Pflanzenbau | 29. Januar 2016

Gesundes Sommergetreide von Anfang an

Von Dr. Friedrich Merz, Regierungspräsidium Stuttgart
Mit der Saatgutbehandlung werden samen- und bodenbürtige Krankheiten bekämpft. Neben den Aussaatbedingungen und pflanzenbaulichen Maßnahmen ist sie die Grundlage für eine optimale Bestandesführung und hohe Erträge.
Gebeiztes Saatgut macht eventuell ein erneutes Abdrehen der Drillmaschine erforderlich.
Die Beizmittel sind nicht in allen Getreidearten zugelassen. Universalbeizmittel wie EfA, Landor CT Formel M, Orius Universal, Rubin TT können in Weich- und Hartweizen, in Gerste sowie je nach Zulassung auch in Hafer angewendet werden. Spezialbeizmittel für Weizen sind Arena C + Formel M, Celest Formel M, für Gerste Baytan universal Flüssigbeize und Zardex G (mit Zulassung in Hafer)
Öko-Beizmittel
Die biologischen Saatgutbeizen Cedomon und Cerall enthalten das Bakterium Pseudomonas chlororaphis MA 342. Es vermehrt sich auf der Saatgutoberfläche und konkurriert dort mit den anhaftenden Krankheitserregern. Es setzt zudem Substanzen frei, die Sporen der Schadpilze in ihrer Entwicklung hindern und abtöten. Die Beizen induzieren zusätzlich Resistenz und fördern die Entwicklung des Keimlings. Die beiden Formulierungen wurden speziell für Getreide mit und ohne Spelzen entwickelt. Das als Emulsion formulierte Cedomon ist in Gerste gegen Streifenkrankheit, Netzfleckenkrankheit und zur Befallsminderung von Fusarium-Arten zugelassen. Mit dem Suspensionskonzentrat Cerall kann Weizen gegen Steinbrand, Septoria nodorum und zur Befallsminderung von Fusarium-Arten gebeizt werden.
Bei Sommergetreide ist vor allem die Bekämpfung der samenbürtigen Krankheitserreger notwendig. Eine Dauerwirkung gegen bodenbürtige Infektionen, die bei Wintergetreide eine wichtige Rolle spielt, ist nur bei einer frühen Aussaat gefordert. Wegen der kürzeren Vegetationszeit ist bei Sommergetreide die Verträglichkeit der Beizmittel von großer Bedeutung. Bei Überdosierung können Auflaufverzögerungen und Pflanzenschäden die Folge sein, die vom Sommergetreide nur schwer ausgeglichen werden können. Deshalb wird oft ein geringerer Mittelaufwand empfohlen. Bei zu starker Reduzierung muss mit deutlichen Wirkungseinbußen gerechnet werden.
Beizempfehlung
pdf-Dokument - bbz_4-2016_beizung-sommergetreide.pdfUnbedingt erforderlich ist die Beizung gegen die folgenden Krankheiten (einen Überblick über die verfügbaren Mittel gibt die Tabelle):
  • Streifenkrankheit an Gerste;
  • Steinbrand und Schneeschimmel an Weizen;
  • Flugbrand an Hafer;
  • Flugbrand an Weizen und Gerste für die Saatguterzeugung.
Empfehlenswert ist eine Beizung gegen:
  • Schneeschimmel und andere Fusarium-Pilze an Braugerste. Empfehlenswerte Beizmittel sind zum Beispiel EfA, Landor CT Formel M, Orius Universal und Rubin TT.
  • Frühbefall durch Blattkrankheiten wie Netzflecken, Rhynchosporium oder Mehltau an Sommergerste. Wo diese Krankheiten klimatisch bedingt regelmäßig und früh die Keimlinge befallen und aus arbeitswirtschaftlichen Gründen Fungizide nicht rechtzeitig gespritzt werden können, ist eine entsprechende Beizmittelwirkung sinnvoll. Die Wirkung bleibt jedoch auf den Keimlingsbefall beschränkt. Ein Beizmittel mit Wirkung gegen Mehltau, Rhynchosporium und Netzflecken ist unter anderem Baytan universal Flüssigbeize.
Samen- und bodenbürtige Krankheiten an Hafer wie Fusarium und Drechslera, insbesondere bei früher Aussaat. Der Flugbrand des Hafers tritt selten auf.
Eine Beizung gegen Zwergsteinbrand ist für Sommerweizen nicht erforderlich, weil diese Pilzkrankheit nur während des Winters günstige Infektionsbedingungen hat.
In der Tabelle sind Beizmittel für Sommergetreide beispielhaft aufgeführt. Bei den konventionellen Beizmitteln werden bevorzugt Produkte empfohlen, die mehrere Wirkstoffe enthalten. Diese haben in der Regel eine gute Breitenwirkung gegen mehrere Krankheiten. Die Flüssigformulierung als  Wasserbeize hat sich durchgesetzt. Haftung und Abriebfestigkeit der Wirkstoffe sind verbessert worden. Eine Staubbildung soll damit verhindert werden.
Anwendung der Mittel
Es ist verboten, gebeiztes Saatgut für Nahrungsmittel oder zur Verfütterung an Tiere einzusetzen. Außerdem ist gebeiztes Saatgut getrennt von Futter- und Lebensmitteln zu lagern.
Insbesondere bei einer Aussaat mit pneumatischen Sägeräten besteht die Gefahr, dass außerhalb der Aussaatfläche in Saumbiotopen und Gewässern durch Beizstaub andere Lebewesen beeinträchtigt werden.
Durch die Art der Beizung kann das Fließverhalten des Saatgutes in der Sämaschine stark beeinflusst werden. Deshalb wird vor der Aussaat von unterschiedlich gebeiztem Saatgut empfohlen, die Sämaschine abzudrehen und für die gewünschte Aussaatmenge neu einzustellen.
Es ist dafür zu sorgen, dass kein gebeiztes Saatgut draußen offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare muss die Dosiereinrichtung rechtzeitig abgeschaltet werden, um ein Nachrieseln zu vermeiden. Verschüttetes Saatgut ist sofort zusammenzukehren und zu entfernen.