Pflanzenbau | 22. März 2018

Glyphosat: Keine Patentlösung in Sicht

Von Dr. Sebastian Messerschmid
Nach dem Auslaufen der Glyphosat-Zulassung in fünf Jahren ist das EU-weite, komplette „Aus” des Wirkstoffs denkbar. Um das zu vermeiden, gibt es Ansätze, den Mittelverbrauch weiter einzuschränken oder durch Ausgleichsflächen der Biodiversität auf die Sprünge zu helfen.
Multiresistenter Ackerfuchsschwanz würde sich bei einem Glyphosatverbot zu einem chemisch nicht mehr kontrollierbaren Ungras entwickeln.
Auf der diesjährigen Unkrauttagung Ende Februar in Braunschweig stellte Dr. Horst-Henning Steinmann vom Zentrum für Biodiversität und nachhaltige Landnutzung der Göttinger Georg-August-Universität einen Diskussionsbeitrag vor, wie der künftige Umgang mit dem Herbizid im Ackerbau aussehen könnte.
Die wichtigsten Anwendungsgebiete im Ackerbau sind Spritzung auf die Stoppel, Vorsaatanwendung und Sikkation. Steinmann stellt die Frage, ob es sinnvoll ist, eher auf komplette Anwendungsgebiete zu verzichten oder eine Mengenreduzierung bei allen durchzusetzen.
Sikkation
Die Sikkation ist in Deutschland seit 2014 bereits stark eingeschränkt, so dass sich große Mengeneinsparungen kaum erzielen lassen. „Von den drei Hauptanwendungsgebieten ist die Sikkation am ehesten entbehrlich. Außerdem findet dieser Glyphosateinsatz kurz vor der Ernte statt, so dass die Symbolwirkung für den Verbraucher am höchsten wäre”, sagt der Göttinger Forscher.
Allerdings wäre ein komplettes Verbot der Glyphosat-Sikkation problematisch, weil diese Anwendung als Notmaßnahme nicht durch technische oder ackerbauliche Mittel zu ersetzen sei. Unter Umständen sei eine „Rezeptpflicht” für Sikkationsmaßnahmen zu erwägen, also eine Genehmigung durch die Behörden im Einzelfall.
Stoppelapplikation
Größere Mengeneinsparungen wären bei einer stärkeren Reglementierung oder einem Verbot von Stoppelanwendungen zu erreichen. „Dem steht aber entgegen, dass Stoppelanwendungen besonders wichtig sind, um sogenannte Wurzelunkräuter chemisch in den Griff zu bekommen. Wenn das Mittel die Zulassungskriterien ansonsten erfüllt, ist das Versagen der Zulassung für eine Stoppelanwendung aus Sicht der Behörden kaum zu rechtfertigen”, führt Steinmann weiter aus. 
Vorsaatanwendung
Das aus Sicht der konservierenden Bodenbearbeitung wichtigste Teilgebiet ist die Vorsaatanwendung, weil sie die unkrautreduzierende Wirkung des Pfluges übernimmt und dadurch der Kultur einen guten Start verschafft. „Auf erosionsgefährdeten Hanglagen ist eine Glyphosat-Reduktion kaum möglich, unter Umständen aber auf ebenen Flächen”, ergänzt Steinmann.
Der Wissenschaftler ist aber der Meinung, dass eine Beschränkung des Glyphosat-Einsatzes auf tatsächlich erosionsanfällige Standorte rechtlich nur schwierig umzusetzen sei. Im Übrigen diene die Vorsaatanwendung auch häufig dem Resistenzmanagement in der Unkrautbekämpfung. Bei multiresistentem Ackerfuchsschwanz beispielsweise ist Glyphosat manchmal die letzte Möglichkeit, auf chemische Weise noch zum Erfolg zu kommen.
Der Forscher merkt zusammenfassend an, dass es nicht leicht falle, komplette Anwendungsgebiete zu streichen, sofern nicht Gründe des Naturhaushalts oder des Verbraucherschutzes das zwingend verlangten. 
Deckelung der Wirkstoffmenge
Was könnte eine Alternative zum Verbot ganzer Anwendungsgebiete sein? Steinmann bringt eine Deckelung des gesamtbetrieblichen Glyphosateinsatzes ins Gespräch. Das hätte zur Folge, dass viele Betriebsleiter zwar weniger Glyphosat als bisher zur Verfügung hätten; aber sie dürften es in demjenigen Anwendungsgebiet einsetzen, das für ihren Betrieb das wichtigste ist. Jedoch liegt auch hier bei der konkreten Ausgestaltung wieder der Teufel im Detail, wie Steinmann anmerkt. Beispiele: Welche Mengen sollen zugeteilt werden? Dürften Landwirte nicht genutzte Glyphosatmengen Berufskollegen überlassen oder auf das nächste Jahr übertragen? Außerdem wäre der Verwaltungs- und Kontrollaufwand beträchtlich, auch wegen Internethandel und Parallelimporten.
Zusätzliche Steuer
Ein häufig ins Gespräch gebrachtes Konzept ist die – zusätzliche – Besteuerung von Glyphosat. Der Göttinger Experte sieht dadurch eine gewisse Lenkungswirkung, denn die sogenannte Preiselastizität der Absatzmengen sei hoch. Soll heißen: Steigt der Preis, wird weniger Glyphosat verkauft. Eine zusätzliche Besteuerung eines wichtigen Betriebsmittels trifft naturgemäß natürlich nicht auf ungeteilte Gegenliebe – um es einmal vorsichtig zu formulieren.
Und es gibt auch Gegenargumente. Steinmann führt an, dass auch hier Verwaltung und Kontrolle sehr aufwendig wären. Schwarzimporte würden unter solchen Voraussetzungen zu einem größeren Problem. Überdies müsste die Glyphosat-Steuer auch mit anderen Politikinstrumenten abgestimmt werden, um nicht lediglich eine weitere Steuer auf den Gewinn des Landwirts zu werden. 
Kompensationsflächen
Der Wissenschaftler erläuterte auf der Unkrauttagung einen weiteren Vorschlag, der seit einigen Jahren in der Diskussion ist: die Einrichtung von Kompensationsflächen. Das würde bedeuten, dass jeder Landwirt, der bestimmte breit wirkende Insektizide oder Herbizide – wie etwa Glyphosat – nutzt, Flächen stilllegt, die dann in irgendeiner Weise zur Regeneration der ökologischen Vielfalt beitragen. Beispielsweise, indem Blühmischungen eingesät werden, die als Nahrungsgrundlage und Lebensraum verschiedener Insektenarten in Frage kommen.
Kritik an diesem Plan gebe es unter anderem deswegen, weil der Verlust an Artenvielfalt – sofern überhaupt durch die Landwirtschaft maßgeblich verursacht – natürlich nicht allein auf Glyphosat zurückzuführen sei. „Die Rechtfertigung solcher Kompensationsflächen ist somit juristisch nicht einfach”, erklärt Steinmann. „Denn eine Wirkung, die auf komplexe Ursachen zurückgeht, kann nicht ohne Weiteres mithilfe eines einzigen konkreten Eingriffs kompensiert werden.”
Außerdem seien Kompensationsflächen schon in anderen Konzepten enthalten, etwa im Greening. Dort erfüllten die Landwirte ihre Pflichten in der Regel aber lieber damit, Zwischenfrüchte anzubauen, als ökologische Ausgleichsflächen zu schaffen.
Sollte sich eine derartige Maßnahme zum Ausgleich für bestimmte Pflanzenschutzmaßnahmen durchsetzen, müssten daher die Greening-Kompensationsflächen anrechenbar sein. Denn andernfalls seien diejenigen Landwirte benachteiligt, die schon jetzt besonders ambitionierte Greening-Maßnahmen durchführten.
Qual der Wahl
Alle denkbaren Strategien zur Reduktion des Glyphosat-Einsatzes im Ackerbau wären mit zusätzlichen Kosten und weiterer Bürokratie für den Landwirt verbunden. Dies ist in hohem Maße unerfreulich. Die Alternative, die in fünf Jahren auf die Landwirte zukommen wird, wird aber recht wahrscheinlich ein EU-weites völliges Verbot des wichtigen Wirkstoffs sein.
Daher lohnt es sich, über die genannten alternativen Lösungen nachzudenken. Am wenigsten schädlich für die Landwirtschaft wäre vermutlich eine moderate Mengenreduktion, wobei jeder Betriebsleiter selbst entscheiden dürfen sollte, wie er die ihm zugestandene Glyphosatmenge einsetzen will.