Betrieb und Wirtschaft | 09. Januar 2020

Händler müssen bluten

Von René Bossert
Das Kartellverfahren wegen mutmaßlicher Absprachen im Großhandel mit Pflanzenschutzmitteln neigt sich offenbar seinem Ende zu.
Darauf lässt eine Mitteilung des Münchner Genossenschaftskonzerns  BayWa vom Silvestertag schließen, wonach  das Kartellamt und die BayWa sich auf die Zahlung eines Bußgelds in Höhe von bis zu 68,6 Millionen  Euro verständigt haben.   Mit der Zahlung eines Bußgelds wird ein aufwendiges Gerichtsverfahren vermieden. Laut der BayWa könnte sich  die Höhe des  Bußgeldes  noch reduzieren.
Die genaue Höhe der Bußgelder in dem Kartellverfahren steht noch nicht fest.

 Auf weitere der über zehn von dem seit 2015 laufenden Verfahren betroffenen Firmen – darunter auch die Karlsruher ZG Raiffeisen –  dürften Bußgelder  zukommen.  Die ZG äußerte sich mit Hinweis  auf das noch laufende Verfahren der BBZ gegenüber am Dienstag nicht. Gleiches gilt für die Firma BSL mit Sitz in Kiel, von der  private Landhändler im BBZ-Verbreitungsgebiet   Pflanzenschutzmittel beziehen.
 Die Ulmer Firma Beiselen, ebenfalls im Großhandelsgeschäft mit Pflanzenschutzmitteln tätig, geht davon aus, wegen der Kronzeugenregelung kein Bußgeld bezahlen zu müssen.
Die Firma Wurth in Appenweier teilt mit, dass sie nicht zu den von dem Verfahren betroffenen Firmen gehöre.