Geld für klimagerechte Waldbewirtschaftung
Das Konzept sieht zwei Bestandteile für die neue Förderung vor.
- Bereits in diesem Jahr soll Modul 1 mit dem Titel „Klimaangepasstes Waldmanagement” starten. Als Voraussetzung für die Förderung ist eine zehnjährige Verpflichtung zur Einhaltung von Kriterien geplant, die über die Anforderungen der Zertifizierungssysteme PEFC und FSC hinausgehen. Zu den Kriterien zählen ein Vorrang für die natürliche Verjüngung, der Erhalt und die Erweiterung einer standortheimischen Baumartendiversität, ein Verzicht auf Kahlschläge sowie auf Düngung und Pflanzenschutzmittel oder auch die Anreicherung von Totholz. Hinzu kommt eine 20-jährige Verpflichtung für Forstbetriebe mit mehr als 100 ha, auf fünf Prozent der Fläche eine natürliche Waldentwicklung zuzulassen. Mit 870 Mio. Euro entfällt der Löwenanteil der eingeplanten Mittel auf Modul 1.
- Die verbleibenden 30 Mio. Euro sind ab 2023 für das Modul 2 mit dem Titel „Extensivierung Laubholz” eingestellt. Damit soll ein Anreiz gegeben werden, bestimmte Laubholzbe- standstypen für mindestens 20 Jahre aus der Nutzung zu nehmen.
Die pauschale Vorgabe eines Rückegassenabstands von 30 m bei Neuanlage sei hinsichtlich des Bodenschutzes von ungewisser Wirkung, der Humanisierung der Waldarbeit abträglich und mit Blick auf den Arbeitsschutz gefährlich. Stattdessen sollten bewährte Erschließungssysteme fortgeführt werden.
Finanziell bleibt das Konzept deutlich hinter den Notwendigkeiten zurück, fasst Bitter zusammen: „Das Thünen-Institut hat den jährlichen Finanzbedarf auf bis zu 1,4 Mrd. Euro beziffert. Die angekündigten 200 Mio. Euro pro Jahr decken damit noch nicht einmal 15 Prozent des Bedarfs und sind so zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein.