Waldwirtschaft | 30. Juni 2022

Geld für klimagerechte Waldbewirtschaftung

Von AGDW/AgE
Das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium haben sich auf ein Konzept für das angekündigte neue Förderinstrument zum Wald verständigt.
Die Naturverjüngung soll zukünftig Vorrang erhalten.
Für die „Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement” sind bis 2026 insgesamt 900 Mio. Euro aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) vorgesehen. Der Haushaltsausschuss des Bundestages muss noch darüber entscheiden.
Das Konzept sieht zwei Bestandteile für die  neue Förderung vor.
  • Bereits in diesem Jahr soll Modul 1 mit dem Titel „Klimaangepasstes Waldmanagement” starten. Als Voraussetzung für die Förderung ist eine zehnjährige Verpflichtung zur Einhaltung von Kriterien geplant, die über die Anforderungen der Zertifizierungssysteme PEFC und FSC hinausgehen. Zu den Kriterien zählen ein Vorrang für die natürliche Verjüngung, der Erhalt und die Erweiterung einer standortheimischen Baumartendiversität, ein Verzicht auf Kahlschläge sowie auf Düngung und Pflanzenschutzmittel oder auch die Anreicherung von Totholz. Hinzu kommt eine 20-jährige Verpflichtung für Forstbetriebe mit mehr als 100 ha, auf fünf Prozent der Fläche eine natürliche Waldentwicklung zuzulassen. Mit 870 Mio. Euro entfällt der Löwenanteil der eingeplanten Mittel auf Modul 1.
  • Die verbleibenden 30 Mio. Euro sind ab 2023 für das Modul 2 mit dem Titel „Extensivierung Laubholz” eingestellt. Damit soll ein Anreiz gegeben werden, bestimmte Laubholzbe- standstypen für mindestens 20 Jahre aus der Nutzung zu nehmen.
Kritik: "Ein Tropfen auf den heißen Stein"
AGDW-Präsident Professor An- dreas Bitter stellt dazu fest: „Es ist gut, dass die Politik einen ersten Schritt unternommen hat, die Ökosystemleistungen, die vor allem durch eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder bereitgestellt werden, zu honorieren. Daher ist das Konzept grundsätzlich zu begrüßen, muss aber in einzelnen Punkten dringend nachgebessert werden”. So werde die beabsichtigte Stilllegung nur einen begrenzten Beitrag zum Klimaschutz leisten, da ein großer Teil der Klimaschutzleistung des Waldes, die Bindung von CO2 in Holzprodukten und die Substitution klimaschädlicher Rohstoffe und Energieträger durch den Rohstoff Holz, außen vor bliebe. Die Stilllegung mindert des Weiteren die Rohholzversorgung und gefährdet langfristig die Rohstoffsicherheit, bemängelt Bitter. Falls Flächen periodisch aus der Nutzung genommen werden sollen, darf dies nicht aus den jährlich bereitgestellten 200 Mio. Euro finanziert werden, die für produktionsintegrierten Klima- und Naturschutz einzusetzen sind, sondern sollten zusätzliche Mittel aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz bereitgestellt werden, fordert der AGDW-Präsident.
Die pauschale Vorgabe eines Rückegassenabstands von 30 m bei Neuanlage sei hinsichtlich des Bodenschutzes von ungewisser Wirkung, der Humanisierung der Waldarbeit abträglich und mit Blick auf den Arbeitsschutz gefährlich. Stattdessen sollten bewährte Erschließungssysteme fortgeführt werden.
Finanziell bleibt das Konzept deutlich hinter den Notwendigkeiten zurück, fasst Bitter zusammen: „Das Thünen-Institut hat den jährlichen Finanzbedarf auf bis zu 1,4 Mrd. Euro  beziffert. Die angekündigten 200 Mio. Euro pro Jahr decken damit noch nicht einmal 15 Prozent des Bedarfs und sind so zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein.