Tierhaltung | 01. März 2018

Konservierungsverfahren mit Potenzial

Von Stefan Thurner und Stefan Thurner und Dr. Juliana Macuhová, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Der Einsatz von Heubelüftungsanlagen zur Erzeugung von hochwertigem Heu wird aus den verschiedensten Gründen wieder für mehr Milchviehhalter interessant. Der Umstieg von der Silage- zur Heuerzeugung bringt aber etliche Änderungen beim Arbeitsablauf mit sich – nachfolgend Näheres.
Bei der Verfütterung von Belüftungsheu nehmen die Kühe im Vergleich zu Silage im Schnitt ein bis zwei Kilogramm mehr Trockenmasse auf.
Die letzte Milchpreiskrise  war für viele Landwirte der Anstoß, sich mit dem von Seiten der EU geschützten Premiumprodukt „garantiert traditionelle Spezialität Heumilch”, kurz „g.t.S. Heumilch”, und damit mit der Heutrocknung wieder auseinanderzusetzten. Für g.t.S. Heumilch bezahlen einige Molkereien einen Aufschlag in der Größenordnung von rund 6 Cent. Damit der Landwirt seine Milch als g.t.S. Heumilch verkaufen darf, muss er sich im Gegenzug an das Heumilchregulativ halten. Wichtigster Punkt ist dabei die Fütterung der Kühe ohne Silage oder andere Gärprodukte. Weiterhin müssen Grund- und Raufutter 75 % der Trockenmasse der Jahresration ausmachen.
 In der praktischen Umsetzung bedeutet das die Fütterung von frischem Grünlandaufwuchs (meist in Form von Weidegang) im Sommer und von Heu im Winter. Darüber hinaus sind nur bestimmte Kraftfuttermittel zugelassen und einige weitere Auflagen bei der Bewirtschaftung des Betriebes einzuhalten wie zum Beispiel im Bereich Pflanzenschutz und Düngung. Zusätzlich muss sich der Landwirt beim Regierungspräsidium Karlsruhe (Referat 34) registrieren und wie im ökologischen Landbau von einer Kontrollstelle jährlich überprüfen lassen.
Heuernte bedeutet mehr Arbeitsaufwand
Die Umstellung auf die Grundfutterkonservierung mittels Trocknung kommt meist nur für Betriebe in Frage, die vor einer Aufstockung mit einem dadurch notwendigen Neubau oder Zubau bei den Siloanlagen stehen, oder für Betriebe, deren Siloanlagen in die Jahre gekommen sind und daher erneuert werden müssen. Vor der Investition in eine Heubergehalle sollte man sich daher genau über die Auswirkungen und Chancen dieser Umstellung für den gesamten Betrieb informieren und sich auch intensiv mit den Kosten einer solchen Investition auseinandersetzen. An erster Stelle sollten dabei die möglichen Vermarktungschancen für g.t.S. Heumilch vor Ort sowie die Auswirkungen auf die Liquidität und auf die Arbeitswirtschaft des Betriebes stehen.
 An die Stelle der Silageernte, die je nach Lage des Betriebs zwischen drei- und fünfmal im Jahr erfolgt, tritt dann die Heuernte. Dabei ist die Belüftungstechnik so dimensioniert, dass nicht die gesamte Erntemenge von allen Flächen pro Schnitt auf einmal getrocknet werden kann. Das heißt, dass mindestens der erste und zweite Schnitt in bis zu drei Chargen und der dritte und gegebenenfalls vierte Schnitt in bis zu zwei Chargen geerntet werden müssen. Das bedeutet also mehr Erntekampagnen, in der Regel sechs- bis zehnmal Heuernte pro Jahr. Daher ist für die Heuernte nach ersten Ergebnissen mit rund vier Stunden pro Hektar und Schnitt in etwa der doppelte Zeitaufwand im Vergleich zur Silageernte anzusetzen.
 Das Mähen erfolgt wie bei der Silage zum Zeitpunkt des Ähren- bzw. Rispenschiebens mit einem Scheibenmähwerk mit Aufbereiter. Nur bei rechtzeitiger Nutzung kann eine hohe Qualität des Belüftungsheus, mit dem Zielwert von mehr als 6 MJ NEL und mindestens 130 g nutzbarem Rohprotein pro Kilogramm Trockenmasse, sichergestellt werden. Bei der Ernte von Belüftungsheu muss auf alle Fälle gezettet und gegebenenfalls ein- bis zweimal gewendet werden, was im Vergleich zur Silage einen Mehraufwand darstellt. Die Ernte kann lose mit einem Ladewagen erfolgen oder als Rund- bzw. Quaderballen. Dabei können jedoch keine modernen Kurzschnittladewagen eingesetzt werden, da diese das Anwelkgut beim Schneiden und Laden, das beides durch einen großen Rotor erfolgt, zu stark verdichten und es somit in der Belüftungsbox mit dem Heukran nicht mehr gleichmäßig locker eingebracht werden kann und schlechter trocknet. Daher eignen sich nur Ladewagen mit speziellen Doppel-Rotorladeaggregaten (ein Rotor zum Schneiden und der zweite Rotor zum Laden) oder mit Schwingen- bzw. Kettenförderer.
Blick in eine gut gefüllte Heubergehalle: Die erste nicht ganz volle Box ist die Haupttrocknungsbox, direkt hinter dem Abladeplatz.
 Um die Ballen auf die Belüftungsöffnungen zu setzen, kommt eine Ballenzange oder ebenfalls ein Heukran zum Einsatz. Ein weiterer Mehraufwand ergibt sich aus dem Arbeitszeitaufwand für die Belüftung des Heus sowie für das Umlagern des Belüftungsheus aus der Belüftungsbox in eine andere Box bzw. zu einem separaten Lagerplatz. Die Ballen werden in der Regel von unten belüftet und müssen daher während der Trocknung einmal gewendet werden. Das Wenden der Ballen während der Belüftungstrocknung entfällt nur bei den Systemen, welche die Ballen von oben und unten belüften.
 Der Trocknungsfortschritt muss vom Landwirt in den Tagen nach dem Einlagern laufend überwacht werden. In der Regel bieten die Hersteller von Heubelüftungstechniken eine automatische Steuerung der Belüftungsanlage an, die dem Landwirt die meiste Arbeit beim Trocknen abnimmt, so dass er nur im Bedarfsfall nachregulieren muss. Zu beachten ist, dass die Heuernte   bis zur Dämmerung abgeschlossen sein muss, um eine Taubildung auf dem Erntematerial zu vermeiden und um den Heustock bzw. die Ballen mithilfe der häufig in einer Unterdachabsaugung mittels Sonnenenergie erwärmten Luft bis dahin aufgeheizt zu haben. Nachts übernimmt dann die Heutrocknung die weitere Konservierung. 
Heutrocknung braucht Schlagkraft
Damit hochwertiges Belüftungsheu als Grundfutter erzeugt werden kann, ist es wichtig, dass bei  der losen Trocknung das mit rund 60 % Trockensubstanz-(TS-)Gehalt (empfohlen: 55–65 % TS-Gehalt) eingefahrene Anwelkgut innerhalb von
40 bis 60 Stunden bis zur Lagerstabilität mit 87 % TS-Gehalt getrocknet werden kann. Rundballen werden mit einem TS-Gehalt von 65 % gepresst, bei Quaderballen empfiehlt sich ein TS-Gehalt beim Pressen von mindestens 70 %. Da die Bröckelverluste ab 60 % TS-Gehalt stark zunehmen, muss bei den Ballenvarianten mit höheren Feldverlusten gerechnet werden.
 Dazu wird neben einer Unterdachabsaugung, mit deren Hilfe bei schönem Wetter die günstigste Form der Luftanwärmung, nämlich über die Sonnenenergie, realisiert wird, eine schlagkräftige Trocknungstechnik für die Nachtstunden und Schlechtwettertage benötigt. Zunächst sollte jede Form von Wärme, die im Betrieb verfügbar ist, herangezogen werden. So kann zum Beispiel die in einer Hackschnitzelheizung erzeugte Wärme oder die Abwärme eines biogas- oder holzgasbetriebenen BHKW genutzt werden.
 Pro Quadratmeter Boxenfläche ist mit einem Wärmebedarf von rund 1,5 kWh zu rechnen, wobei sich die Boxengröße (in der Regel mehr als 100 m2) am Viehbestand bzw. der erforderlichen Winterfuttermenge orientiert. Sehr gute Berechnungshilfen für die Dimensionierung der Anlage werden in verschiedenen aktuellen Schriften zur Heubelüftung gegeben. Eine Übersicht  ist abrufbar auf  der Heubelüftungs-Internetseite der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (www.lfl.bayern.de/ilt/pflanzenbau/
gruenland/162738/index.php). Die vorhandene Wärmemenge lässt sich mithilfe einer Wärmerückgewinnungsanlage effizienter nutzen. So ermöglichen es zum Beispiel 75 kWh Abwärme aus einer Biogasanlage in Kombination mit einer Unterdachabsaugung für den Tag und mit einer Wärmerückgewinnungsanlage für die Nacht, eine Box mit 100 m2 zu trocknen. Ist auf dem Betrieb keine Wärme oder Abwärme verfügbar, kann auch mit einem Wärmespeicher, der zum Beispiel mithilfe der Unterdachabsaugung vor dem Einfahren des Anwelkguts aufgeheizt wird, gearbeitet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Luftentfeuchter für den Nacht- und Schlechtwetterbetrieb einzusetzen. Dafür ist jedoch ein hoher Stromanschlusswert nötig, der unter Umständen  nicht auf jedem Betrieb im Außenbereich verfügbar ist und daher den Einsatz eines zum Bei-
spiel heizölbetriebenen BHKW mit Stromgenerator notwendig macht. In diesem Fall steht die vom BHKW erzeugte Abwärme zusätzlich zur Trocknung zur Verfügung.
Vorteile bei der Fütterung
Die Mühen bei der Ernte, Einlagerung und Konservierung von Belüftungsheu werden mit einer höheren Milchleistung aus dem Grundfutter entlohnt. Durch den hohen Anteil an pansenstabilem Eiweiß (UDP), Belüftungsheu weist wie Trockengrün oder Grascobs einen Anteil von 40 % UDP auf, erhöht sich die Passagerate durch den Pansen, was eine höhere Grundfutteraufnahme zur Folge hat. So kann mit einer um ein bis zwei Kilogramm höheren Trockenmasseaufnahme beim Belüftungsheu im Vergleich zur Silage gerechnet werden, und damit lässt sich der Kraftfuttereinsatz entsprechend reduzieren.
 Beim  Arbeitszeitbedarf für die Fütterung zeigen  erste Ergebnisse keinen Mehraufwand im Vergleich zur Silage. Die Arbeit geht beim Heu leichter von der Hand, da es zum einen mit der Gabel leichter verteilt und nachgeschoben werden kann und zum anderen wird gutes Belüftungsheu komplett gefressen, so dass nahezu keine Futterreste übrig bleiben. Die Futtervorlage erfolgt in der Regel nur einmal pro Tag und wenn der Landwirt mit dem Heukran direkt zum Futtertisch kommt, benötigt er auch keine zusätzliche Technik wie zum Beispiel  einen Futtermischwagen, der bei Silagefütterung heute zur Standardausrüstung gehört. Ein weiterer Vorteil bei der Produktion von Heumilch scheint eine verbesserte Herdengesundheit zu sein, das berichten zumindest die meisten Landwirte, die umgestellt haben.
Fazit
Erste ökonomische Betrachtungen zur Umstellung eines Milchviehbetriebs von Silagefütterung auf Heufütterung zeigen, bezogen auf die Vollkosten pro produziertem Kilogramm  Milch, keine Mehrkosten. Je nach Inanspruchnahme der verschiedenen Investitionsförderprogramme sowie weiterer Fördermöglichkeiten und dem erzielten Aufpreis bei der Vermarktung als g.t.S. Heumilch kann  für den einzelnen Betrieb sogar ein Kostenvorteil im Vergleich zur Silagefütterung entstehen. In den Betrachtungen sind bisher weitere Aspekte wie die Kostensteigerung beim Bau von Siloanlagen durch die neue AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen), geringere Tierarztkosten durch eine bessere Herdengesundheit bei Heufütterung, geringere Maschinenkosten wegen der kleineren Erntefläche pro Charge bzw. einfacherer Futtervorlagetechnik bei Heufütterung oder Vorteile bei weiteren Betriebszweigen wie zum Beispiel Urlaub auf dem Bauernhof noch nicht eingerechnet. Somit kann die Umstellung auf Heufütterung für den einzelnen Betrieb noch attraktiver sein.
 

 
Baden-Württemberg: Förderung über AFP und FAKT
Die Heumilch- bzw. Heuproduktion wird in Baden-Württemberg auch von staatlicher Seite gefördert. Heumilchbetriebe können über den Gemeinsamen Antrag bzw. das FAKT-Programm eine Prämie von 80 Euro pro Hektar beantragen. Förderfähig sind Grünland und Ackerfutterflächen, auf denen Heu erzeugt werden kann. Voraussetzung ist, dass im gesamten Unternehmen auf Silagefütterung  und  Silageerzeugung verzichtet wird. Das gilt auch für Maissilage und Silage, die zwar verkauft wird, aber auf den eigenen Flächen produziert wurde.  Das bedeutet, dass  zum Beispiel keine Jungviehfütterung mit Silage möglich ist und auch der letzte Schnitt nicht –  wie häufig üblich – zu Siloballen gepresst und verkauft werden kann. Die Förderung kann außerdem nur von  Milcherzeugern in Anspruch genommen werden und nicht von Mutterkuhhaltern. Die Prämie kann mit weiteren FAKT-Maßnahmen wie Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel, Ökolandbau oder Sommerweideprämie kombiniert werden.
Über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) kann der Neubau oder die Erweiterung einer Heubergehalle mit Boxentrocknung mit einem Fördersatz von 20 % auf die Nettokosten bezuschusst werden.  Junglandwirte können noch einmal  10 % Zuschuss bis maximal 20000 Euro zusätzlich erhalten. Gefördert werden können auch die dazugehörige Trocknungstechnik und ein Heukran.  Mehrzweckhallen, in denen zum Beispiel Heuballen, Stroh und Maschinen gelagert werden können, können in der Regel nicht gefördert werden. Auch für gebrauchte Anlagen gibt es keinen Zuschuss.
Die Mindestinvestitionssumme beläuft sich auf 20000 Euro. Gedeckelt ist die Förderung bei einem Investitionsvolumen von 1,5 Mio. Euro. Bei baulichen Investitionen über 100000 Euro muss ein Betreuer hinzugezogen werden.  Wichtige Voraussetzungen für die Förderung sind außerdem: Baugenehmigung, Fachschulabschluss, mindestens zwei Jahre Buchführung und der Nachweis der  Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der durchzuführenden Maßnahme über ein Investitionskonzept.  Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt. Vorher dürfen auch keine Bestellungen oder Auftragsvergaben erfolgen.
Da die Planung, die Baugenehmigung und die Antragsprüfung erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen, ist es ratsam, genügend Vorlaufzeit einzuplanen und rechtzeitig mit der Planung zu beginnen und mit Beratern und den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen.
Spätestens ein Jahr nach der Bewilligung der Förderung muss mit dem Bau begonnen werden und nach drei Jahren muss das Vorhaben fertig sein. Für Maschinen und technische Einrichtungen gilt eine Zweckbindung von fünf Jahren und für bauliche Anlagen von zwölf  Jahren. Wird innerhalb dieser Zeit das geförderte Objekt verkauft oder nicht mehr entsprechend genutzt, muss der Zuschuss unter Umständen anteilig zurückgezahlt werden.
Weitere Informationen, Beratung und Antragsunterlagen  gibt es beim zuständigen Landwirtschaftsamt.

Mirjam Albrecht, LWA Ravensburg