Politik | 30. September 2020

Hohe Zuschüsse für Emissionsminderung

Von Hubert God
Zur Anpassung an neue Auflagen der Düngeverordnung will die Bundesregierung zum Beginn des kommenden Jahres ein Investitions- und Zukunftsprogramm (IuZ) auflegen. Erste Eckpunkte wurden jetzt vorgelegt, sie sind aber noch nicht verbindlich.
Das Programm wurde als „Bauernmilliarde” angekündigt. Es soll auf vier Jahre für den Zeitraum 2021 bis 2024 ausgelegt und insgesamt mit einer Milliarde Euro ausgestattet sein.
Für Investitionsmaßnahmen in emissionsmindernde Techniken insbesondere für Gülle sind 207 Millionen  Euro Förderung im Jahr  2021 eingeplant. Förderfähig sollen Investitionen ab 10000 Euro sein:
 Bau von abgedeckten Güllelagern mit einer um mindestens zwei Monate erhöhten Kapazität über dem gesetzlichen Standard;
 Technik für exakte Ausbringung von Wirtschaftsdüngern und Pflanzenschutzmitteln;
Technik für  mechanische Unkrautbekämpfung;
mobile oder stationäre Gülleseparierung.
Eine Positivliste der förderbaren Investitionsgüter soll noch veröffentlicht werden.
Im Vergleich zum Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) soll die IuZ-Förderung schneller und einfacher beantragt werden können.  Auch landwirtschaftliche Dienstleister wie Lohnunternehmen und Maschinenringe sollen Zugang erhalten. Der Fördersatz soll für landwirtschaftliche Unternehmen bei 40 % liegen und für  gewerbliche Unternehmen 20 % betragen.
Unter anderem der Bau von abgedeckten Güllelagern mit einer um mindestens zwei Monate erhöhtem Kapazität über dem gesetzlichen Standard soll über das neue Programm gefördert werden.

Die Abwicklung des Förderverfahrens soll zügig über die landwirtschaftliche Rentenbank erfolgen. Die Finanzierung der Investitionwird  über eine Kombination von Darlehen und Zuschuss gewährleistet. Das Darlehen der Hausbank wird ergänzt um einen Zuschuss in Höhe von 40 %  direkt von der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Bei Investitionen unter 100000 Euro sollen drei Angebote und bei darüber hinausgehenden Investitionssummen sollen Ausschreibungen verlangt werden.

Anfang Dezember gibt es Förderrichtlinien
Das Bundeslandwirtschaftsministerium  will Anfang Dezember die Förderrichtlinien veröffentlichen. Der BLHV weist darauf hin, dass interessierte Landwirte sich wegen des Darlehen ab Dezember an jede Hausbank  wenden können. Bauwillige Landwirte sollten sich frühzeitig um eine Baugenehmigung bemühen.
 Im AFP sollen die in das IuZ-Programm übernommenen Maßnahmen ab 2021 ausge-setzt werden. Dafür sollen im AFP  ab 2021 einige „nicht-produktive” Investitionen neu gefördert werden. Als „Spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz” sind in der Diskussion:
Nährstoffreduktion in Futter und Aussscheidungen;
Abluftreinigungsanlagen in Ställen;
Kot-/Harntrennung in Verbindung mit Stallbau;
verkleinerte Güllekanäle bei Stallneubauten;
Einbau von emissionsarmen Böden bei Rind- und Milchviehhaltung.
  Nach derzeitigen Überlegungen könnte der Zuschuss bei 40 % liegen, im Falle von nicht-produktiven Maßnahmen mit messbarem Umwelt- bzw. Klimanutzen deutlich höher. Der BLHV weist darauf hin, dass sich gegenüber dem aktuellen Stand noch Änderungen ergeben können. Sobald verbindliche Informationen vorliegen, wird die BBZ berichten.