Politik | 16. April 2021

Jetzt registrieren!

Von red
Die Registrierung für das sogenannte Interessensbekundungs-Verfahren zum „Investitionsprogramm Landwirtschaft” des Bundeslandwirtschaftsministeriums muss bis zum Mittwoch, 21. April, 18 Uhr erfolgen.
Der Link für das Online-Portal lautet: https://foerderportal.rentenbank.de/anmeldung
Achtung: Wer sich schon bei der ersten Runde des Programms im Januar registriert hat, muss sich nicht erneut registrieren.
Wer registriert ist,  erhält dann von der Landwirtschaftlichen Rentenbank eine E-Mail mit der Einladung zur Teilnahme am Interessenbekundungs-Verfahren. Dieses ist vom 23. bis 30. April geöffnet. 
Der Antragsteller muss sich dabei eindeutig identifizieren, um Mehrfachanmeldungen zu verhindern. Es wird abgefragt, in welchem Förderbereich eine Investition geplant ist (Maschinenbeschaffung, Bau von Lagern für Wirtschaftsdünger oder Beschaffung von Separierungsanlagen). Außerdem sind das gewünschte Jahr der Förderung sowie eine unverbindliche, ungefähre Preisangabe zu nennen.
Im Anschluss werden alle  Interessenbekundungen je Förderbereich per Zufallsverfahren in eine Reihenfolge gebracht. Anhand dieser Reihung wird sukzessive die Einladung der Rentenbank an die Unternehmen ergehen, einen Zuschussantrag zu stellen.
Die Laufzeit des Programms ermöglicht eine Förderung von 2021 bis 2024. Durch die Abfrage einer prinzipiellen Interessenbekundung können die vorgesehenen Haushaltsmittel über die gesamte Laufzeit des Programmes  sachgerechter eingesetzt werden. Unabhängig davon wird es in den kommenden Jahren weitere Interessenbekundungs- und Antragsverfahren für die jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel geben.  
Im Rahmen des Programms wurden Förderbedinungen angepasst und die Positivliste um bestimmte Maschinenkategorien erweitert, um insbesondere Betriebe mit Sonderkulturen und kleinstrukturierte Landwirtschaft besser fördern zu können. So werden auch Maschinen gefördert, die zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in Sonderkulturbetrieben eingesetzt werden. Auch kleinere, mit moderner Technik ausgestattete Pflanzenschutzgeräte mit maximal 18 Meter  Arbeitsbreite und maximal  1800 Liter Behältergröße werden gefördert, ebenso wie  die  Nachrüstung mit GPS-Grundausstattung auch für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und bei der mechanischen Unkrautbekämpfung. Info: BBZ 11, Seite 36 und www.rentenbank.de