Betrieb und Wirtschaft | 23. Juli 2015

Grünes Licht für das "kleine AFP"

Von der BBZ-Redaktion
Für ein neu aufgelegtes Investitionsförderungs-Programm des Stuttgarter Landwirtschaftsministeriums können ab sofort Anträge gestellt werden. Es richtet sich an kleinere Betriebe. Gefördert werden Investitionen in die Tierhaltung sowie für die Bewirtschaftung von Steillagen.
Die auf kleine  Betriebe ausgerichtete Fördermaßnahme ist in die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) integriert. Im Unterschied zu allen anderen LPR-Fördermaßnahmen ist sie aber nicht an eine bestimmte Gebietskulisse gebunden, sondern sie wird landesweit angeboten.
„Gerade in Mittelgebirgsregionen mit erschwerten Bewirtschaftungsbedingungen wie dem Schwarzwald oder der Schwäbischen Alb ist   die Förderung für die Offenhaltung wichtig, sie ist ein   Beitrag zur Unterstützung  der kleinen landwirtschaftlichen Betriebe”, wird  Landwirtschaftsminister Alexander Bonde in einer Pressemitteilung zitiert. 
Das neue Investitionsförderungsprogramm ist auf den Schwarzwald und die Schwäbische Alb zugeschnitten, es ist aber nicht streng an eine bestimmte Gebietskulisse gebunden.
Gefördert werden Investitionen in die Tierhaltung sowie der Erwerb technischer Anlagen wie beispielsweise Heulager und Hangspezialmaschinen für die Bewirtschaftung von Steillagen. Die Basisförderung beträgt 20 Prozent, eine Aufstockung auf 30 Prozent ist für besonders tiergerechte Haltung von Rindern und eine Premiumförderung von 40 Prozent bei Investitionen in die Tierhaltung beispielsweise von Schafen oder Ziegen möglich. 
Ab 20000 Euro
Die zuwendungsfähigen Kosten müssten mindestens 20000 Euro betragen und könnten maximal bei 200000 Euro liegen. Anträge können von  Betrieben gestellt werden, deren Standardoutput höchstens 80000 Euro je Jahr beträgt und die mit ihrer Bewirtschaftung Leistungen zum Erhalt der Kulturlandschaft  erbringen.
 Der Standardoutput stellt eine standardisierte Rechengröße dar, die den durchschnittlichen Geldwert in Euro der Bruttoagrarerzeugung eines  Betriebes beschreibt. Dabei werden durchschnittliche Erträge und Preise angesetzt, die für einen Bezugszeitraum von fünf Wirtschaftsjahren berechnet werden. Der Standardoutput beschreibt die Marktleistung des gesamten landwirtschaftlichen Betriebs.
 Bei den Vorhaben sind Anforderungen aus einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz und bei Stallbauten besondere Anforderungen an den Tierschutz zu erfüllen. Die nachhaltige Tragfähigkeit der Maßnahme muss dargelegt werden. Die Antragstellung wird  dadurch erleichtert, dass keine Buchführungsunterlagen vorgelegt werden müssen.  Bis zum Jahr 2020 ist die Bereitstellung von insgesamt 14 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und aus Landesmitteln vorgesehen. 
Die Antragsformulare sind unter www.landwirtschaft-bw.info  abrufbar.  Die Anträge können ab sofort bei den Landwirtschaftsabteilungen der Regierungspräsidien gestellt werden.