Politik | 30. April 2015

Neue Gestalt der Hofabgabeklausel gewinnt Konturenschärfe

Von AgE
Die Koalitionsfraktionen haben sich offenbar auf Grundzüge für eine Neugestaltung der Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) verständigt. Sie sollen vor allem kleineren Betrieben entgegenkommen.
Die Regierungsfraktionen in Berlin scheinen den Schlüssel für Neuerungen bei der Hofabgabeklausel gefunden zu haben.
Beide Seiten seien sich weitgehend einig, hieß es nach einem Fachgespräch unter Leitung des Vizepräsidenten des Bundessozialgerichts (BSG), Professor Rainer  Schlegel, vergangene Woche in Berlin. Im Ergebnis des Fachgesprächs sollen Eckwerte vorgelegt werden. Auf deren Grundlage wollen Union und SPD noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf präsentieren.
Rückbehalt erhöhen
Vorgesehen ist demnach eine Erhöhung der zulässigen Rückbehaltsfläche von derzeit 25 Prozent auf annähernd 100 Prozent der Mindestgröße in der AdL. Bei einer Weiterbewirtschaftung des Betriebs über die Regelaltersgrenze hinaus sollen dann entstehende Rentenansprüche erhalten bleiben.
Analog zur Flexi-Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung soll pro Monat ein Zuschlag von 0,5 Prozent gewährt werden, der bei einem späteren Renteneintritt wirksam wird.
Erleichtert werden soll die Einbringung des Betriebs in ein Gemeinschaftsunternehmen. Künftig soll die Abgabevoraussetzung auch dann erfüllt sein, wenn ein Landwirt seinen Betrieb erstmals in eine neue oder bereits bestehende GbR oder eine juristische Person einbringt und er nicht aus dem Unternehmen ausscheidet. Er soll lediglich von der Geschäftsführung oder der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen sein.
Unter Eheleuten
Folgenreiche Änderungen soll es schließlich bei der Abgabe des Betriebs unter Eheleuten geben. Gestrichen werden soll die bisherige Begrenzung, nach der der abgebende Landwirt nur so lange Altersrente erhält, bis der übernehmende Ehegatte die Regelaltersgrenze erreicht. Zudem soll die Ehegattenabgabe auch bei teilweiser Erwerbsminderung zulässig werden.
Vertreter der Koalitionsfraktionen zeigten sich zufrieden mit dem sich abzeichnenden Kompromiss. Am deutlichsten ließ das der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Wilhelm  Priesmeier, erkennen. Zwar räumte Priesmeier  ein, dass er sein eigentliches Ziel nicht erreicht habe, die Hofabgabeklausel abzuschaffen.
Wesentliche Verbesserungen
Mit den nun vorgesehenen Änderungen würden jedoch wesentliche Verbesserungen erreicht, die insbesondere kleineren Betrieben entgegenkämen und ein Beitrag zu mehr Gerechtigkeit leisteten. „Wir haben den Workshop genutzt, um offen und detailliert über die Hofabgaberegelung zu diskutieren”, erklärte CDU/CSU-Agrarsprecher Franz-Josef  Holzenkamp. Gemeinsam mit Experten habe man sich „in einem sehr konstruktiven Dialog” über Probleme und mögliche Lösungen ausgetauscht. „Im Ergebnis werden wir nun zeitnah Eckpunkte zur Neugestaltung der Hofabgaberegelung erarbeiten”, kündigte Holzenkamp an.
Auch nach Einschätzung der zuständigen Berichterstatterin der Union, Marlene  Mortler, verliefen die Gespräche „konstruktiv an der Sache und lösungsorientiert”. „Eine Abschaffung der Hofabgabeklausel war und ist weiterhin kein Thema”, betonte die CSU-Politikerin. Es sei eine Illusion zu glauben, dass ein anderes System für die Landwirte günstiger wäre. Es gehe daher darum, dass bestehende System zu stärken und dabei Lösungen für bestimmte Härtefälle zu finden, und zwar „vor allem für kleinere Betriebe”. Mortler: „Ihnen zu helfen, ist uns ein soziales Bedürfnis.”
Der Vorsitzende vom Ausschuss Sozialpolitik des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Walter  Heidl, bekräftigte die langjährige Forderung nach einer Beibehaltung der Hofabgaberegelung.
Sachgerechte Modifizierungen
„Modifizierungen waren in der Vergangenheit und sind auch in der Zukunft notwendig”, so der Präsident des Bayerischen Bauernverbandes (BBV). Es sei daher zu begrüßen, „dass die Fachpolitiker der Großen Koalition die Hofabgaberegelung grundsätzlich erhalten und sachgerechte Modifizierungen prüfen wollen”. Dazu zählten die Erhöhung des Rückbehalts, die Ruhensregelung der Rente des älteren Ehegatten bei einer Weiterbewirtschaftung des Betriebs durch den jüngeren Ehegatten über sein Rentenalter hinaus, die Einführung einer Zuschlagsregelung für einen späteren Rentenbezug sowie eine Erleichterung der Möglichkeit des Unternehmens, sich zwecks Erfüllung der Hofabgabeklausel in andere Unternehmen einzubringen.