Politik | 24. März 2020

Land will Landwirten in der Krise beistehen

Von der BBZ-Redaktion
„Baden-Württemberg unterstützt die Bauern, wenn es darum geht, die Menschen weiter wie bisher mit hochwertigen Lebensmitteln zu versorgen”, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, heute in Stuttgart.

Minister Hauk: "Baden-Württemberg unterstützt die Bauern."
So biete das Wirtschaftsministerium über die ‚Richtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Pandemie geschädigten Soloselbständigen, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe‘, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohlichen wirtschaftlichen Lage befinden oder massive Liquiditätsengpässe erleiden, den landwirtschaftlichen Betrieben für ihre gewerblichen Teilbetriebe entsprechende Hilfen an, sofern die Voraussetzungen der Richtlinie erfüllt sind. Auch habe der Bund die Regelungen für die Gewährung von Kleinbeihilfen durch die Länder erweitert. Darüber hinaus biete die Landwirtschaftliche Rentenbank ein Programm zur Liquiditätssicherung an.

Saisonarbeitskräfte

„Gerade in den Sonderkulturen sind unsere Erzeuger dringend auf den Einsatz von Saisonarbeitskräften angewiesen. Wir haben uns beim Bund dafür stark gemacht, dass diese händeringend benötigten Menschen ihren wichtigen Tätigkeiten bei uns nachgehen können”, betonte Minister Hauk. Die Einreise rumänischer Arbeitskräfte auf dem Luftweg sei nun gewährleistet. Weitere Lockerungen, wie die Erhöhung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden sowie die Arbeit an Sonn- und Feiertagen seien nun möglich. Die seither geltende 70-Tage-Regel sei bis zum 31. Oktober auf 115 Tage ausgeweitet worden. Durch von Baden-Württemberg angestrebte Zuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld werden Anreize geschaffen, freiwerdendes Personal aus anderen Wirtschaftsbereichen, beispielsweise aus der Gastronomie, für die Arbeit in der Landwirtschaft zu gewinnen. Unter www.daslandhilft.de könnten sich Bürgerinnen und Bürger melden, um die Bauern zu unterstützen. 
 
  • Die Regelungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sind hier nachzulesen.
  • Zu den Hilfen des Landes Baden-Württemberg geht es hier.