Politik | 02. Oktober 2014

Geld für Projekte und Zusammenarbeit

Von Katja Beutel, MLR
Im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) wird künftig Zusammenarbeit zur Lösung von Problemen gefördert. Teil 9 unserer MEPL-Serie zeigt, wie das ablaufen soll.
Das Förderprogramm mit dem Titel „Zusammenarbeit” besteht aus zwei Teilen:
  • Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) und
  • Pilotprojekte.
Die EIP wird vollständig als „Europäische Innovationspartnerschaft Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit” bezeichnet. Sie  bietet Anreize zur Zusammenarbeit  verschiedener Akteure (Landwirtschaft, vor- und nachgelagerte Bereich, Beratung, Forschung) in sogenannten „Operationellen Gruppen” (OPGen).
Die OPG befassen sich mit konkreten Projekten, die Bezug zu den aktuellen Herausforderungen  nehmen. Das können beispielsweise der Ressourcenschutz oder die wachsenden Anforderungen an den Tierschutz sein. Beispielsweise könnte eine OPG ein besonders tiergerechtes Haltungsverfahren entwickeln und testen. 
Veröffentlichung
Projekte unter Beteiligung der landwirtschaftlichen Praxis sollen bevorzugt gefördert werden.
Die Projektergebnisse müssen über eine Datenbank bei der EU veröffentlicht werden. Dort werden auch Daten von anderen interaktiven Projekten wie den Multi-Akteur-Projekten und den thematischen Netzwerken im Bereich „Horizont 2020”, dem EU-Forschungsrahmenprogramm, eingespeist.
Im Rahmen des EIP sind die Geschäftsausgaben einer OPG förderfähig, z. B. die Personalausgaben für einen Projektkoordinator. Weiterhin können Fördermittel für Studien und für Ausgaben der Projekte gewährt werden. Dies können auch Investitionskosten sein. Die Höhe der Förderung ist davon abhängig, ob es sich um ein land- oder um ein forstwirt-schaftliches Projekt handelt. Und sie ist abhängig von der Ausgabenart, z. B. ob es sich um laufende Kosten der Zusammenarbeit oder um Direktkosten des Projektes handelt. Die Fördersätze liegen zwischen ungefähr 50 und 100 %. Die OPG muss als Zuwendungsempfängerin rechtsfähig sein, ihren Sitz in Baden-Württemberg haben und mit ihrem Projekt eine landesspezifische Problem- und Fragestellung aufgreifen. Eine geförderte Innovation kann  auch scheitern. Sofern eine OPG im Falle des Scheiterns nach den Vorgaben ihres Aktionsplans gearbeitet hat und den Projektabbruch begründen kann, bleibt dies aber ohne finanzielle Folgen. Bereits vor dem Abbruch des Projekts ausgezahlte Fördermittel müssen nicht zurückgezahlt werden. Das Ministerium für Ländlichen Raum plant einen jährlichen Aufruf, sich als OPG am EIP zu vorgegebenen Themenschwerpunkten zu beteiligen.
In der Förderperiode 2014 bis 2020 stehen 15,7 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung, an deren Finanzierung sich die EU beteiligt. Weitere Informationen dazu beim Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum.
Pilotprojekte
Mit der Maßnahme „Pilotprojekte” soll die projektbezogene Zusammenarbeit unterstützt werden. Geförderte Pilotprojekte müssen – vor der allgemeinen Einführung und Umsetzung – auf die Erprobung neuer Produkte, Verfahren, Prozesse, Technologien, Konzepte und Dienstleistungen ausgerichtet sein. Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken. Förderempfänger sind die jeweiligen Projektträger. Es müssen mindestens zwei Akteurin-nen oder Akteure  zusammenarbeiten. Der rechtsfähige Projektträger muss seinen Sitz in Baden-Württemberg haben und das Pilotprojekt muss auch in Baden-Württemberg durchgeführt werden. Projekte unter Beteiligung der landwirtschaftlichen Praxis werden sowohl  im Auswahlverfahren als auch im Rahmen von EIP höher bewertet. Förderfähig sind die laufenden Kosten der Zusammenarbeit und die Direktkosten des Pilotprojektes und der Studien. Die Fördersätze liegen zwischen 40 und 75 %, je nach Projekt und Ausgabenart. Der maximale zuwendungsfähige Gesamtbetrag beläuft sich auf 500 000 Euro pro Projekt. Die Förderung ist auf einen Zeitraum von drei Jahren beschränkt. Die Antragstellung ist kontinuierlich möglich. Insgesamt stehen für die Förderung von Pilotprojekten  1,7 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind in den Jahren 2015 bis 2020 jährlich durchschnittlich knapp 250 000 Euro.