Politik | 03. Juni 2015

Klagen gegen Veröffentlichung der Agrarzahlungen geplant

Von AgE
Mit scharfer Kritik hat der Deutsche Bauernverband (DBV) auf die wieder eingeführte Veröffentlichung der Agrarzahlungen an natürliche Personen reagiert.
Anlässlich der am 28. Mai erfolgten Freischaltung der Daten der Direktzahlungsempfänger unter www.agrar-fischerei-zahlungen.de warnte der DBV vor der Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung. Zudem sieht der Bauernverband den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt. Die in den Jahren 2009 und 2010 mit einer ähnlichen Regelung gemachten Erfahrungen hätten gezeigt, dass die Landwirte durch die namentliche Veröffentlichung sowohl in ihren Persönlichkeitsrechten als auch im Hinblick auf den Schutz ihrer Daten wesentlich beeinträchtigt würden. Dies habe seinerzeit auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt. Laut DBV berücksichtigt die jetzige nationale Umsetzung der EU-Vorgaben in keiner Weise das damalige EuGH-Urteil. So habe das Gericht ausdrücklich eine Prüfung alternativer Formen der Veröffentlichung eingefordert. Dem sei die EU-Kommission jedoch nicht gefolgt. Nach Ansicht des DBV hätte die geforderte Transparenz auch mit anonymen statistischen Angaben über die Direktzahlungsempfänger einschließlich deren Zusammensetzung und Höhe sichergestellt werden können.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium wies die Befürchtungen des Datenmissbrauchs als unbegründet zurück.
Kommission drängte auf Wiedereinführung
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) weist unter www.agrar-fischerei-zahlungen.de seit Ende Mai erstmals seit 2010 auch wieder Informationen zu natürlichen Personen aus. Dabei wird die von natürlichen Personen erhaltene Agrarförderung unter Angabe von Namen, Wohnort und Postleitzahl genannt. Ausgenommen sind lediglich solche Landwirte, die einschließlich der Mittel aus der ländlichen Entwicklung weniger als 1250 Euro erhalten haben.
Veröffentlicht werden sämtliche Fördermittel, die dem Haushaltszeitraum vom 16. Oktober 2013 bis 15. Oktober 2014 zugeschlagen werden – das heißt, einschließlich der zuletzt ausgezahlten Direktbeihilfen.
Zwischenzeitlich hatte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Veröffentlichung der Daten natürlicher Personen untersagt. Die EU-Kommission drängte jedoch im Rahmen der EU-Agrarreform auf die Wiedereinführung der ursprünglich 2008 beschlossenen Transparenzregelung. Um den Bedenken der Richter entgegenzukommen, wurde die Vorschrift umfassender begründet und die Schwelle für Kleinbetriebe eingezogen.
Nach Darstellung des Bundeslandwirtschaftsministeriums wurde bei der Umsetzung der EU-Richtlinie „größter Wert auf Datensparsamkeit und Schutz vor Datenmissbrauch gelegt”. Die berechtigte Forderung nach Transparenz auf der einen und nach Datenschutz auf der anderen Seite seien im rechtlichen Rahmen in einen angemessenen Ausgleich gebracht worden. Begünstigte, die insgesamt nicht mehr als 1250 Euro erhalten, würden nur in anonymisierter Form veröffentlicht. Außerdem wurde Angaben des Ministeriums zufolge eine neue nationale Missbrauchsregelung aufgenommen, die eine nicht dem Transparenzziel entsprechende Nutzung der veröffentlichten Daten untersage.
Der Bauernverband nahm zwar anerkennend zur Kenntnis, dass bei der nationalen Umsetzung nunmehr ausdrücklich Regelungen zur Ahndung von missbräuchlichen Verwendungen der Daten aufgenommen wurden. Ungeachtet dieser Vorsichtsmaßnahmen sieht er aber immer noch erheblichen Spielraum für Fehlentwicklungen zu Lasten der Landwirte. In Hessen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen werden daher mit Unterstützung des DBV von den dortigen Landesbauernverbänden Klagen gegen die erneute namentliche Veröffentlichung natürlicher Personen vorbereitet.