Politik | 23. Dezember 2015

Kommt die Hoftorbilanz?

Von AgE
Die Bundesregierung hat die Novelle des Düngegesetzes auf den Weg gebracht. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes und anderer Vorschriften soll die rechtlichen Voraussetzungen für die mit der Neufassung der Düngeverordnung geplanten Änderungen im Düngerecht schaffen.
Der Koalitionspartner SPD sieht mit dem Gesetzentwurf wichtige Voraussetzungen erfüllt, um eine Hoftorbilanz einzuführen.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Düngegesetzes am 16. Dezember beschlossen.  Eine Änderung des Düngegesetzes ist unter anderem notwendig, um Gärreste pflanzlichen Ursprungs in die betriebliche Obergrenze von 170 kg N/ha einbeziehen zu können.
Erforderlich ist zudem eine Erweiterung der Zweckbestimmung des Gesetzes. Die Einfügung von Vorschriften zum Umgang mit Nährstoffen im Betrieb sowie die Schaffung von Verordnungsermächtigungen sollen gewährleisten, dass in der Düngeverordnung Regelungen zu Nährstoffvergleichen für den Gesamtbetrieb erlassen werden können. Damit könnte der Einführung einer Hoftorbilanz der Weg geebnet werden. Schließlich soll im Düngegesetz eine Rechtsgrundlage für die geplante Datenübermittlung geschaffen werden. Hier geht es um solche Daten, die von den Behörden im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) sowie den für die Überwachung des Tierseuchenrechts zuständigen Ämtern erhoben wurden beziehungsweise werden. Diese Daten sollen den für die Überwachung des Düngerechts zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Die übermittelten Daten sollen ausschließlich zum Zweck der düngerechtlichen Überwachung genutzt werden dürfen.
Die SPD sieht in dem Gesetzentwurf wesentliche eigene Anliegen berücksichtigt. Mit der Novelle würden die Voraussetzungen für die Einführung der Hoftorbilanz sowie für einen besseren Datenabgleich geschaffen, erklärten der agrarpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Wilhelm  Priesmeier, und die zuständige Berichterstatterin Rita  Hagl-Kehl. Die SPD begrüße, dass sie sich mit ihrer klaren Forderung zur Einführung der Hoftorbilanz gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsministerium durchsetzen konnte.   Mit der vorliegenden Ermächtigung könne die Hoftorbilanz, wie in der Düngeverordnung angekündigt, zunächst für viehintensive Betriebe zum 1. Januar 2018 eingeführt werden. „Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung”, so Priesmeier und Hagl-Kehl.
BLHV: Unnötig und kostspielig
Vor dem Hintergrund des starken Einbruchs der Einkommen in der Landwirtschaft hat der BLHV seine Forderung nach Entlastung der Bauern bekräftigt. Wie der wiedergewählte BLHV-Präsident Werner  Räpple am 16. Dezember vor Journalisten betonte, müssten Auflagen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in Baden-Württemberg in Frage stellten, erneut auf den Prüfstand. Unnötige und kostspielige Bürokratie führe „nur zu noch größeren Verlusten”. Besonderes Augenmerk legte der BLHV-Präsident dabei auf die Düngeverordnung. Mit der geplanten schlaggenauen Aufzeichnungspflicht für jede Düngung bis hin zur Hoftorbilanz entstünden „nur weitere bürokratische Hindernisse”, die mit Blick auf den Wettbewerb eine Schwächung der heimischen Landwirtschaft nach sich zögen. Es sei außerdem nicht nachvollziehbar, dass Betriebe in Gebieten mit niedrigen Nitratgehalten im Grundwasser mit neuen, noch strengeren Regelungen belastet werden sollten.