Betrieb und Wirtschaft | 04. Dezember 2014

Gebühren zurück?

Von Nödl, BLHV
Bei Verbraucherkreditverträgen können in bestimmten Fällen Bearbeitungsgebühren zurückgefordert werden. Dabei laufen zum Jahresende Fristen ab. Zur Frage, ob dies auch bei betrieblichen Kreditverträgen der Fall ist, gibt es bisher gegensätzliche Gerichtsurteile.
Wenn für betriebliche Kredite Bearbeitungsgebühren in erheblicher Höhe gezahlt wurden, sollte man mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen.
Im  Mai 2014 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) mit zwei 
Urteilen Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen für
unzulässig erklärt. Nach Auffassung des BGH dürften Bearbeitungsentgelte deshalb nicht verlangt werden, weil sie kein Entgelt für eine gesonderte Leistung darstellen. Banken und Sparkassen seien bereits vom Gesetz her gehalten, die Boni-
tät des Darlehensnehmers zu prüfen.
Nach dem Urteil vom Mai 2014 war zunächst umstritten, wann der Anspruch auf Rückzahlung verjährt. Der BGH hat nun  mit Urteil vom 28. Oktober entschieden, dass die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist auch hier gilt. Diese Frist begann nach Auffassung des BGH erst ab Ende des Jahres 2011, da bis zu diesem Zeitpunkt eine unklare Rechtslage bestand.
Auf dieser Grundlage können alle in der Zeit vom 1.1.2005 bis 31.12.2011 gezahlten Bearbeitungsentgelte noch bis zum Eintritt der Verjährungsfrist zum 31.12.2014 erfolgversprechend zurückgefordert werden.
Die Stiftung Warentest hat im Internet Musterschreiben eingestellt, mit denen Verbraucher dieses Bearbeitungsentgelt für Privatkredite  zurückfordern können (www.test.de, dann in die „Suche”-Maske oben „Musterbriefe Kreditbearbeitungsgebühr” eingeben). Sollten Kreditinstitute die Erstattung des Bearbeitungsentgelts verweigern, müssten noch in diesem Jahr verjährungshemmende Maßnahmen (Mahnbescheid oder Klage) ergriffen werden.
Zu beachten ist jedoch, dass die vorgenannten Entscheidungen des BGH zur Unwirksamkeit der beanstandeten Entgeltklauseln sich ausschließlich auf
Verbraucherkreditverträge beschränken. Betriebliche Kreditverträge der landwirtschaftlichen Betriebe als Unternehmer werden hiervon nicht erfasst, auch wenn hierzu ebenfalls bereits Klagen eingereicht wurden.
Hierzu gibt es gegensätzliche obergerichtliche Entscheidungen. Eine Empfehlung, Bearbeitungsgebühren auch für betriebliche Kredite von den Banken zurückzuverlangen, kann deshalb momentan nicht ausgesprochen werden. Lehnt die finanzierende Bank eine solche Forderung ab, sollten weitere Schritte mit einem Anwalt geklärt werden, wenn sich dies im Blick auf die Höhe der Bearbeitungsgebühr lohnt.