Politik | 29. August 2024

Kritik von allen Seiten

Von AgE
Für die großen Forstverbände ist der überarbeitete Entwurf für eine Novelle des Bundeswaldgesetzes nicht akzeptabel. Auch die Umweltverbände sind unzufrieden.
Laut Forstverbänden und Umweltverbänden ist dem Bundeslandwirtschaftsministerium auch mit dem neuen Gesetzesentwurf kein großer Wurf gelungen.
„Die Ziele einer Entbürokratisierung der Waldbewirtschaftung und einer Entlastung der Waldbesitzenden werden nicht sichtbar, jedoch zusätzliche Einschränkungen der Bewirtschaftungsfreiheit und der Baumartenwahl”, kritisierte Waldeigentümer-Präsident Professor Andreas Bitter am 21. August.
Die Abkehr von einer großen Novelle wertet Bitter als Eingeständnis der Bundesregierung, dass sie mit ihrem Vorhaben gescheitert sei. „Deshalb gilt für uns konsequenterweise weiter: Finger weg vom Bundeswaldgesetz!”, so der Präsident der „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) – Die Waldeigentümer”.
Ähnlich äußerten sich die Familienbetriebe Land und Forst (FABLF). „Es erschließt sich nach wie vor niemandem, warum es überhaupt ein neues Waldgesetz geben soll”, erklärte der Verbandsvorsitzende Max von Elverfeldt. Die bestehende Gesetzeslage bilde eine gute Grundlage, um auf die veränderten Rahmenbedingungen und klimatischen Verhältnisse reagieren zu können. „Ein neues Gesetz hätte den Wald weder vor den großen Kalamitäten der letzten Jahre schützen können, noch würde es zukünftig zur Resilienz des Waldes gegen den Klimawandel beitragen”, stellte von Elverfeldt fest. Seiner Auffassung nach sollte die Politik den Fachleuten in der Praxis den Handlungsspielraum lassen, die Wälder zukunftsfähig aufzustellen. Das sei besser, als „immer neue Paragrafen zu formulieren”.
Auch nach den Aussagen von Bitter ist der langfristige Erhalt der Wälder nur durch eine entsprechende Vielfalt zu sichern. Die Waldbesitzer brauchten in der Klimakrise und damit in einer Zeit großer Unsicherheit individuelle Freiheiten in der Bewirtschaftung. Der AGDW-Präsident appellierte ebenso wie von Elverfeldt an die Politik, die Novellierung grundsätzlich zu überdenken. Auch zukünftig sei das aktuelle Waldgesetz in seiner bestehenden Form eine sachgerechte Grundlage für die nachhaltige Waldbewirtschaftung im Klimawandel. Frust und Ärger im ländlichen Raum würden weiter zunehmen, wenn das BMEL an seinem Vorhaben festhalte, sagte Bitter voraus.
Problematische Änderungen
Dem AGDW-Präsidenten zufolge orientiert sich der neue Entwurf zwar am geltenden Bundeswaldgesetz, enthält jedoch einige problematische Änderungen. So sei vorgesehen, den Holzeinschlag aufgrund von nicht näher erläuterten Schadeinwirkungen im „öffentlichen Interesse” zu verbieten oder zu beschränken. Bei Erst- und Wiederaufforstungen seien für Saat und Pflanzung standortgerechte Forstpflanzen überwiegend heimischer Arten zu verwenden. Dadurch werde die Verwendung klimaangepasster Baumarten eingeschränkt. Zu kritisieren sei auch der Übergriff des Gesetzesentwurfes auf die Regelungsbereiche des Wasserhaushalts- und Bodenschutzgesetzes. Das führe zu unnötigen Doppelungen und Rechtsunsicherheit für die Praktiker.
Auch aus Sicht von Elverfeldts bleibt trotz der neuerlichen Überarbeitung im vorliegenden Entwurf eine Vielzahl von Punkten, die einer effektiven Bewirtschaftung der Wälder und damit auch einem aktiven Klimaschutz entgegenstünden. Statt Abläufe zu vereinfachen, werde noch mehr Bürokratie aufgebaut. Daneben enthalte der Referentenentwurf weiterhin Einschränkungen in der waldbaulichen Vielfalt, zum Beispiel mit Blick auf die klimaresilienteren Baumarten. Zudem führten praxisferne, teilweise widersprüchliche Genehmigungspflichten zu Kostensteigerungen.
Elverfeldt zufolge hat sich das Ministerium bei der angestrebten Novelle des Bundeswaldgesetzes „völlig verrannt”. Auch für ihn zeigt sich das daran, dass nicht mehr von einer Neufassung, sondern von einer Überarbeitung des geltenden Gesetzes gesprochen werde.
„Minimalkompromiss” mit vielen Defiziten
Unzufrieden sind auch die Umweltverbände mit dem neuen Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums.  Der Deutsche Naturschutzring (DNR) sprach von einem „Minimalkompromiss mit vielen Defiziten und unverbindlichen Formulierungen”. Zwar komme die Novellierung mit der nun eingeleiteten neuerlichen Ressortabstimmung endlich einen Schritt voran, „allerdings mit einem enttäuschenden und inhaltlich stark verwässerten Entwurf”, erklärte DNR-Geschäftsführer Florian Schöne.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisierte die Vorlage als „eine zahnlose Mikro-Novelle”, die dringend nachgebessert werden müsse. Mit dem neuen Entwurf rücke ein starkes Waldgesetz in weite Ferne.
Sperre für Förderung des Waldumbaus aufgehoben
Der Stillstand beim Förderprogramm für den klimaangepassten Waldumbau und die Wiederaufforstung geschädigter Flächen ist beendet. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Sperre für die ausstehenden 93,5 Millionen (Mio.) Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) aufgehoben.
Damit fließen in diesem Jahr wie geplant insgesamt rund 125 Mio. Euro in die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) für die Waldförderung im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK). Die Voraussetzung dafür hat die Einigung der Ressorts auf den Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 in der vergangenen Woche geschaffen.
Die Gesamtsumme, die das BMF für Förderprogramme des Agrarressorts freigegeben hat, beläuft sich auf 164 Mio. Euro. Darin enthalten sind rund 26 Mio. Euro für Maßnahmen zum Schutz von Moorböden und zur Reduzierung der Torfverwendung. Auch die Programme „Maßnahmen für eine Verbesserung der Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau”, „Wirtschaftsdünger”, „Maßnahmen zum Humusaufbau” sowie das „Forschungs- und Innovationsprogramm Klimaschutz im Bereich Ernährung und Landwirtschaft” erhalten die vollständig im Haushaltsplan 2024 eingeplanten Mittel.