Politik | 20. Februar 2020

Keine Entscheidung zum Kastenstand

Von AgE
Der Bundesrat hat seine Entscheidung zur Neuregelung der Kastenstandhaltung von Sauen vertagt. Bis zuletzt hatte es Streit um die Verordnung gegeben.
Neben kritischen Stimmen zur Vertagung in Sachen Kastenstandhaltung gab es auch solche, die darin eine Chance für Lösungen mit Perspektive sehen.
Überraschend hat die Länderkammer den Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf Antrag von Hessen am 14. Februar kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Dem Vernehmen nach wäre in der Sitzung keine Mehrheit für die Annahme der Verordnung zustande gekommen.
Der Agrarausschuss hatte empfohlen, der Vorlage nach Maßgabe von mehr als 20 Änderungen zuzustimmen. Ein Teil davon wäre für das Bundeslandwirtschaftsministerium ein Verkündungshindernis gewesen. Zudem lagen für die Bundesratssitzung fünf Länderanträge vor, die teilweise einige der geplanten Regelungen abgeschwächt hätten. Nachdem eine Probeabstimmung zu Wochenmitte noch ergeben hatte, dass zumindest die vom Agrarressort als kritisch angesehenen Ausschussempfehlungen keine Mehrheit im Plenum erhalten würden, hatten sich die Fronten zwischen den Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung und denen mit unionsgeführten Agrarressorts wie insbesondere Niedersachsen zuletzt offenbar wieder verhärtet.
Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, nannte die Verschiebung folgerichtig. Damit gebe es die Chance, doch noch Lösungen mit Perspektive für die Schweinehaltung zu erarbeiten. Vor der Bundesratssitzung hatte DBV-Präsident Joachim Rukwied an die Länder appelliert, eine maßvolle Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorzunehmen. Einige Änderungsanträge gingen weit über das ursprüngliche Anliegen hinaus, Rechtssicherheit und Planbarkeit für die Sauenhaltung zu schaffen, so Rukwied in einem Schreiben an die Ministerpräsidenten. Seiner Einschätzung nach würde ein großer Teil der Ausschussempfehlungen weite Teile der bäuerlichen Nutztierhaltung insbesondere in kleinen und mittleren Betrieben in Frage stellen.
Kritisch wertete Rukwied insbesondere eine geforderte Verkürzung der Übergangsfrist für Kastenstände auf fünf Jahre, die Anforderung „ungehindertes Ausstrecken der Gliedmaßen ohne Kontakt zu anderen Tieren” und die Einbeziehung bestehender Abferkelställe in die Regelung. Nicht hinreichend fachlich begründet seien zudem die vorgeschlagene Verkürzung der zulässigen Fixierungsdauer im Deckzentrum und die geforderte Mindestfläche der Abferkelbucht. In den Plenaranträgen von Niedersachsen war ein Teil dieser Forderungen aufgegriffen worden.
Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk bedauerte die Entscheidung des Bundesrats. Man werde die gewonnene Zeit intensiv nutzen „und gemeinsam mit den Verbänden beim Bund und den Ländern weiter für die Belange unserer Betriebe werben”, kündigte der Minister an. Baden-Württemberg stehe nach wie vor für eine ausgewogene Lösung, die die Interessen der Bauern mit den gesellschaftlichen Forderungen nach mehr Tierwohl in den Ställen bestmöglich vereine. Dabei seien die technisch machbaren und wirtschaftlich darstellbaren Maßnahmen als vorgegebener Rahmen zu sehen. Dem ursprünglich vom Bund vorgelegten Vorschlag hätte Baden-Württemberg dem Minister zufolge zustimmen können.
Halter fordern Zukunftskonzept
Einen Fahrplan auf höchster politischer Ebene für eine wirtschaftlich tragbare Weiterentwicklung der Nutztierhaltung in Deutschland und ein dazugehöriges Umsetzungskonzept haben die deutschen Schweinehalter gefordert. „Fehlende Planungssicherheit und Perspektiven führen gegenwärtig auf den Betrieben zum Stillstand”, beklagte der Vorsitzende der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN), Heinrich Dierkes, am 11. Februar bei der Mitgliederversammlung in Osnabrück. Die deutsche Sauenhaltung werde durch Auflagen ins Ausland verlagert, und den sich wandelnden gesellschaftlichen Ansprüchen  könnten die Erzeuger nur schwer entsprechen, wenn keine Tierwohlställe genehmigt würden. Nötig sei  ein parteiübergreifendes Gesamtkonzept in Gestalt einer nationalen Nutztierstrategie, betonte Dierkes. Diese müsse die Ziele für das Tierwohl oder den Klimaschutz ebenso festlegen wie Erleichterungen im Baurecht und natürlich ein Finanzierungskonzept.