Politik
| 27. November 2014
Keine starren Grenzen und Fristen
Von AgE
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt pocht bei der anstehenden Novelle der Düngeverordnung auf die Umsetzbarkeit der Regelungen.
„Es wird keine starren und pauschalen Obergrenzen für die Ausbringung von Düngemitteln geben, ebenso wenig wie starre Fristen”, sagte der Minister auf der Landesversammlung der CSU-Arbeitsgemeinschaft Landwirtschaft (AGL), die unter Leitung ihrer Vorsitzenden Marlene Mortler in Augsburg getagt hat. Die Kernsperrfrist im Herbst für die Ausbringung von Dünger auf Ackerland werde man flexibilisieren. „Wir wollen die Landwirte nicht überbelasten”, betonte Schmidt. Gleichzeitig müsse man aber die Forderungen der Europäischen Kommission sehen
Skepsis gegenüber Hoftorbilanz
In einer Beschlussempfehlung für den
CSU-Parteitag am 12. und 13. Dezember in Nürnberg erteilt die AGL einer
Ausweitung der Sperrfristen und einer Beschränkung der Herbstdüngung mit
Wirtschaftsdünger auf bestimmte Kulturen ebenso eine Absage wie einer
pauschalen Absenkung der Obergrenzen für die Stickstoffdüngung sowie
einer Ausweitung der Lagerdauer für Wirtschaftsdünger über sechs Monate
hinaus. Die Dokumentationspflicht und die Düngeplanung müssen laut
AGL-Beschluss im Aufwand und bei den Kosten zumutbar für
landwirtschaftliche Familienbetriebe bleiben.
Kleinbetrieb ausnehmen
Deshalb seien Kleinbetriebe und Betriebe mit einem niedrigen
Tierbesatz auszunehmen. Skeptisch steht die Arbeitsgemeinschaft einer
Hoftorbilanz gegenüber. Für dringend erforderlich hält sie hingegen eine
Wiedereinführung der Derogationsregelung. Unterstützt werden müsse die
Anschaffung emissionsmindernder Ausbringungstechniken. Pauschale
Vorgaben seien nicht zielführend.
Aus den Ländern: Gülleanlagen und Nitrat
Verständnis für Kritik an einer möglichen Verschärfung der Anforderungen an Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Sickersaft (JGS-Anlagen) hat die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken geäußert. Die Forderung, dass eine Dichtheitsüberprüfung von Anlagen mit praktikablen Methoden erfolgen müsse, sei für sie „absolut nachvollziehbar”, erklärte die Grünen-Politikerin. „Das Auspumpen eines Güllekellers und eine nachfolgende Füllmessung mit Wasser halte ich bei augenscheinlich intakten Anlagen für nicht verhältnismäßig”, erklärte die Ministerin. Sie will sich dafür einsetzen, dass die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern sowie den betroffenen Landwirten und deren Fachleuten „sinnvolle Umsetzungslösungen” erarbeitet.
Sollten erhebliche Mängel an einer JGS-Anlage festgestellt werden, müsse gewährleistet sein, dass die Kosten für eine Nachrüstung im Verhältnis zur voraussichtlichen Nutzungsdauer der Anlage stünden. Eine Stilllegung dürfe nicht angeordnet werden.
Inzwischen wurde bekannt, dass sich das Grundwasser in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens in den letzten Jahren qualitativ deutlich verschlechtert hat. Etwa 40 Prozent der Grundwasserkörper sind aufgrund zu hoher Nitratbelastungen derzeit in einem „chemisch schlechten” Zustand.
Das geht aus dem Bericht „Nitrat im Grundwasser” hervor, den Landwirtschaftsminister Johannes Remmel parallel mit dem erstmals erstellten Nährstoffbericht vorgelegt hat.
Inzwischen wurde bekannt, dass sich das Grundwasser in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens in den letzten Jahren qualitativ deutlich verschlechtert hat. Etwa 40 Prozent der Grundwasserkörper sind aufgrund zu hoher Nitratbelastungen derzeit in einem „chemisch schlechten” Zustand.
Das geht aus dem Bericht „Nitrat im Grundwasser” hervor, den Landwirtschaftsminister Johannes Remmel parallel mit dem erstmals erstellten Nährstoffbericht vorgelegt hat.