Politik | 05. Juli 2018

Kritik an Empfehlung für den Mindestlohn ab 2020

Von AgE
Kritisch wertet der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) die vergangene Woche veröffentlichte Empfehlung der Mindestlohnkommission.
Zwar habe man die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 9,19 Euro pro Stunde ab Januar 2019 erwartet, sagte GLFA-Geschäftsführer Burkhard Möller. Der Vorschlag, bereits ab Januar 2020 die nächste Erhöhung auf 9,35 Euro vorzunehmen, sei jedoch „völlig überraschend”. Möller sieht darin „eine zusätzliche, nicht vorhersehbare Belastung” für die Landwirtschaftsbetriebe. Damit nehme die Planungssicherheit für Investitionen in die Zukunft ab. „Wer weiß schon, was sich die Mindestlohnkommission beim nächsten Mal einfallen lässt”, so der Geschäftsführer.
Er vermutet, dass „der Druck der Gewerkschaften und des Bundesarbeitsministeriums” den Beschluss der Kommission beeinflusst haben könnte. Das Bundesarbeitsministerium wird aller Voraussicht nach dem Vorschlag folgen und den Mindestlohn für die kommenden beiden Jahre entsprechend der Empfehlung anheben.
Der Mindestlohnkommission gehören jeweils drei Vertreter der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite sowie ein gemeinsam benannter Vorsitzender an. Hinzu kommen zwei Wissenschaftler mit beratender Funktion. Bei der Festsetzung des Mindestlohns orientiert sich die Kommission an der Tarifentwicklung.
In der Agrarbranche liegt die Mindestvergütung nach dem Ende 2017 geschlossenen Mindestentgelttarifvertrag Landwirtschaft und Gartenbau in diesem Jahr bei 9,10 Euro pro Stunde. Ab vier Monaten Betriebszugehörigkeit erhöht sich die Bezahlung auf 9,25 Euro. Ab dem 1. Januar 2019 gilt der Betrag des gesetzlichen Mindestlohns.