Hohe Zuschüsse für Emissionsminderung
Für Investitionsmaßnahmen in emissionsmindernde Techniken insbesondere für Gülle sind 207 Millionen Euro Förderung im Jahr 2021 eingeplant. Förderfähig sollen Investitionen ab 10000 Euro sein:
Bau von abgedeckten Güllelagern mit einer um mindestens zwei Monate erhöhten Kapazität über dem gesetzlichen Standard;
Technik für exakte Ausbringung von Wirtschaftsdüngern und Pflanzenschutzmitteln;
Technik für mechanische Unkrautbekämpfung;
mobile oder stationäre Gülleseparierung.
Eine Positivliste der förderbaren Investitionsgüter soll noch veröffentlicht werden.
Die Abwicklung des Förderverfahrens soll zügig über die landwirtschaftliche Rentenbank erfolgen. Die Finanzierung der Investitionwird über eine Kombination von Darlehen und Zuschuss gewährleistet. Das Darlehen der Hausbank wird ergänzt um einen Zuschuss in Höhe von 40 % direkt von der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Bei Investitionen unter 100000 Euro sollen drei Angebote und bei darüber hinausgehenden Investitionssummen sollen Ausschreibungen verlangt werden.
Im AFP sollen die in das IuZ-Programm übernommenen Maßnahmen ab 2021 ausge-setzt werden. Dafür sollen im AFP ab 2021 einige „nicht-produktive” Investitionen neu gefördert werden. Als „Spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz” sind in der Diskussion:
Nährstoffreduktion in Futter und Aussscheidungen;
Abluftreinigungsanlagen in Ställen;
Kot-/Harntrennung in Verbindung mit Stallbau;
verkleinerte Güllekanäle bei Stallneubauten;
Einbau von emissionsarmen Böden bei Rind- und Milchviehhaltung.
Nach derzeitigen Überlegungen könnte der Zuschuss bei 40 % liegen, im Falle von nicht-produktiven Maßnahmen mit messbarem Umwelt- bzw. Klimanutzen deutlich höher. Der BLHV weist darauf hin, dass sich gegenüber dem aktuellen Stand noch Änderungen ergeben können. Sobald verbindliche Informationen vorliegen, wird die BBZ berichten.