Politik | 04. Februar 2021

„Das darf so nicht durchs Kabinett”

Von Walter Eberenz
„Wir sind hochgradig alarmiert”, so begründete Präsident Joachim Rukwied am Mittwoch die kurzfristige Einladung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) zu einer Pressekonferenz. Das Bundeskabinett will bereits am 10. Februar über ein Insektenschutzgesetz beschließen.
Nicht nur die „hohe Eilbedürftigkeit” der Bundesregierung beim Insektenschutzgesetz und der geplanten Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung verstört den DBV-Präsidenten nach eigenen Worten, sondern vor allem der Inhalt der Entwürfe.
Demnach sollen Schutzgebiete wie FFH-Flächen mit einem weitreichenden Verbot von Pflanzenschutzmittelanwendung belegt werden. Streuobstwiesen und weitere erhaltenswerte Areale sollen unter Biotopschutz gestellt werden, was laut Rukwied künftig eine Förderung für Landwirte ausschließen würde. Laut dem DBV-Präsidenten wären bundesweit insgesamt 1,2 Millionen Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche betroffen, was sieben Prozent der Gesamtfläche bedeute. Hinzu kämen 1,3 Millionen Hektar Grünland. 
Für Südbaden hat der BLHV übrigens rund 7600 Hektar FFH-Flächen ermittelt, auf denen Ackerbau, Obst- und Weinbau betrieben wird. Rukwied kritisierte bei der Pressekonferenz heftig ein „Durchpauken” von Einschränkungen für Landwirte ohne deren Beteiligung, das Zigtausende bäuerliche Existenzen gefährde. „Das darf so nicht durchs Kabinett”, lautet die Marschrichtung des DBV, auch wenn hinterher noch Möglichkeiten von Korrekturen auf parlamentarischem Weg (Bundestag, Bundesrat) bestünden. Der DBV habe jetzt zunächst eine Aktion initiiert mit Schreiben von Kreisvorsitzenden der Bauernverbände an die Bundeskanzlerin. Weitere Aktionen seien denkbar. Für Traktor-Demonstrationen von Bauern zeigte Rukwied Verständnis, außer für solche mit historisch belasteten Symbolen wie Pflug und Schwert. Rukwied forderte die Bundesregierung auf, beim Insektenschutz mit der Landwirtschaft einen kooperativen Weg zu beschreiten, so wie er in Baden-Württemberg  und Niedersachsen  bereits erfolgreich gestartet worden sei. Dabei müsse nach der Maßgabe vorgegangen werden: „Gründlichkeit vor Schnelligkeit”.