Klagen gegen Veröffentlichung der Agrarzahlungen geplant
Veröffentlicht werden sämtliche Fördermittel, die dem Haushaltszeitraum vom 16. Oktober 2013 bis 15. Oktober 2014 zugeschlagen werden – das heißt, einschließlich der zuletzt ausgezahlten Direktbeihilfen.
Zwischenzeitlich hatte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Veröffentlichung der Daten natürlicher Personen untersagt. Die EU-Kommission drängte jedoch im Rahmen der EU-Agrarreform auf die Wiedereinführung der ursprünglich 2008 beschlossenen Transparenzregelung. Um den Bedenken der Richter entgegenzukommen, wurde die Vorschrift umfassender begründet und die Schwelle für Kleinbetriebe eingezogen.
Nach Darstellung des Bundeslandwirtschaftsministeriums wurde bei der Umsetzung der EU-Richtlinie „größter Wert auf Datensparsamkeit und Schutz vor Datenmissbrauch gelegt”. Die berechtigte Forderung nach Transparenz auf der einen und nach Datenschutz auf der anderen Seite seien im rechtlichen Rahmen in einen angemessenen Ausgleich gebracht worden. Begünstigte, die insgesamt nicht mehr als 1250 Euro erhalten, würden nur in anonymisierter Form veröffentlicht. Außerdem wurde Angaben des Ministeriums zufolge eine neue nationale Missbrauchsregelung aufgenommen, die eine nicht dem Transparenzziel entsprechende Nutzung der veröffentlichten Daten untersage.
Der Bauernverband nahm zwar anerkennend zur Kenntnis, dass bei der nationalen Umsetzung nunmehr ausdrücklich Regelungen zur Ahndung von missbräuchlichen Verwendungen der Daten aufgenommen wurden. Ungeachtet dieser Vorsichtsmaßnahmen sieht er aber immer noch erheblichen Spielraum für Fehlentwicklungen zu Lasten der Landwirte. In Hessen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen werden daher mit Unterstützung des DBV von den dortigen Landesbauernverbänden Klagen gegen die erneute namentliche Veröffentlichung natürlicher Personen vorbereitet.