Politik | 04. Oktober 2018

Koalitionsspitze einigt sich zur Ferkelkastration

Von AgE/El
Die Übergangsfrist für das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration soll um zwei Jahre bis Ende 2020 verlängert werden. Einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes wollen Union und SPD umgehend auf den Weg bringen und noch in diesem Jahr beschließen.
Jetzt erst einmal aufatmen: Die unklare Lage bei der Ferkelkastration hat Schweinehalter zuletzt massiv beschäftigt. Hier eine Aktion beim Veredlungstag des Deutschen Bauernverbandes mit dem Müllheimer BLHV-Kreisvorsitzenden Michael Fröhlin (Bildmitte).
Darauf haben sich die Spitzen von CDU, CSU und SPD in der Nacht zum  Dienstag im Koalitionsausschuss verständigt. Diese Verständigung kam trotz massiver Interventionen aus der Agrarwirtschaft  überraschend, zumal die Agrarministerkonferenz (AMK)  in der vergangenen Woche dazu noch keinen Beschluss zustande brachte.
BLHV-Präsident Werner Räpple begrüßt die kurzfristige Entscheidung der Bundesregierung ausdrücklich: „Ein massiver Strukturbruch in unserer bäuerlichen Landwirtschaft wurde in letzter Minute verhindert”, so Räpple.
Räpple: Luft für vernünftige Lösungen
„Dank des unermüdlichen Einsatzes des Berufsstandes haben wir jetzt Luft, um vernünftige Lösungen auf den Weg zu bringen.” Dieser Weg könne nur über die örtliche Betäubung durch den Landwirt selbst gegangen werden, betont der südbadische Bauernpräsident. Dies sei für Tier und Mensch die beste Lösung. Die zusätzlichen zwei Jahre werde man nutzen, um dies mit stichhaltigen Studien zu beweisen und um das Verfahren praxisreif auszubauen.
Die Regelung zur Ferkelkastration ist Bestandteil eines Pakets, in dem gemeinsame Positionen zur Abwendung von Fahrverboten für Diesel-Pkw in Städten, zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten, zu CO2-Emissionsgrenzwerten für Pkw sowie zu Sonderausschreibungen Windkraft und Photovoltaik enthalten sind. Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Sonderausschreibungen für Windkraft an Land und Photovoltaik sollen rasch realisiert werden. Vorgesehen sind Sonderausschreibungen, mit denen Einsparungen von acht bis zehn Millionen Tonnen CO2 zum Klimaschutzziel 2020 beitragen sollen. Es sollen je vier Gigawatt Onshore-Windenergie und Photovoltaik sowie ein Offshore-Windenergiebeitrag zugebaut werden, je zur Hälfte wirksam in 2019 und 2020. Union und SPD bekräftigen das 65-Prozent-Ausbauziel für erneuerbare Energien bis 2030. Die Akzeptanz von Windkraftanlagen an Land will man verbessern.