Die Koalitionsfraktionen haben sich offenbar auf Grundzüge für eine Neugestaltung der Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) verständigt. Sie sollen vor allem kleineren Betrieben entgegenkommen.
Die Regierungsfraktionen in Berlin scheinen den Schlüssel für Neuerungen bei der Hofabgabeklausel
gefunden zu haben.
Beide Seiten seien sich weitgehend einig, hieß es nach einem Fachgespräch unter Leitung des Vizepräsidenten des Bundessozialgerichts (BSG), Professor Rainer Schlegel, vergangene Woche in Berlin. Im Ergebnis des Fachgesprächs sollen Eckwerte vorgelegt werden. Auf deren Grundlage wollen Union und SPD noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf präsentieren.
Rückbehalt erhöhen
Vorgesehen ist demnach eine Erhöhung der zulässigen
Rückbehaltsfläche von derzeit 25 Prozent auf annähernd 100 Prozent der
Mindestgröße in der AdL. Bei einer Weiterbewirtschaftung des Betriebs
über die Regelaltersgrenze hinaus sollen dann entstehende
Rentenansprüche erhalten bleiben.
Analog zur Flexi-Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung soll pro
Monat ein Zuschlag von 0,5 Prozent gewährt werden, der bei einem
späteren Renteneintritt wirksam wird.
Erleichtert werden soll die Einbringung des Betriebs in ein
Gemeinschaftsunternehmen. Künftig soll die Abgabevoraussetzung auch dann
erfüllt sein, wenn ein Landwirt seinen Betrieb erstmals in eine neue
oder bereits bestehende GbR oder eine juristische Person einbringt und
er nicht aus dem Unternehmen ausscheidet. Er soll lediglich von der
Geschäftsführung oder der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen
sein.
Unter Eheleuten
Folgenreiche Änderungen soll es schließlich bei der
Abgabe des Betriebs unter Eheleuten geben. Gestrichen werden soll die
bisherige Begrenzung, nach der der abgebende Landwirt nur so lange
Altersrente erhält, bis der übernehmende Ehegatte die Regelaltersgrenze
erreicht. Zudem soll die Ehegattenabgabe auch bei teilweiser
Erwerbsminderung zulässig werden.
Vertreter der Koalitionsfraktionen zeigten sich zufrieden mit dem sich
abzeichnenden Kompromiss. Am deutlichsten ließ das der agrarpolitische
Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Wilhelm Priesmeier, erkennen. Zwar
räumte Priesmeier ein, dass er sein eigentliches Ziel nicht erreicht
habe, die Hofabgabeklausel abzuschaffen.
Wesentliche Verbesserungen
Mit den nun vorgesehenen Änderungen würden jedoch
wesentliche Verbesserungen erreicht, die insbesondere kleineren
Betrieben entgegenkämen und ein Beitrag zu mehr Gerechtigkeit leisteten.
„Wir haben den Workshop genutzt, um offen und detailliert über die
Hofabgaberegelung zu diskutieren”, erklärte CDU/CSU-Agrarsprecher
Franz-Josef Holzenkamp. Gemeinsam mit Experten habe man sich „in einem
sehr konstruktiven Dialog” über Probleme und mögliche Lösungen
ausgetauscht. „Im Ergebnis werden wir nun zeitnah Eckpunkte zur
Neugestaltung der Hofabgaberegelung erarbeiten”, kündigte Holzenkamp an.
Auch nach Einschätzung der zuständigen Berichterstatterin der Union,
Marlene Mortler, verliefen die Gespräche „konstruktiv an der Sache und
lösungsorientiert”. „Eine Abschaffung der Hofabgabeklausel war und ist
weiterhin kein Thema”, betonte die CSU-Politikerin. Es sei eine Illusion
zu glauben, dass ein anderes System für die Landwirte günstiger wäre.
Es gehe daher darum, dass bestehende System zu stärken und dabei
Lösungen für bestimmte Härtefälle zu finden, und zwar „vor allem für
kleinere Betriebe”. Mortler: „Ihnen zu helfen, ist uns ein soziales
Bedürfnis.”
Der Vorsitzende vom Ausschuss Sozialpolitik des Deutschen
Bauernverbandes (DBV), Walter Heidl, bekräftigte die langjährige
Forderung nach einer Beibehaltung der Hofabgaberegelung.
Sachgerechte Modifizierungen
„Modifizierungen waren in der Vergangenheit und sind
auch in der Zukunft notwendig”, so der Präsident des Bayerischen
Bauernverbandes (BBV). Es sei daher zu begrüßen, „dass die Fachpolitiker
der Großen Koalition die Hofabgaberegelung grundsätzlich erhalten und
sachgerechte Modifizierungen prüfen wollen”. Dazu zählten die Erhöhung
des Rückbehalts, die Ruhensregelung der Rente des älteren Ehegatten bei
einer Weiterbewirtschaftung des Betriebs durch den jüngeren Ehegatten
über sein Rentenalter hinaus, die Einführung einer Zuschlagsregelung für
einen späteren Rentenbezug sowie eine Erleichterung der Möglichkeit des
Unternehmens, sich zwecks Erfüllung der Hofabgabeklausel in andere
Unternehmen einzubringen.