Länder entschärfen EEG-Kürzungspläne
Beim Thema Biomasse soll der Ausbaudeckel von 100 Megawatt pro Jahr nur für Neuanlagen gelten. Die Erweiterung bestehender Anlagen wird damit weiterhin möglich sein. Es bleibt allerdings abzuwarten, welche Vergütungssätze letztlich zum Tragen kommen.
Neue Anlagen sollen vor allem mit Abfall- und Reststoffen betrieben werden. Die Aussichten für die Biogasbranche sind damit insgesamt alles andere als rosig, urteilt der BLHV. Die Politik scheine die positiven Aspekte der Biogasnutzung mehr oder weniger zu vergessen.
Der BLHV macht darauf aufmerksam, dass das verbesserte Erzeugerpreisniveau bei Marktfrüchten, aber auch bei Milch und Fleisch, zumindest teilweise auf den Anbau nachwachsender Rohstoffe zur stofflichen und energetischen Verwertung zurückgeführt werden kann. Auch seien im vor- und nachgelagerten Bereich der Biogaserzeugung zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen worden, deren Erhalt ebenso wie die Weiterentwicklung des technischen Know-hows in Frage gestellt werde.
Der BLHV hält vor diesem Hintergrund weiter an einer maßvollen Biogaserzeugung fest. Bei der Novelle des EEG müsse der Bestandsschutz für bestehende Anlagen sichergestellt werden. Auch sollte die Förderung güllebasierter Kleinanlagen erhalten bleiben, fordert der BLHV. Als wichtiger Aspekt für die Stromnutzung sollte zudem eine zusätzliche Förderung für die Umstellung auf bedarfsgerechte Energieeinspeisung eingeführt werden. Mit Blick auf den Eigenverbrauch von Strom und Wärme darf es keine Besteuerung geben, fordert der BLHV überdies.