Kartellamt bekräftigt seine Haltung
Zwar lehnte das Kartellamt in seiner Rückmeldung das neben diesem Staatswald-Modell ebenfalls vorgeschlagene sogenannte Subsidiär-Modell nicht grundsätzlich ab, erklärt Thomas Deines, zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit bei ForstBW. Danach würden landesweit und flächendeckend körperschaftliche Forstämter für die Betreuung des Kommunal- und Privatwaldes gebildet.
Aber ob das Subsidiär-Modell so weiterentwickelt werden könne, dass es vom Kartellamt akzeptiert werde, sei angesichts der jetzt erneut bekräftigten Haltung der Wettbewerbshüter jedoch eher fraglich. In einem Gespräch zwischen dem Kartellamt und den kommunalen Spitzenverbänden sollen in Kürze aber nochmals die Möglichkeiten dazu ausgelotet werden.
„Das Kartellamt drückt auf jeden Fall sehr auf die Tube”, sagt Deines. Die Entscheidung darüber, wie es weitergeht, soll noch im Laufe des Jahres 2014 fallen.
Ändern dürften sich allerdings die Kosten für forstliche Dienstleistungen für Privatwaldbesitzer – und zwar nach oben. Darauf hat das Kartellamt in seiner jüngsten Rückmeldung ebenfalls abgehoben, indem es eine Verbindung zum sogenannten Dumpingverfahren gezogen hat.
Beim Dumpingverfahren wurde das Land Brandenburg vom Bundeskartellamt angegangen, weil es forstliche Dienstleistungen zu nicht kostendeckenden Preisen angeboten hatte. Das Verfahren ruht seit 2005. Aber jetzt hat das Kartellamt Elemente davon auch in seine jüngste Rückmeldung an das Land mit aufgenommen. „Das muss noch zu Ende gedacht und diskutiert werden”, erklärt Deines. Es handle sich um ein komplexes Thema, bei dem auch noch europäische Urteile mit zu berücksichtigen seien.
Zu erwartende höhere Kosten für Dienstleistungen sorgen bei der Forstkammer Baden-Württemberg naturgemäß für Sorgenfalten: Geschäftsführer Jerg Hilt weist darauf hin, dass im Beschlussentwurf des Kartellamts formuliert wurde, dass eine vollständige Kostendeckung nur für Betriebe über 100 Hektar gewährleistet sein müsse. Für den Kleinprivatwald dürften die Kosten zu weit steigen, eine Kostendeckung sei nicht realistisch. „Wenn wir wollen, dass der Kleinprivatwald weiterhin mit einer hohen Qualität bewirtschaftet wird, dann geht das nur mit staatlicher Unterstützung”, sagt Hilt.
Positiv wertet Hilt an der Rückmeldung des Kartellamtes, dass die Wettbewerbshüter eine besitzartenübergreifende Bündelung des Holzes – mit Ausnahme des Staatswaldes – für möglich ansehen und grundsätzlich weiter für zwei Lösungsmodelle offen sind.