Der Ausschuss für Umwelt
und Energiewirtschaft hat in seiner Sitzung am 14. Juli ebenfalls über den
Gesetzentwurf der Landesregierung beraten. „Einige der Änderungen in diesem Gesetzentwurf
basieren auf den Forderungen des im März eingereichten Volksantrags”, erklärte
Dr. Bernd Grimmer (AfD), der Vorsitzende des Gremiums. Auf Antrag der
Fraktionen Grüne und CDU forderte der Ausschuss die Landesregierung
mehrheitlich dazu auf, die Schaffung eines Kulturlandschaftsrats zu prüfen
sowie in Zusammenarbeit mit dem Handel weitere Maßnahmen zur Vermarktung
regionaler Produkte zu ergreifen.
Sowohl die Schaffung des
Kulturlandschaftsrats als auch Maßnahmen zur Vermarktung regionaler Produkte,
ökologisch sowie konventionell, seien Teil des Volksantrags „Gemeinsam unsere
Umwelt schützen”. Weitere Forderungen der Initiatoren dieses Volksantrags seien
bereits in den Gesetzesentwurf der Landesregierung eingeflossen. Dasselbe gelte
für einzelne Anliegen des Volksbegehrens der Initiative „Rettet die Bienen”,
das einen besonderen Fokus auf den Artenschutz in Baden-Württemberg gerichtet
habe. Jedoch dürfe der Schutz der Artenvielfalt nicht ausschließlich als
Aufgabe der Landwirtschaft angesehen werden.
Der Insektenschutz stehe
auch im Gesetzentwurf der Landesregierung im Mittelpunkt, da vom Zustand der
Insektenpopulation zahlreiche weitere Arten abhängig seien. So enthalte der
Gesetzesentwurf unter anderem ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf naturschutzrechtlich
besonders geschützten Flächen. Durch die Umwandlung von konventioneller in
biologische Landwirtschaft erhoffe sich das Ministerium einen Beitrag zur
generellen Reduktion dieser Mittel. Einen Antrag der SPD-Fraktion, zur
Ermittlung dieser Reduktion die Wirkstoffmenge der eingesetzten
Pflanzenschutzmittel heranzuziehen, habe das Gremium mehrheitlich abgelehnt.
„Der Ausschuss ist sich
darüber einig, dass der flächendeckende Erhalt der heimischen Landwirtschaft
von herausragender Bedeutung ist”, so der Vorsitzende des Gremiums. So blicke
man mittlerweile anders auf den Mehrwert der regionalen Versorgung, als dies
noch vor einem halben Jahr der Fall gewesen sei. So brauche es die
Landwirtschaft und die Verbraucher, um den biologischen Anbau auszuweiten.
Zudem sei der Erhalt der biologischen Vielfalt im Land nur möglich, wenn
zugleich die Rahmenbedingungen für die familiär geführten landwirtschaftlichen
Betriebe stimmen würden.
Um die Anliegen der
Initiatoren des Volksantrags und des Volksbegehrens umsetzen und unterstützen
zu können, stünden im Doppelhaushalt 2020/2021 insgesamt 62 Millionen Euro zur
Verfügung.