Politik | 03. April 2014

Kretschmann und Bonde präsentieren Jagdgesetz-Entwurf

Von StM/red
Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Landwirtschaftsminister Alexander Bonde haben am Dienstag in Stuttgart den Entwurf für das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz vorgestellt. Ziel sei, die gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd zu sichern.
„Wir brauchen die Jagd und wollen sie deswegen in der Mitte der Gesellschaft verankert wissen”, betonte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag in Stuttgart.
„Wir brauchen die Jagd und wollen sie deswegen in der Mitte der Gesellschaft verankert wissen”, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag in Stuttgart. „Da der Tierschutz mittlerweile ein Staatsziel mit Verfassungsrang ist, müssen die Belange der Wildtiere nun mit den berechtigten Interessen der  Jagdrechtsinhaber abgewogen werden. Ebenso müssen die jagdrechtlichen Bestimmungen dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Wildtierforschung angepasst werden”, betonte Kretschmann.
„Der aktuelle Stand der wildtierökologischen Forschung macht einige Änderungen nötig. Es ist sinnvoll, eine mit zwei Monaten zeitlich zwar sehr begrenzte, doch für das Wild notwendige Jagdruhe einzuführen”, so Minister Alexander Bonde. Die Fütterung von Schalenwild solle zukünftig nur noch in Ausnahmefällen, wie extrem kalten Wintern, möglich sein.
„Aus Tierschutzgründen ist der Abschuss streunender Hunde und Katzen hoch umstritten. Die Diskussionen um solche Vorfälle fügen auch der gesellschaftlichen Akzeptanz der Jagd regelmäßig großen Schaden zu. Auch um diese wieder zu stärken, lassen wir künftig den Abschuss von Haustieren nur noch mit Genehmigung der Behörde vor Ort zu”, so Bonde. Ebenfalls eine aus Tierschutzgründen notwendige Anpassung sei das Verbot von Totfangfallen.
Regierung sieht fairen Ausgleich
„Die Jagd ist ein hochemotionales Thema, das viele gesellschaftliche Gruppen betrifft. Vertreterinnen und Vertreter aus Jagd, Naturschutz, Tierschutz, Land- und Forstwirtschaft und Grundbesitz liegen mit vielen Forderungen konträr und weit auseinander”, so Kretschmann. Keine Gruppierung könne erwarten, ihre Maximalposition durchsetzen zu können. „In der moderaten Fortentwicklung des bisherigen Jagdrechts mussten alle gesellschaftlichen Gruppen Zugeständnisse machen. Ich bin überzeugt, dass wir mit den neu getroffenen Regelungen und den vielen erarbeiteten Kompromissen einen fairen Ausgleich der vielfältigen Interessen erreichen.”
Wildtiere im Schutzmanagement
„Der Gesetzentwurf ergänzt die Bestimmungen zur Jagdausübung um Elemente eines Wildtiermanagements. Das Wildtiermanagement bietet die Möglichkeit, die gesellschaftlichen Leistungen der Jägerinnen und Jäger in der Hege hervorzuheben”, so Bonde. Die jagdrechtlichen Bestimmungen des Gesetzentwurfs orientierten sich demnach strikt am Nachhaltigkeitsprinzip.
Die dem Gesetz unterstehenden Tierarten würden zur konsequenten Umsetzung dieses Prinzips einem Nutzungs-, Entwicklungs- und Schutzmanagement zugeordnet. Wildtiere im Schutzmanagement dürften nicht bejagt werden. Die Jäger leisteten bei diesen Arten wichtige Beiträge zum Schutz und zur Hege, betont das Staatsministerium (StM) in Stuttgart. Es sei daher konsequent, Arten im Schutzmanagement im Geltungsbereich des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes zu belassen.
 Die Bestände anderer Wildtierarten wie der Wildschweine müssten hingegen reguliert werden. Diese könnten sich durch Veränderungen in der Landschaft und der derzeitigen Landnutzung stark vermehren. „Einige Wildarten können erhebliche Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursachen oder werden in speziellen Fällen zum Problem für den Natur- und Artenschutz”, erklärt Bonde. Der Gesetzentwurf wolle diese Probleme nicht alleine durch Abschuss der Tiere lösen. Es liege im gemeinsamen Interesse der Land- und Forstwirtschaft, des Naturschutzes, der Prävention von Tierseuchen und der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen.
Jagdruhezeit und Fütterung nur im Ausnahmefall
 Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz sieht eine zweimonatige Jagdruhezeit im Wald von Mitte Februar bis Mitte April vor. „Erkenntnisse der Wildtierbiologie und der Wildtierökologie zeigen, dass in der kalten und nahrungsarmen Jahreszeit Störungen des Wildes so weit als möglich zu vermeiden sind”, begründet das Staatsministerium Stuttgart (StM) diesen Passus im Gesetzentwurf. Ergänzt werde die Jagdruhezeit durch die gesetzliche Möglichkeit der Ausweisung von Wildschutzgebieten und ein Wegegebot für Waldbesucher in Notzeiten des Wildes. Auf freiem Feld soll die Bejagung von Wildschweinen hingegen ganzjährig erlaubt sein, so das StM.
Die Fütterung von Schalenwild soll nur in genehmigten Ausnahmefällen zulässig sein, da die Fütterung von Wildtieren eine der Ursachen zu hoher Wildbestände sei.
Weitere Elemente des Wildtiermanagements im Gesetzentwurf sind der Generalwildwegeplan als fachliche Planungsgrundlage der Raumordnung und das Wildtiermonitoring.
Eine wichtige beratende Aufgabe im Rahmen der Jagd und des Wildtiermanagements weist das StM den Wildtierbeauftragten bei den Land- und Stadtkreisen zu. Demnach sollen diese zentrale Ansprechpartner sein zu Fragen rund um Wildtiere.
Daneben nimmt der Gesetzentwurf zahlreiche bestehende Bestimmungen auf und passt sie den aktuellen Anforderungen an, so das StM. Dazu zählt das Staatsministerium  unter anderem die gesetzlichen Regelungen zur Bildung von Jagdbezirken, zur Jagdpacht oder den verbotenen Jagdmethoden. Als eine  aus Tierschutzgründen notwendige Anpassung bezeichnet das StM das Verbot von Totfangfallen. Auch die international geltende Norm für solche Fallentypen könne den sofortigen Tod der Tiere nicht in allen Fällen sicherstellen, lautet die Begründung. Ebenso verbiete der Gesetzentwurf aus Tierschutzgründen das Töten von Hunden und Katzen durch die Jagdausübungsberechtigten ohne vorherige Genehmigung.