Klöckner will Einsatz von Glyphosat einschränken
Zur Stoppelbehandlung soll Glyphosat dann eingesetzt werden dürfen, wenn ansonsten auf den betreffenden Flächen eine erhebliche Erosionsgefährdung droht. Gegen bestimmte Problemunkräuter soll die Anwendung genehmigt werden können, wenn keine alternativen Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen. Als Ausnahme vom Anwendungsverbot soll auch gelten, dass aufgrund anhaltender Nässe ein Pflugeinsatz nicht möglich ist. Verboten werden soll die Anwendung von Glyphosat in Haus- und Kleingärten. Ausnahmen sollen dann möglich sein, wenn der Anwender über einen Sachkundenachweis verfügt und es keine Alternativen gibt. In Parks und Sportanlagen soll Glyphosat generell verboten werden. Mit der Deutschen Bahn als größtem Einzelanwender will Klöckner Gespräche über eine Minimierung führen.