Händler müssen bluten
Auf weitere der über zehn von dem seit 2015 laufenden Verfahren betroffenen Firmen – darunter auch die Karlsruher ZG Raiffeisen – dürften Bußgelder zukommen. Die ZG äußerte sich mit Hinweis auf das noch laufende Verfahren der BBZ gegenüber am Dienstag nicht. Gleiches gilt für die Firma BSL mit Sitz in Kiel, von der private Landhändler im BBZ-Verbreitungsgebiet Pflanzenschutzmittel beziehen.
Die Ulmer Firma Beiselen, ebenfalls im Großhandelsgeschäft mit Pflanzenschutzmitteln tätig, geht davon aus, wegen der Kronzeugenregelung kein Bußgeld bezahlen zu müssen.
Die Firma Wurth in Appenweier teilt mit, dass sie nicht zu den von dem Verfahren betroffenen Firmen gehöre.