Überraschend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beim Thema Holzvermarktung die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf von 2017 sowie die Entscheidung des Bundeskartellamtes von 2015 aufgehoben. Formale Gründe führten zu der höchstrichterlichen Entscheidung.
In der Urteilsbegründung erklärte am Dienstag die Präsidentin des Bundesgerichtshofes und gleichzeitig Vorsitzende des Kartellsenats, Bettina Limperg, dass das Kartellverfahren im Jahr 2015 aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht wieder hätte aufgenommen werden dürfen.
Der BGH sei zu dieser Einschätzung gekommen, weil der Kartellbehörde 2015 keine objektive grundsätzliche Veränderung der Situation vorgelegen habe, sondern lediglich eine andere Einschätzung. Ebenso seien dem Kartellamt zwar nachträglich wesentliche Tatsachen bekannt worden, die allerdings bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung vorgelegen hätten.
Insgesamt hätten nachträgliche Erkenntnisse oder die Beseitigung von Fehlvorstellungen keine Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse dargestellt. Daher sei ein Wiederaufnahmegrund des Verfahrens keinesfalls gegeben gewesen. „Also hätte die Kartellbehörde die Verpflichtungszusage des Landes von 2008 weiter einhalten müssen”, machte die Präsidentin deutlich.
Höchstrichterlich
Die Entscheidung des BGH, die als höchstrichterliche
Entscheidung nicht mehr angefochten werden kann, schafft inhaltlich über
die Holzvermarktungspraxis keine Rechtsklarheit, diese Frage bleibt
offen.
Der baden-württembergische Forstminister Peter Hauk zeigte sich in einer
ersten Reaktion ganz entspannt und betonte, dass das Urteil dem Land
wesentlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Forstumstrukturierung
gebe. Dass der BGH sich nicht zur Holzvermarktung und zur forstlichen
Betreuung und Beratung geäußert habe, bedeute nicht, dass das Thema unwichtig sei. „Die Frage ist weiterhin, wie die Dienstleistungen für
die Waldbesitzer bestmöglich erbracht werden können”, betonte der
Forstminister. Für ihn sei es wichtig, dass sich das Land immer in
einer kartellrechtskonformen Situation befunden habe und das Kartellamt
nicht das Recht hatte, die 2008 getroffene Verpflichtungszusage
aufzukündigen.
Schadensersatz vom Tisch
Ebenso blickte Hauk auf die Sägewerke, aus deren Initiative
heraus er den Ursprung des Streits sieht. „Den Träumen von Sägewerken
über Schadensersatzklagen ist nun der Boden entzogen”, resümierte der
Minister.
Roland Burger, Präsident der Forstkammer Baden-Württemberg, forderte eine genaue Bewertung der Konsequenzen. „Aus jetziger Sicht erscheint es
sinnvoll, den vom Land eingeschlagenen Kurs, die Forststrukturen
zukunftsfähig und rechtssicher aufzustellen, gemeinsam mit allen
Waldbesitzarten fortzuführen.”
Das Ziel, die Forstwirtschaft auf waldbesitzergetragene Strukturen
auszurichten, sei weiterhin sinnvoll, um ähnliche kartellrechtliche
Auseinandersetzungen in der Zukunft zu vermeiden. Nun könne ohne den
Druck eines anhängigen Rechtsstreits über die Neugestaltung der
Forststrukturen gesprochen werden. Aufgrund der Änderung des
Bundeswaldgesetzes und der Vorgaben des Koalitionsvertrages, den
Staatswald in eine Anstalt öffentlichen Rechts auszulagern, werde die
Forstreform aber auf der Agenda bleiben.