In den Verfahren über Biodiversitätsauflagen für Pflanzenschutzmittel hat sich das Bundeslandwirtschaftsministerium gegen das Umweltbundesamt (UBA) positioniert. Die Verfahren sind vor dem Braunschweiger Verwaltungsgericht (VG) anhängig.
Das Verwaltungsgericht hatte in drei Urteilen im September deutschen Behörden das Recht abgesprochen, die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt vollumfänglich zu bewerten und Schutzmaßnahmen für die biologische Vielfalt und das Grundwasser vorzuschreiben.
Das Bundesumweltministerium und das UBA hatten daher vergangene Woche das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gebeten, fristgerecht bis zum 28. Oktober Berufung gegen die Urteile zu beantragen. Einen solchen Schritt hat nun Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner mit Hinweis auf mögliche Wettbewerbsnachteile für deutsche Bauern klar abgelehnt. „Ich kann den deutschen Bauern nicht vermitteln, warum das Bundeslandwirtschaftsministerium und das BVL eine faktische Enteignung in Höhe von mindestens zehn Prozent ihrer Äcker betreiben sollten, wenn das für ihre Kollegen im Rest der EU nicht gilt”, erklärte die CDU-Politikerin. Eine Berufung ist nach ihrer Einschätzung auch aussichtslos und würde zu anhaltender Rechtsunsicherheit führen.
Klöckner: „Rechtslage klar”
„Ich kann den deutschen Bauern nicht vermitteln, warum das Bundeslandwirtschaftsministerium und das BVL eine faktische Enteignung in Höhe von mindestens zehn Prozent ihrer Äcker betreiben sollten, wenn das für ihre Kollegen im Rest der EU nicht gilt”, betonte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner.
„Die Rechtslage ist aber klar: Das Verwaltungsgericht
Braunschweig hat am 4. September die Biodiversitätsauflage als
rechtswidrig bezeichnet”, so die Ministerin. Klöckner wies in diesem
Zusammenhang auch darauf hin, dass die Entscheidung gegen eine Berufung
in dem Fall den Gepflogenheiten der Regierungskoalition entspreche, da
in dem Punkt keine Einigkeit zwischen den zuständigen Bundesressorts
bestehe. Außerdem sei damit zu rechnen, dass das UBA im Falle
eingelegter Rechtsmittel gegen die VG-Urteile wahrscheinlich künftig in
zahlreichen weiteren Fällen von Wirkstoffzulassungen sein Einvernehmen
an die Erteilung von Biodiversitätsauflagen knüpfen werde. Da eine
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) erst in mehreren
Jahren zu erwarten wäre, müssten nach Einschätzung des Agrarressorts
mittelfristig viele, eventuell sogar die meisten deutsche Landwirte
sukzessive mindestens zehn Prozent ihrer Ackerflächen entschädigungslos
und ohne Gesetzesgrundlage stilllegen und als Biodiversitätsfläche
pflegen.
Denn es sei nur eine Frage der Zeit, bis alle derzeit bestehenden
Zulassungen dann mit dieser Anwendungsbestimmung versehen werden
müssten, warnt das Ministerium.