Politik | 18. Juni 2014

Jetzt endgültig Bahn frei für die Agrarreform

Von AgE
Wie erwartet verzichtete der Bundesrat am Freitag voriger Woche darauf, zu dem vom Bundestag beschlossenen Direktzahlungen-Durchführungsgesetz (siehe BBZ 23, Seite 8) den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Das Gesetz kann damit rechtzeitig in Kraft treten, so dass die Regelungen im kommenden Jahr wirksam werden. In einer Entschließung forderte die Länderkammer die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass ökologische Vorrangflächen in einem räumlichen Bezug zur Betriebsstätte liegen und eine Verlagerung der Verpflichtung aus landwirtschaftlichen Gunstregionen auf ertragsschwache Standorte verhindert wird. Zudem soll sie den ökologischen Erfolg des Greenings im Rahmen einer Halbzeitbewertung unabhängig evaluieren lassen. Weitergehende Forderungen für die Entschließung fanden keine Mehrheit.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt  begrüßte die Entscheidung des Bundesrates. Er bezeichnete das Gesetz als „Erfolg für Agrar- und Umweltinteressen”. „Mit dem neuen Direktzahlungssystem eröffnen wir unserer bäuerlichen Landwirtschaft Zukunftsperspektiven und sorgen gleichzeitig für eine nachhaltige Bewirtschaftung auf unseren Flächen mit deutlich mehr Umweltleistungen”, erklärte der Minister. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hob hervor, dass nunmehr für die Landwirte
in vielen wichtigen Fragen
Planungssicherheit herrsche. Gleichzeitig erneuerte der DBV seine Kritik an Teilen der Neuregelung. Dies gelte insbesondere für das absolute Pflug- und Tauschverbot in Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) sowie den generellen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Dauergrünland. Die noch ausstehenden Durchführungsverordnungen müssten die technischen Details zum Greening und zum „aktiven Landwirt” sach- und praxisgerecht sicherstellen, mahnte der Bauernverband.
Demgegenüber ließ die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin und Koordinatorin der grünen Ressortchefs der Länder, Ulrike  Höfken, bereits durchblicken, dass die Rechtsverordnung kein Selbstläufer wird. Hier werde man alles daran setzen, ein Mindestmaß an ökologischer Wirksamkeit zu erreichen, kündigte die Ministerin an. Sie äußerte erneut scharfe Kritik am Direktzahlungen-Durchführungsgesetz. Es könne nicht sein, dass auf ökologischen Vorrangflächen künftig gedüngt und gespritzt werden dürfe und sich an der Intensivbewirtschaftung nichts ändere.