Politik | 19. März 2015

Kartellverfahren im Mittelpunkt

Von Walter Eberenz
Die Mitgliederversammlung der Forstkammer Baden-Württemberg war dominiert von der Kartellrechtsthematik. Präsident Roland Burger benannte Rechtssicherheit, Wahlfreiheit und einen fairen Ausgleich für Gemeinwohlleistungen als zentrale Ziele des kommunalen und privaten Waldbesitzes.
Das Führungsgremium der Forstkammer Baden-Württemberg bei der Mitgliederversammlung in Baden-Baden (von links): Martin Tritschler und Max Erbgraf zu Königsegg (stellvertretende Vorsitzende), Jerg Hilt (Geschäftsführer) und Roland Burger (Präsident).
Forstkammer-Präsident Roland Burger bedauerte am 12. März in Baden-Baden das Scheitern der Verhandlungen zwischen dem Land und dem Bundeskartellamt „auf der Zielgeraden”. Er  zeigte jedoch auch Verständnis dafür, „dass das Land nichts unterschreiben kann, bei dem keine Rechtssicherheit besteht”. Als problematisch stufte Burger dagegen eine mögliche Verfahrenszeit von zwei bis vier Jahren ein.
Fördermittel erhalten
Umso deutlicher formulierte der Präsident, der im Hauptamt Bürgermeister der Stadt Buchen im Odenwald ist, zentrale Forderungen des Waldbesitzerverbandes im Zusammenhang mit dem Kartellverfahren: Rechtssicherheit beim Holzverkauf als eine Grundvoraussetzung für wirtschaftlich zukunftsfähige Forstbetriebe, Wahlfreiheit auch in der forstlichen Dienstleistung  und einen fairen Ausgleich für Gemeinwohlleistungen der kommunalen und privaten Waldbesitzer. „Die institutionelle Förderung soll entfallen. Wir sind der Meinung, dass das Geld dem Waldbesitz über direkte Förderung erhalten bleiben muss”, betonte Burger zum letztgenannten Punkt. Der Forstkammer-Präsident zeigte sich besorgt, „dass das Geld in den Kassen des Finanzministers verschwindet”. Im Übrigen machte Burger klar, dass bei der Gestaltung der künftigen Forststrukturen im Land die Interessen der Waldbesitzer an erster Stelle stehen müssen.
Naturschutzgesetz birgt Gefahren
Forstkammer-Präsident Roland Burger (links) bezeichnete Rechtssicherheit beim Holzverkauf als eine Grundvoraussetzung für wirtschaftlich zukunftsfähige Forstbetriebe.
Gefahren für die Interessen der Waldbesitzer in Form von Bewirtschaftungseinschränkungen sieht der Forstkammer-Präsident in der geplanten Novelle des Landesnaturschutzgesetzes. So existiere entgegen früherer Zusagen die Forderung, FFH-Flächen zu Schutzgebieten zu erklären. Ein Mitwirkungsrecht von Naturschutzverbänden bezeichnete Burger als Problem. „Wir müssen aufpassen, dass es vor lauter Gemeinnutz nicht zu enteignungsgleichen Eingriffen kommt”, warnte Burger die versammelten Waldbesitzer. Ein weiteres Thema des Präsidenten war der gerade erst eingerichtete Nationalpark Nordschwarzwald. Burger erinnerte das Land an die Zusage, eine Schiedsstelle zur Regulierung von Entschädigungsfragen einzurichten.
Nationalpark: Pufferzone zu klein
„Wir verlassen uns darauf”, unterstrich Burger, der im Übrigen die Ansicht vertrat, dass die Pufferzone zur Borkenkäferabwehr „zu klein geraten ist”. Gastredner Alois Gerig, der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Ernährung und Landwirtschaft, verlieh der Hoffnung Ausdruck, dass eine Änderung des Bundeswaldgesetzes noch vor der Sommerpause „über die Rampe gehoben werden kann”. Man wolle dadurch dem Bundeskartellamt den Wind aus den Segeln nehmen. Eine mehrjährige Unsicherheit für den Waldbesitz aufgrund des Gerichtsverfahrens zwischen Land und Kartellamt betrachtet er mit Sorge. Gerig bekannte sich zur nachhaltigen wirtschaftlichen Nutzung des Waldes. Einen Widerspruch sieht er in der Ankündigung des Landes, mehr Holz nutzen zu wollen, und auf der anderen Seite Entscheidungen zu treffen, die die Holznutzung einschränken. Der Nationalpark sei in diesem Zusammenhang „sehr differenziert zu sehen”.
Alois Gerig (CDU), Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Ernährung und Landwirtschaft, treibt die Sorge um, dass ein Gerichtsverfahren zwischen Land und Kartellamt mehrere Jahre Unsicherheit bringt.
Zu den Grußwortrednern gehörten Harald Ebner, Bundestagsabgeordneter der Grünen, und Judith Skudelny, Generalsekretärin der Landes-FDP. Ebner war in Kartellrechtsfragen bei den versammelten Waldbesitzern, relativierte jedoch den Nationalpark als Verlustfläche für die Waldwirtschaft. Es handle sich um nur zwei Prozent der Waldfläche. Skudelny verwies auf Gefahren neuer Gesetze wie des Jagdgesetzes und des Naturschutzgesetzes, die „Menschen, die seit Jahrzehnten nachhaltig wirtschaften, unnötig das Leben schwer machen”. Dem Land riet sie, sich außergerichtlich um eine Einigung im Kartellstreit zu bemühen. Das Kartellamt habe gute Anwälte und gewinne fast immer, sagte die Rechtsanwältin und Insolvenzverwalterin.
Chancen von Veränderungen
Max Erbgraf zu Königsegg, stellvertretender Vorsitzender der Forstkammer, rief die Mitgliederversammlung dazu auf, die Chancen zu nutzen, die Veränderungen mit sich bringen: „Wir brauchen als Waldbesitzer auch den Mut, Veränderungen anzunehmen – und die werden kommen”. Er meinte damit aber sicher nicht Veränderungen, die Eigentumsrechte beschneiden. „Engagieren wir uns für unser Eigentum”: Mit diesem Aufruf schloss Max Erbgraf zu Königsegg die Mitgliederversammlung der Forstkammer Baden-Württemberg in Baden-Baden.