Politik | 27. November 2014

Keine starren Grenzen und Fristen

Von AgE
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt pocht bei der anstehenden Novelle der Düngeverordnung auf die Umsetzbarkeit der Regelungen.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt will nach eigenen Angaben erreichen, dass die anstehende Novelle der Düngeverordnung die Landwirte nicht überbelastet. Gleichzeitig soll sie die Forderungen der EU-Kommission erfüllen.
„Es wird keine starren und pauschalen Obergrenzen für die Ausbringung von Düngemitteln geben, ebenso wenig wie starre Fristen”, sagte der Minister auf der Landesversammlung der CSU-Arbeitsgemeinschaft Landwirtschaft (AGL), die unter Leitung ihrer Vorsitzenden Marlene  Mortler  in Augsburg getagt hat. Die Kernsperrfrist im Herbst für die Ausbringung von Dünger auf Ackerland werde man flexibilisieren. „Wir wollen die Landwirte nicht überbelasten”, betonte Schmidt. Gleichzeitig müsse man aber die Forderungen der Europäischen Kommission sehen
Skepsis gegenüber Hoftorbilanz
In einer Beschlussempfehlung für den CSU-Parteitag am 12. und 13. Dezember in Nürnberg erteilt die AGL einer Ausweitung der Sperrfristen und einer Beschränkung der Herbstdüngung mit Wirtschaftsdünger auf bestimmte Kulturen ebenso eine Absage wie einer pauschalen Absenkung der Obergrenzen für die Stickstoffdüngung sowie einer Ausweitung der Lagerdauer für Wirtschaftsdünger über sechs Monate hinaus. Die Dokumentationspflicht und die Düngeplanung müssen laut AGL-Beschluss im Aufwand und bei den Kosten zumutbar für landwirtschaftliche Familienbetriebe bleiben.
Kleinbetrieb ausnehmen
Deshalb seien Kleinbetriebe und Betriebe mit einem niedrigen Tierbesatz auszunehmen. Skeptisch steht die Arbeitsgemeinschaft einer Hoftorbilanz gegenüber. Für dringend erforderlich hält sie hingegen eine Wiedereinführung der Derogationsregelung. Unterstützt werden müsse die Anschaffung emissionsmindernder Ausbringungstechniken. Pauschale Vorgaben seien nicht zielführend.
Aus den Ländern: Gülleanlagen und Nitrat
Verständnis für  Kritik an einer möglichen Verschärfung der Anforderungen an Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Sickersaft (JGS-Anlagen) hat die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike  Höfken  geäußert. Die Forderung, dass eine Dichtheitsüberprüfung von  Anlagen mit praktikablen Methoden erfolgen müsse, sei für sie „absolut nachvollziehbar”, erklärte die Grünen-Politikerin. „Das Auspumpen eines Güllekellers und eine nachfolgende Füllmessung mit Wasser halte ich bei augenscheinlich intakten Anlagen für nicht verhältnismäßig”, erklärte die Ministerin. Sie will sich dafür einsetzen, dass die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern sowie den betroffenen Landwirten und deren Fachleuten „sinnvolle Umsetzungslösungen” erarbeitet.
Sollten erhebliche Mängel an einer JGS-Anlage festgestellt werden, müsse gewährleistet sein, dass die Kosten für eine Nachrüstung im Verhältnis zur voraussichtlichen Nutzungsdauer der Anlage stünden. Eine Stilllegung dürfe nicht angeordnet werden.
Inzwischen wurde bekannt, dass sich das Grundwasser in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens in den letzten Jahren qualitativ deutlich verschlechtert hat. Etwa 40 Prozent der Grundwasserkörper sind aufgrund zu hoher Nitratbelastungen derzeit in einem „chemisch schlechten” Zustand.
 Das geht aus dem Bericht „Nitrat im Grundwasser” hervor, den Landwirtschaftsminister Johannes  Remmel   parallel mit dem erstmals erstellten Nährstoffbericht vorgelegt hat.