Politik | 09. Dezember 2021

Kommission klagt wegen Grünland gegen Deutschland

Von AgE
Die Europäische Kommission wird die Bundesrepublik wegen der Nichterfüllung ihrer Verpflichtung zum Schutz bestimmter Grünlandtypen gemäß der Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verklagen.
Die EU-Kommission will, dass Deutschland den Schutz bestimmter blütenreicher Wiesen, darunter insbesondere Flachland- und Berg-Mähwiesen (Bild), verstärkt.
Das teilte die Brüsseler Behörde am 2. Dezember  mit. Damit macht sie jetzt ihre bereits vor gut zwei Jahren erhobene Drohung in dem damals eröffneten Vertragsverletzungsverfahren wahr. Die EU-Kommission will, dass Deutschland den Schutz bestimmter blütenreicher Wiesen, darunter insbesondere Flachland- und Berg-Mähwiesen, verstärkt.
Erhaltungszustand „ungünstig”
Beide Lebensraumtypen würden sich in Deutschland in einem „ungünstigen” Erhaltungszustand befinden, bemängeln die Kommissionsbeamten. Sie verweisen darauf, dass die FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten im Rahmen des Natura-2000-Netzes zum Schutz und zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von Lebensräumen verpflichte, die eine wichtige Rolle für die Biodiversität spielten. Eine besondere Bedeutung komme hier Bestäuberinsekten wie Bienen und Schmetterlingen zu, die diese Wiesen als wichtigen Lebensraum benötigten.
Verweis auf Green Deal
Deutschland komme jedoch seiner Verpflichtung, einer Verschlechterung dieser Lebensraumtypen entgegenzuwirken, nicht nach. Vielmehr seien diese Lebensraumtypen in den vergangenen Jahren an verschiedensten Standorten erheblich kleiner geworden oder sogar völlig verschwunden, vor allem aufgrund von „nicht nachhaltigen Agrarpraktiken”, so die Kommission. Vorgeworfen wird der Bundesrepublik auch, den Erhaltungszustand dieser Lebensraumtypen nicht überwacht und keine „angemessene rechtliche Garantie” zu deren Schutz abgegeben zu haben.
Außerdem weist die Brüsseler Behörde auf den Green Deal und die EU-Biodiversitätsstrategie hin. Darin werde gefordert, dass dem Verlust der Artenvielfalt in der Gemeinschaft durch eine Verbesserung und Wiederherstellung des guten ökologischen Zustandes beschädigter Ökosysteme Einhalt zu gebieten sei.
Derweil beklagte der Naturschutzbund Deutschland (NABU), dass in den deutschen FFH-Gebieten rund 18000 ha an Mähwiesen verschwunden seien. Schuld daran sind nach Ansicht der Umweltorganisation die intensive Nutzung, die Umwandlung von Grünland in Acker sowie „Überdüngung und Pestizideinsatz”. Laut NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger haben Bund und Länder dem Verschwinden artenreicher Wiesen „tatenlos zugesehen”, obwohl diese besonders von der EU geschützt seien.