Politik | 14. Juni 2018

Land gewinnt im Kartellstreit

Von Daniel Haupt
Überraschend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beim Thema Holzvermarktung die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf von 2017 sowie die Entscheidung des Bundeskartellamtes von 2015 aufgehoben. Formale Gründe führten zu der höchstrichterlichen Entscheidung.
In der Urteilsbegründung erklärte  am Dienstag die Präsidentin des Bundesgerichtshofes und gleichzeitig Vorsitzende des Kartellsenats, Bettina Limperg,  dass das  Kartellverfahren im Jahr 2015 aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht wieder hätte aufgenommen werden dürfen. Der BGH sei zu dieser Einschätzung gekommen, weil der Kartellbehörde 2015 keine objektive grundsätzliche Veränderung der Situation vorgelegen habe, sondern lediglich eine andere Einschätzung. Ebenso seien dem Kartellamt zwar nachträglich wesentliche Tatsachen bekannt worden, die allerdings bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung vorgelegen hätten.
Insgesamt hätten nachträgliche Erkenntnisse oder die Beseitigung von Fehlvorstellungen keine Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse dargestellt. Daher sei ein Wiederaufnahmegrund des Verfahrens keinesfalls gegeben gewesen. „Also hätte die Kartellbehörde die Verpflichtungszusage des Landes von 2008 weiter einhalten müssen”, machte die Präsidentin deutlich.
Höchstrichterlich
Die Entscheidung des BGH, die als höchstrichterliche Entscheidung nicht mehr angefochten werden kann, schafft inhaltlich über die Holzvermarktungspraxis keine Rechtsklarheit, diese Frage bleibt offen.
Der baden-württembergische Forstminister Peter Hauk zeigte sich in einer ersten Reaktion ganz entspannt und betonte, dass das Urteil dem Land wesentlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Forstumstrukturierung gebe. Dass der BGH sich nicht zur Holzvermarktung und zur forstlichen Betreuung und Beratung geäußert habe, bedeute  nicht, dass das Thema  unwichtig sei. „Die Frage ist weiterhin, wie die Dienstleistungen für die Waldbesitzer bestmöglich erbracht werden können”, betonte der Forstminister. Für ihn sei  es wichtig, dass sich das Land immer in einer kartellrechtskonformen Situation befunden habe und das Kartellamt nicht das Recht hatte, die 2008 getroffene Verpflichtungszusage aufzukündigen.
Schadensersatz vom Tisch
Ebenso blickte Hauk auf die Sägewerke, aus deren Initiative heraus  er  den Ursprung des Streits sieht. „Den Träumen von Sägewerken über Schadensersatzklagen ist nun der Boden entzogen”, resümierte der Minister.
Roland Burger, Präsident der Forstkammer Baden-Württemberg, forderte  eine genaue Bewertung der Konsequenzen. „Aus jetziger Sicht erscheint es sinnvoll, den vom Land eingeschlagenen Kurs, die Forststrukturen zukunftsfähig und rechtssicher aufzustellen, gemeinsam mit allen Waldbesitzarten fortzuführen.”
Das Ziel, die Forstwirtschaft auf waldbesitzergetragene Strukturen auszurichten, sei weiterhin sinnvoll, um ähnliche kartellrechtliche Auseinandersetzungen in der Zukunft zu vermeiden.  Nun könne ohne den Druck eines anhängigen Rechtsstreits über die Neugestaltung der Forststrukturen gesprochen werden.  Aufgrund der Änderung des Bundeswaldgesetzes und der Vorgaben des Koalitionsvertrages, den Staatswald in eine Anstalt öffentlichen Rechts auszulagern, werde die Forstreform aber auf der Agenda bleiben.