Betrieb und Wirtschaft | 05. Juni 2014

Kartellamt bekräftigt seine Haltung

Von René Bossert
Das Bundeskartellamt hat sich erneut zum laufenden Verfahren zur Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg geäußert. Danach wird die Bildung eines eigenständigen Staatswald-Betriebes wahrscheinlicher. Außerdem zeichnet sich ab, dass Privatwaldbesitzer mehr für Dienstleistungen zahlen müssen.
Das Land hatte dem Kartellamt  verschiedene Modelle vorgeschlagen, wie aus seiner Sicht ein kartellrechtskonformer Holzverkauf in Baden-Württemberg  möglich wäre. Das Kartellamt hat nun in einer schriftlichen Rückmeldung dazu  erneut erklärt, dass es  eine klare strukturelle Trennung bei der Bewirtschaftung des Staatswaldes einerseits und des Körperschafts- und Privatwaldes andererseits geben müsse, wie der Landesbetrieb ForstBW mitteilt. Das würde bedeuten, dass eine eigenständige Organisation für die Bewirtschaftung des Staatswaldes gegründet werden müsste. 
Die Organisation der Holzvermarktung in Baden-Württemberg steht vor einer grundlegenden Änderung.

Zwar lehnte das Kartellamt in seiner Rückmeldung das neben diesem Staatswald-Modell ebenfalls vorgeschlagene  sogenannte Subsidiär-Modell  nicht grundsätzlich ab, erklärt Thomas Deines, zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit bei  ForstBW. Danach würden landesweit und flächendeckend körperschaftliche Forstämter für die Betreuung des Kommunal- und Privatwaldes gebildet.
 Aber ob das Subsidiär-Modell so weiterentwickelt werden könne, dass es vom Kartellamt akzeptiert werde, sei angesichts der jetzt erneut bekräftigten  Haltung der Wettbewerbshüter jedoch eher  fraglich. In einem Gespräch zwischen dem Kartellamt und den kommunalen Spitzenverbänden sollen in Kürze aber nochmals die Möglichkeiten dazu ausgelotet werden.
 „Das Kartellamt drückt auf jeden Fall sehr auf die Tube”, sagt Deines.  Die Entscheidung darüber, wie es weitergeht, soll noch im Laufe des Jahres 2014 fallen.
Weiter gebündelt vermarkten
Wenn das Staatswald-Modell umgesetzt würde, bliebe bei der Betreuung und Beratung der Privatwaldbesitzer das Wesentliche beim  Alten: Es gebe ein zum Landratsamt gehörendes Forstamt, das für die Privatwaldbesitzer zuständig ist.  Auch die gebündelte Holzvermarktung über das Landratsamt oder Forstbetriebsgemeinschaften wäre weiter möglich.
Ändern dürften sich allerdings  die Kosten für forstliche Dienstleistungen für Privatwaldbesitzer – und zwar nach oben.   Darauf hat das  Kartellamt  in seiner jüngsten Rückmeldung ebenfalls abgehoben, indem es eine Verbindung zum sogenannten Dumpingverfahren gezogen hat.
Beim  Dumpingverfahren wurde das Land Brandenburg vom Bundeskartellamt angegangen, weil es forstliche Dienstleistungen zu nicht kostendeckenden  Preisen angeboten hatte. Das Verfahren ruht seit 2005. Aber jetzt hat das Kartellamt Elemente davon auch in seine jüngste Rückmeldung an das Land mit aufgenommen.  „Das  muss  noch zu Ende gedacht und diskutiert werden”, erklärt Deines. Es handle sich um ein komplexes Thema, bei dem auch noch europäische Urteile mit zu berücksichtigen seien.
Zu erwartende höhere  Kosten für Dienstleistungen sorgen bei der Forstkammer Baden-Württemberg  naturgemäß für Sorgenfalten: Geschäftsführer Jerg Hilt weist darauf hin, dass   im Beschlussentwurf des Kartellamts formuliert wurde, dass eine vollständige Kostendeckung nur für Betriebe über 100 Hektar gewährleistet sein müsse. Für den Kleinprivatwald dürften die Kosten zu weit steigen, eine Kostendeckung sei nicht realistisch.   „Wenn wir wollen, dass der Kleinprivatwald weiterhin mit einer hohen Qualität bewirtschaftet wird, dann geht das nur mit staatlicher Unterstützung”, sagt Hilt.
 Positiv wertet Hilt an der Rückmeldung des Kartellamtes, dass die Wettbewerbshüter  eine besitzartenübergreifende Bündelung des Holzes – mit Ausnahme des Staatswaldes – für möglich ansehen und grundsätzlich weiter für zwei Lösungsmodelle offen sind.