzung vom 22. Juli den Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg” zur Aussprache auf der Tagesordnung. Unmittelbar darauf ist die zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes" vorgesehen.
Die Landtagsaussprache kann hier live mitverfolgt werden. Danach soll sie auch in der Mediathek des Landtags verfügbar sein. Persönlicher Besuch im Stuttgarter Landtag ist nicht möglich, da aufgrund der Corona-Situation (Abstände) die Besucherbereiche für die Landtagsabgeordneten gebraucht werden.
81 Stellungnahmen abgegeben
Nach Angaben des Vorsitzenden des Gremiums, des Grünen-Abgeordneten Martin Hahn, wurde der Gesetzentwurf von einem intensiven Beteiligungsprozess begleitet. „Insgesamt 81 Verbände und Berufsgruppen haben Stellungnahmen zu dem Gesetzesvorhaben abgegeben”, sagte Martin Hahn. Mit dem Gesetzesvorschlag solle die Stärkung der Biodiversität umgesetzt und zugleich ein Weg geschaffen werden, der die Belange einer zukunftsfähigen Landwirtschaft mit den Ansprüchen eines zeitgemäßen Artenschutzes vereint. 
Wie der Vorsitzende weiter ausführte, werden im Naturschutzgesetz Regelungen zur Vermeidung der Lichtverschmutzung, Gestaltung von privaten Gärten, Ausbau des Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030, Erhaltung von Streuobstbeständen, Pestizidverbot und -einsatz auf naturschutzrechtlich geschützten Flächen (inkl. private Gärten) neu aufgenommen oder angepasst. Darüber hinaus erfolgen umfangreiche Anpassungen des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes. Dort werden insbesondere Definitionen für Streuobstbestände, Refugialflächen und den Integrierten Pflanzenschutz aufgenommen sowie die Anforderungen für die Umsetzung der Bestimmungen präzisiert. So sei etwa vorgesehen, den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um 40 bis 50 Prozent zu reduzieren und den Ökolandbau bis 2030 auf 30 bis 40 Prozent zu erhöhen.
In den Bereichen Bildung und Forschung werden Grundlagen für die besondere Berücksichtigung der Biodiversität, vor allem in der praxisorientierten angewandten Forschung, geschaffen, ebenso wie in den Bereichen Vermarktung und Ernährung. Des Weiteren wird der Schutz landwirtschaftlicher Flächen konkretisiert.
Umweltausschuss: stärker zusammenbringen
Der Ausschuss für Umwelt und Energiewirtschaft hat in seiner Sitzung am 14. Juli ebenfalls über den Gesetzentwurf der Landesregierung beraten. „Einige der Änderungen in diesem Gesetzentwurf basieren auf den Forderungen des im März eingereichten Volksantrags”, erklärte Dr. Bernd Grimmer (AfD), der Vorsitzende des Gremiums. Auf Antrag der Fraktionen Grüne und CDU forderte der Ausschuss die Landesregierung mehrheitlich dazu auf, die Schaffung eines Kulturlandschaftsrats zu prüfen sowie in Zusammenarbeit mit dem Handel weitere Maßnahmen zur Vermarktung regionaler Produkte zu ergreifen.
Sowohl die Schaffung des Kulturlandschaftsrats als auch Maßnahmen zur Vermarktung regionaler Produkte, ökologisch sowie konventionell, seien Teil des Volksantrags „Gemeinsam unsere Umwelt schützen”. Weitere Forderungen der Initiatoren dieses Volksantrags seien bereits in den Gesetzesentwurf der Landesregierung eingeflossen. Dasselbe gelte für einzelne Anliegen des Volksbegehrens der Initiative „Rettet die Bienen”, das einen besonderen Fokus auf den Artenschutz in Baden-Württemberg gerichtet habe. Jedoch dürfe der Schutz der Artenvielfalt nicht ausschließlich als Aufgabe der Landwirtschaft angesehen werden.
Der Insektenschutz stehe auch im Gesetzentwurf der Landesregierung im Mittelpunkt, da vom Zustand der Insektenpopulation zahlreiche weitere Arten abhängig seien. So enthalte der Gesetzesentwurf unter anderem ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf naturschutzrechtlich besonders geschützten Flächen. Durch die Umwandlung von konventioneller in biologische Landwirtschaft erhoffe sich das Ministerium einen Beitrag zur generellen Reduktion dieser Mittel. Einen Antrag der SPD-Fraktion, zur Ermittlung dieser Reduktion die Wirkstoffmenge der eingesetzten Pflanzenschutzmittel heranzuziehen, habe das Gremium mehrheitlich abgelehnt.
„Der Ausschuss ist sich darüber einig, dass der flächendeckende Erhalt der heimischen Landwirtschaft von herausragender Bedeutung ist”, so der Vorsitzende des Gremiums. So blicke man mittlerweile anders auf den Mehrwert der regionalen Versorgung, als dies noch vor einem halben Jahr der Fall gewesen sei. So brauche es die Landwirtschaft und die Verbraucher, um den biologischen Anbau auszuweiten. Zudem sei der Erhalt der biologischen Vielfalt im Land nur möglich, wenn zugleich die Rahmenbedingungen für die familiär geführten landwirtschaftlichen Betriebe stimmen würden.
Um die Anliegen der Initiatoren des Volksantrags und des Volksbegehrens umsetzen und unterstützen zu können, stünden im Doppelhaushalt 2020/2021 insgesamt 62 Millionen Euro zur Verfügung.