Politik | 07. Mai 2020

Kritische Sicht bleibt

Von AgE
Die neue Düngeverordnung ist am 1. Mai in Kraft getreten. Die vorgesehenen Verschärfungen für die Düngung in Roten Gebieten treten allerdings erst zum 1. Januar 2021 in Kraft. Der Deutsche Bauernverband (DBV) und die Landesbauernverbände bleiben bei ihrer kritischen Sicht auf die neue Düngeverordnung.
Die neue Düngeverordnung ist zum 1. Mai in Kraft getreten.
„Obwohl eine bedarfsgerechte Düngung und der Schutz des Grundwassers kein Widerspruch sind, wurde eine fachlich mangelhafte Verordnung durchgedrückt, die eine bedarfsgerechte Düngung in nitratsensiblen Gebieten verbietet und sogar kontraproduktiv für den Gewässerschutz wirken kann”, erklärte Verbandspräsident Joachim Rukwied anlässlich der Verkündung der neuen Düngeverordnung im Bundesgesetzblatt und deren Inkrafttreten am 1. Mai.
Der Bauernverband erwarte Lösungen für die Betriebe, die fachgerecht und gewässerschonend wirtschaften. Sie müssten auch weiterhin bedarfsgerecht düngen dürfen und von den zusätzlichen Auflagen ausgenommen werden. Rukwied bekräftigte seine Einschätzung, dass die neue Düngeverordnung Qualität und Menge der Ernten kosten und die Lebensmittelerzeugung in Deutschland schwächen werde. Kritische Stimmen kamen auch von den Landesbauernverbänden.
Rukwied wies darauf hin, dass zentrale Fragen im Zusammenhang mit der Neuregelung nach wie vor nicht geklärt und von Bund und Ländern in eine neue Verwaltungsvorschrift ausgelagert worden seien.
Eine praktikable und sachgerechte Klärung der offenen Punkte sei dringend notwendig. Hierzu gehörten die Neuausrichtung und Verdichtung der Nitratmessnetze im Sinne europäischer und nationaler Vergleichbarkeit sowie die exakte und kleinräumige Abgrenzung der nitratsensiblen Gebiete.
Bundesländer in der Pflicht
Die Bundesländer nimmt Rukwied in die Pflicht, jetzt unverzüglich die Binnendifferenzierung auf den Weg zu bringen, um Wasserschutzmaßnahmen dort durchzuführen, wo tatsächlich noch Handlungsbedarf bestehe. Die Überprüfung des Messstellennetzes und der technischen Ausstattung der Messstellen bleibe zudem eine Daueraufgabe und sei zwingend notwendig.
Der Bundesrat hatte die Neufassung der Düngeverordnung Ende März nach monatelangen Auseinandersetzungen beschlossen. Zuvor hatte sich die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission auf längere Übergangsfristen verständigt. Die vorgesehenen Verschärfungen für die Düngung in Roten Gebieten treten nunmehr erst zum 1. Januar 2021 in Kraft. Auch für die Neuausweisung dieser Gebiete und die Erarbeitung einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift haben die Länder bis Ende dieses Jahres Zeit.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium teilte unterdessen mit, es habe die im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung eingegangenen Stellungnahmen zur Verordnung intensiv geprüft. Änderungsbedarf am Aktionsprogramm zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie habe sich dabei nicht ergeben. Daher habe die neue Düngeverordnung wie geplant in Kraft treten können.
Investitionen fördern
Das Bundeslandwirtschaftsministerium verwies zudem auf die geplante finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Regelungen. Schwerpunkt  wird demnach  die Förderung von Investitionen in die Lagerung, Ausbringungstechnik und Aufbereitung von Gülle im Rahmen eines neuen Bundesprogramms sein. Dafür sollen in den nächsten vier Jahren insgesamt eine Milliarde Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden.
Für die kommende BBZ (Ausgabe 20) hat das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium umfangreiche Informationen zur Ausgestaltung der neuen Düngeverordnung im Land angekündigt.