Politik | 27. September 2018

Hofabgabeklausel ohne Perspektive?

Von AgE
Nahezu ausgeschlossen ist nach Einschätzung des Thünen-Wissenschaftlers Dr. Peter Mehl eine Neuregelung der Hofabgabeklausel, um den Einwänden des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen.
„Eine Bewilligung, die unter Vorbehalt erfolgt, ist sozialverträglicher, als wenn nichts geschieht”, urteilt ein renommierter Fachmann des Thünen-Instituts.
Zwar seien zusätzliche Härtefallregelungen grundsätzlich machbar, sagt Mehl im Interview mit dem Fachpressedienst Agra-Europe. Den von den Karlsruher Richtern ebenfalls beanstandeten Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz hält er jedoch für kaum heilbar. Auch mit Blick auf die Positionen der Parteien räumt der Wissenschaftler einer neuerlichen Novellierung der Hofabgabeklausel nur geringe Chancen ein. Keine unmittelbaren Folgen hätte eine Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung laut Mehl für die Zukunft des eigenständigen agrarsozialen Sicherungssystems. Dessen zentrale Begründung sei die Gewährleistung der sozialen Sicherung aus einer Hand, die spezifisch auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnitten sei. 
Schnell für Klarheit sorgen
Der hohe Bundesmitteleinsatz rechtfertige sich aus den strukturwandelbedingten Defiziten, für die bislang nach Auffassung des Gesetzgebers nicht die Solidargemeinschaft der Arbeitnehmersozialversicherungen, sondern die aller Steuerzahler aufkommen sollten. Die Politik sieht der langjährige Fachmann in der Verantwortung, in Sachen Hofabgabeklausel so bald wie möglich für Klarheit zu sorgen. Das derzeitige Moratorium bei der Entscheidung über Anträge auf Altersrenten treffe viele Menschen, „die in der Mehrzahl der Fälle auf diese Altersrente angewiesen sind, mit ihr gerechnet haben und auch viele Jahre Beiträge bezahlt haben”, stellt der stellvertretende Leiter des Thünen-Instituts  für Ländliche Räume fest. Erste Reaktionen von Betroffenen zeigten, dass dies dem Ansehen und der Akzeptanz des agrarsozialen Sicherungssystems schade. 
Renten zeitnah auszahlen
Vor diesem Hintergrund müssten sich die Verantwortlichen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), der Ministerien und der Fraktionen rasch darüber verständigen, wie eine zeitnahe Auszahlung der Renten sichergestellt werden könne. „Eine Bewilligung, die unter Vorbehalt erfolgt, ist sozialverträglicher, als wenn nichts geschieht und SVLFG, Gesetzgeber und Justiz sich gegenseitig dafür die Verantwortung zuschieben”, so Mehl.