Baden-Württemberg will sich dazu verpflichten, bis 2030 eine Reduzierung des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent in der Menge zu erreichen. Auf diese Weise soll ein effektiver Schutz der biologischen Vielfalt erreicht werden.
Das Land strebt an, dass bis 2030 insgesamt 30 bis 40 Prozent der Betriebe freiwillig auf Ökolandbau umstellen.
Das ist eine von verschiedenen Maßnahmen für mehr Arten- und Naturschutz, auf die sich laut dem Staatsministerium die Initiatoren des Volksbegehrens „Rettet die Bienen”, Vertreter der Landwirtschaft und die Landesregierung am 18. Dezember verständigt haben. Dabei solle nicht auf einzelbetriebliche Verpflichtungen, Vorgaben oder Obergrenzen zu einzelnen Wirkstoffen gesetzt, sondern vielmehr gezielte Anreize geschaffen, die Anschaffung neuer Technik „massiv” gefördert und die Förderung des freiwilligen Verzichts auf Pflanzenschutzmittel stark ausgebaut werden, erklärte das Staatsministerium.
Außerdem sollen in Baden-Württemberg die Rahmenbedingungen so gestaltet und Anreize geboten werden, damit bis 2030 insgesamt 30 bis 40 Prozent der Betriebe freiwillig auf Ökolandbau umstellen. In Naturschutzgebieten soll der Stuttgarter Staatskanzlei zufolge ab 2022 ein Verbot für alle Pflanzenschutzmittel gelten, wobei für Härtefälle, so bei Kalamitäten, zum Schutz der Gesundheit und zur Erhaltung der Schutzgebiete Ausnahmen gelten sollen.
Darüber hinaus ist geplant, bis 2030 einen Biotopverbund auf 15 Prozent der Landesfläche zu entwickeln. Für Streuobstbestände soll es eine bessere Unterstützung für deren Erhalt geben; deren ordnungsgemäße Bewirtschaftung soll weiter möglich sein.
Landwirtschaftsminister Peter Hauk zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden. Bei den Vertretern des Trägerkreises des Volksbegehrens und der Landwirtschaftsverbände stießen die Eckpunkte als Weiterentwicklung zum Volksbegehren auf geteilte Zustimmung.
Außerdem will Baden-Württemberg die Kommunen und Privatpersonen in die Pflicht nehmen, indem gesetzlich klargestellt wird, dass Schottergärten keine zulässige Gartennutzung darstellen. Die Lichtverschmutzung durch Beleuchtung im Außen-, aber auch Innenbereich soll insbesondere durch Vorgaben zur Straßenbeleuchtung und bei der Beleuchtung öffentlicher Gebäude minimiert werden.
Dialogprozess
Um das gegenseitige Verständnis und den Austausch zu
verbessern, werde ein Dialogprozess zwischen Landwirtschaft und
Naturschutz auf verschiedenen Ebenen stattfinden, kündigte die
Staatskanzlei an.
Nach Hauks Worten war es das wichtigste Ziel, das
Volksbegehren zu verhindern. Mit dem nun vereinbarten Ziel der
Verringerung der Pflanzenschutzmittelmenge auch in Haus- und
Kleingärten, im öffentlichen Grün sowie im Verkehrsbereich und nicht nur
in der Landwirtschaft habe man „einen großen Erfolg” erreicht. Zudem
sei nun die massive Einschränkung der Landwirtschaft in den
Schutzgebieten vom Tisch.
Hauk: Reduktionsziel ist Gesamtziel
Als
weiteren großen Erfolg wertete der Minister die Aufnahme des Vorschlags
von berufsständischer Seite, dass klare Evaluierungstermine erfolgen
müssten, bei dem die gesteckten Ziele überprüft und möglicherweise
nachgebessert und fokussiert würden. Hauk stellte klar, dass er die
Skepsis der Bauernverbände „ob des Ziels, chemisch-synthetische
Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 40 bis 50 Prozent reduzieren zu
wollen”, nachvollziehen könne.
Da es sich hierbei um ein Ziel der
Landesregierung handle, werde es Landesaufgabe sein, Lösungen anzubieten
und Angebote zu unterbreiten, wie das erreicht werde. Zudem
verdeutlichte der CDU-Politiker, dass kein Einzelbetrieb von den
Auflagen betroffen sei und kein Betrieb die 40 bis 50 Prozent umsetzen
müsse. Es handle sich hierbei um ein Gesamtziel. Hierbei seien Beratung,
Förderung, Forschung und Innovation von spezieller Bedeutung.
„Besonders
wichtig ist mir dabei, dass nicht nur die Landwirtschaft ihren Teil zu
mehr Artenschutz beitragen soll, sondern die gesamte Gesellschaft”,
unterstrich Landwirtschaftsminister Hauk. Daher würden auch diese
geplanten Maßnahmen in die Reduktionsbilanz einbezogen. Hauk versprach,
sich im neuen Jahr dem Dialog zu stellen und das weitere Vorgehen auf
zahlreichen Terminen mit der Landwirtschaft besprechen zu wollen.
Dialogtermine
Jetzt stehe der Dialog im Fokus, betont das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium (MLR) nach dem Kompromiss auf Basis des Eckpunktepapiers. Deshalb werde der Minister im neuen Jahr zu zahlreichen Terminen im Land unterwegs sein, um das weitere Vorgehen gemeinsam mit der Landwirtschaft zu besprechen.
Drei dieser Termine werden laut MLR auf Einladung der Landesanstalten und des Kompetenzzentrums Obstbau Bodensee (KOB) stattfinden:
- 22. Januar, Staatliches Weinbauinstitut (WBI) Freiburg: Römerhalle, Riegel am Kaiserstuhl, 18.00 Uhr
- 27. Januar, Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau (LVWO), Weinsberg, 18.00 Uhr
- 30. Januar, Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee (KOB), Rotach-Halle, Ailingen, 19.00 Uhr