Politik | 15. Mai 2014

Greening: Koalition einigt sich

Von AgE
Union und SPD haben ihre Auseinandersetzungen zum Greening beendet. Agrarpolitiker beider Seiten erzielten am Dienstagabend eine Einigung zu bislang strittigen Fragen der Nutzung ökologischer Vorrangflächen sowie des Grünlandschutzes im Direktzahlungen-Durchführungsgesetz.
Für den Eisweißpflanzenanbau auf Vorrangflächen sollen nach dem Willen der Berliner Regierungskoalition keine Festlegungen zu Düngung und Pflanzenschutz getroffen werden.
Insbesondere zum Umgang mit Dauergrünland hatte es bis zuletzt unterschiedliche Positionen gegeben. Als umweltsensibel mit einem damit einhergehenden Umbruchverbot sollen nunmehr Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) eingestuft werden. Die Umwandlung von Dauergrünland soll lediglich in einem eng gesteckten Rahmen möglich sein. Vorgesehen ist ein Anteil von zwei Prozent im Vergleich zum Referenzjahr 2012. Rückt ein Land in die Nähe dieses Wertes, soll eine Umwandlung nur noch auf der Grundlage einer einzelbetrieblichen Genehmigung erfolgen dürfen.
Zwischenfrüchte und Eiweißpflanzen
Im Übrigen bleiben die in den Ländern geltenden Regelungen zum Grünlandschutz in Kraft. Auf ökologischen Vorrangflächen soll der Anbau von Zwischenfrüchten zulässig sein. Allerdings sollen weder eine mineralische Stickstoffdüngung noch chemischer Pflanzenschutz beim Zwischenfruchtanbau erlaubt werden. Auch der Einsatz von Klärschlamm soll ausgeschlossen werden. Dagegen soll Wirtschaftsdünger aufgebracht werden dürfen. Kulturpflanzenmischungen sollen mindestens zwei Arten enthalten müssen. Im Hinblick auf den Eiweißpflanzenanbau auf Vorrangflächen sollen im Gesetz keine Festlegungen zu Düngung und Pflanzenschutz getroffen werden.