Tierhaltung | 03. März 2016

Impfbedarf bis zum 11. März melden

Von Dr. Albrecht Schwarzmaier, Rindergesundheitsdienst der TSK Baden-Württemberg
Es bleibt nicht mehr viel Zeit, um seinem Hoftierarzt zu melden, ob und wie viele Tiere man gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen möchte. Für die Impfung spricht einiges.
Wie in den Jahren 2010 und 2011 wird die Tierseuchen- kasse Baden-Württemberg die Impfstoffkosten übernehmen, die Kosten der Durchführung sind vom Tierhalter zu tragen.
Seit Sommer 2015 sind in Frankreich neue Fälle der Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 8 aufgetreten. Die Entfernung zwischen dem nächstliegenden Fall und Baden-Württemberg (Lörrach) beträgt etwa 230 km. Die Experten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) stufen die Gefahr,  dass dieser Erregertyp auch nach Deutschland kommt,   als wahrscheinlich bis hoch ein. Als Ausbreitungsgeschwindigkeit werden etwa 20 km je Woche angenommen, sodass nach Wiederaufflammen des Geschehens mit Beginn der wärmeren Jahreszeit  das Virus nach etwa elf  Wochen die Landesgrenze erreicht haben könnte. Bereits zuvor müsste aber, falls  Fälle  weniger  als 150 km von der  deutschen Grenze entfernt auftreten sollten, in den grenznahen Gebieten Baden-Württembergs eine Restriktionszone eingerichtet werden.
Geimpfte Tiere dürfen verbracht werden
Durch die vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zusammen mit der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg organisierte freiwillige Impfung können empfängliche Tiere wirksam vor Erkrankungen und Schäden geschützt werden. Zudem können aus Restriktionszonen nur  geimpfte Tiere  in freie Gebiete verbracht werden.
Besonders beeinträchtigt wäre der Handel mit Kälbern, da diese Großteils nach Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder in andere Mitgliedsstaaten gehen und in Baden-Württemberg nicht die Infrastruktur besteht, diese zu mästen. Da Kälber im üblichen Vermarktungsalter noch nicht geimpft werden können, gibt es die Möglichkeit, dass Kälber geimpfter Kühe verbracht werden können, wenn in einer Tierhaltererklärung bestätigt wird, dass sie Biestmilch der geimpften Mutter erhalten haben. Durch die Biestmilch sind sie dann für etwa vier bis sechs Monate geschützt.
Wie in den Jahren 2010 und 2011 wird die Tierseuchenkasse die Impfstoffkosten übernehmen, die Kosten der Durchführung sind vom Tierhalter zu tragen. Bei Infektionskrankheiten, gegen die jahrelang nicht geimpft wurde, müssen  Impfstoffe im Bedarfsfall  erst in den notwendigen Mengen produziert werden. Daher müssen dem Hoftierarzt bis zum 11. März die  Zahl der zu impfenden Tiere und die  Tierart gemeldet werden. Er gibt diese Daten dann an die Tierseuchenkasse weiter.
Auch gegen Serotyp 4 impfen?
Im Osten Europas tritt derzeit der Serotyp 4 auf. Erste Fälle gab es Ende  2015 auch in Österreich.  Die Fälle in der Steiermark liegen über 400 km von Baden-Württemberg entfernt. Es wäre sinnvoll, insbesondere bei Schafen und Ziegen, gleich einen Impfschutz gegen beide Serotypen aufzubauen, da nach Berichten aus Rumänien der 4er-Typ bei diesen Tierarten relativ schwere Krankheitsbilder verursacht.  Aktuell gibt es jedoch  keinen 4-8-Kombinationsimpfstoff, sondern  nur einen „Einzel-Impfstoff” mit Serotyp 4, der bei der Impfung gegen Serotyp 8 dazu geimpft werden kann.
Die genannte Verbringung der Kälber geimpfter Mütter wird auch in den österreichischen Restriktionsgebieten für den Markt in Italien praktiziert.
Die Erkrankung
Infektionen mit dem Blauzungenvirus, das durch bestimmte Stechmückenarten (Gnitzen) übertragen wird, führen bei Schafen und Ziegen häufig zu starker Störung des Allgemeinbefindens mit hohem Fieber und einer Sterblichkeit bis zu 30 %. Bei Rindern stehen Entzündungen des Flotzmauls und der Zitzenhaut sowie Lahmheiten im Vordergrund. Die Veränderungen am Flotzmaul führen zu stark verminderter Futteraufnahme und damit bei hochleistenden Kühen zu schweren Stoffwechselstörungen, die Läsionen der Zitzenhaut führen zu Problemen beim Melken. Außerdem treten Verkalbungen bzw. Verlammungen auf.