Politik | 27. Mai 2021

Kükentöten ab 2022 verboten

Von AgE
Das Töten von männlichen Legeküken gehört in Deutschland bald der Vergangenheit an. Der Bundestag verabschiedete am 20. Mai das Gesetz zum Verbot des Tötens von Hühnerküken.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner betonte im Bundestag, dass Deutschland das erste Land in der Welt sei, das das Töten von Eintagsküken gesetzlich verbiete.
Gleichzeitig lehnte das Parlament erwartungsgemäß alle Anträge der Oppositionsfraktionen ab. Die FDP hatte die Bundesregierung darauf drängen wollen, auf ein EU-weites Verbot des Kükentötens hinzuwirken. Die Linke forderte eine Förderung der Aufzucht männlicher Küken. Der Antrag der AfD zielte darauf ab, Ausnahmen für Küken zuzulassen, die zur Verfütterung in Zoos, Falknereien, Tierparks, Wildparks, Tierkliniken und ähnliche Einrichtungen sowie bei Privatfalknern bestimmt sind. Für einen ähnlichen Erlaubnisvorbehalt hatte sich auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf ausgesprochen.
Verbot kommt ins Tierschutzgesetz
Mit dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz wird das Verbot des Tötens von Hühnerküken der Art Gallus gallus in das Tierschutzgesetz aufgenommen. Das Verbot betrifft auch die Zucht- und Vermehrungstiere. Darüber hinaus werden auch Eingriffe an einem Hühnerei und der Abbruch des Brutvorgangs ab dem siebten Bebrütungstag untersagt, die bei oder nach der Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei durchgeführt werden und den Tod des Hühnerembryos verursachen.
Ausnahmen sind für den Fall vorgesehen, dass eine Tötung der Küken nach tierseuchenrechtlichen Bestimmungen angeordnet worden oder im Einzelfall aus Gründen des Tierschutzes erforderlich ist. Dasselbe gilt für Küken, die zur Verwendung in Tierversuchen bestimmt sind oder deren Gewebe oder Organe zu wissenschaftlichen Zwecken genutzt werden.
In zwei Stufen
Das Gesetz sieht ein Inkrafttreten der Neuregelung in zwei Stufen vor. Das Verbot für die Tötung von Hühnerküken wird ab dem 1. Januar 2022 gelten, das Verbot für die Eingriffe am Hühnerei und für den Abbruch des Brutvorgangs vom 1. Januar 2024 an.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner betonte im Bundestag, dass Deutschland das erste Land in der Welt sei, das das Töten von Eintagsküken gesetzlich verbiete. „Das ist ein Meilenstein für den Tierschutz; andere Länder wie Frankreich werden sich an uns orientieren”, so die Ministerin. Die Eier würden zwar einige Cent teurer werden. „Das muss uns mehr Tierwohl und mehr Tierschutz hier in Deutschland wert sein”, sagte Klöckner. Der Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), Friedrich-Otto Ripke, pochte indes auf EU-weit einheitliche Bestimmungen zum Kükentöten. Ein rein nationales Verbot würde die vielen kleineren Brütereien in Deutschland hart treffen.