Betrieb und Wirtschaft | 18. März 2021

Los statt Windhund-Prinzip

Von der Redaktion
Das Antragsverfahren für das Investitionsprogramm Landwirtschaft des Bundeslandwirtschaftsministeriums wird optimiert. Die neue Runde der Beantragung soll im April starten.
Das Landwirtschaftsministerium hat jetzt beim Antragsverfahren des Investitionsprogramms nachgeschärft. Gülletechnik ist einer der Bereiche, in dem bald nach dem neuen Verfahren Anträge gestellt werden können.
Im Januar war wegen der großen Nachfrage bereits am ersten Antragstag bei der zuständigen Landwirtschaftlichen Rentenbank der Zuspruch so groß, dass die für das erste Halbjahr eingeplanten Mittel voll in Anspruch genommen wurden. Viele Landwirte gingen deshalb leer aus. Nun soll es in einer zweiten Runde mit optimiertem Antragsverfahren im April besser laufen, wie das Ministerium am Mittwoch mitteilte. Die EU muss das neue Verfahren noch genehmigen. Über den genauen Starttermin will das Ministerium rechtzeitig informieren.
Neuer Ablauf
Folgendes wird verändert: 
  • Aufgrund der Lieferengpässe der Landmaschinenhersteller wird die bisherige Lieferfrist für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft um vier Wochen verlängert: vom 31. Oktober auf den 1. Dezember 2021.
  • Das Online-Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank für die Registrierung ist weiterhin geöffnet. Von der Möglichkeit der Online-Registrierung sollte bereits jetzt Gebrauch gemacht werden, um die einzelnen Verfahrensschritte zeitlich zu entzerren. Alle Registrierungen, die bereits erfolgt sind, bleiben weiterhin gültig, so das Ministerium.
  • Alle Registrierten erhalten von der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein Anschreiben per E-Mail mit der Einladung zur Teilnahme an einem „Interessenbekundungsverfahren”.
  • Im Rahmen dieses „Interessenbekundungsverfahrens” teilen die an der Förderung interessierten Unternehmen mit, dass sie an der kommenden und auch einer zukünftigen Antragsrunde – deren Termine werden noch bekannt gegeben – teilnehmen möchten. Hierzu muss man sich eindeutig identifizieren, um Mehrfachanmeldungen zu verhindern.
  • Das Interessenbekundungsverfahren wird über mehrere Tage in einem festgelegten Zeitraum geöffnet sein, sodass kein Zeitdruck besteht.
  • Es wird abgefragt, in welchem Förderbereich eine Investition geplant ist (Maschinenbeschaffung, Bau von Lagern für Wirtschaftsdünger oder Beschaffung von Separierungsanlagen), das gewünschte Jahr der Förderung sowie eine unverbindliche, ungefähre Preisangabe.
  • Per Zufallsverfahren (Losverfahren) werden anschließend alle eingegangenen Interessenbekundungen in eine Reihenfolge gebracht. Anhand dieser Reihung wird sukzessive die Aufforderung der Rentenbank an die Unternehmen ergehen, innerhalb einer vorgegebenen Frist einen Zuschussantrag zu stellen.
  • Zunächst werden die Interessenbekundungen für 2021 und 2022 bearbeitet werden.
  • Die Antragstellung für die per Zufall Ausgewählten erfolgt dann wie bisher über das Online-Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank unter www.rentenbank.de und die Hausbank.
Änderungen bei den Förderbedingungen.
Durch die Veränderungen sieht das Ministerium eine Gleichbehandlung für alle Antragsteller erreicht. Es bestehe ausreichend Zeit sich zu registrieren, das Interesse zu bekunden, den Antrag einzureichen und  die notwendigen Unter-
lagen zu beschaffen. Die Laufzeit des Programmes ermögliche eine Förderung von 2021 bis 2024. Durch die Interessenbekundungen könnten die vorgesehenen Haushaltsmittel über die gesamte Laufzeit sachgerechter eingesetzt werden.
Es gibt auch Änderungen bei den Förderbedingungen. Sie sollen die Voraussetzung dafür schaffen, dass möglichst viele einzelne Anträge gestellt werden können. Folgendes gilt nun:
  • Um die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Maschinennutzung zu erleichtern, werden auch neu gegründete GbRs zukünftig gefördert werden können.
  • Das maximal in den Jahren 2021 bis 2024 förderfähige Investitionsvolumen wird auf eine  Million Euro je Zuwendungsempfänger begrenzt.
  • Für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion wird die Förderung auf eine Fördersumme von 250.000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben begrenzt.
  • Die Förderung für gewerbliche Unternehmen darf eine Fördersumme von 100.000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben nicht übersteigen. 
Sonderkulturen und kleine Strukturen
Um insbesondere Betriebe mit Sonderkulturen und kleinstrukturierte Landwirtschaft  besser fördern zu können, werde es folgende Ergänzungen bei den Fördermöglichkeiten geben:
  • Maschinen zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, die in Sonderkulturbetrieben eingesetzt werden.
  • Kleinere mit moderner Technik ausgestattete Pflanzenschutzgeräte mit maximal 18 m Arbeitsbreite und maximal 1800 Liter Behältergröße.
  • Möglichkeit der Nachrüstung mit GPS-Grundausstattung auch für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und bei der mechanischen Unkrautbekämpfung.
  • Bei Maschinen zur Gülleseparierung entfällt die Begrenzung auf bestimmte Techniken.