Politik | 02. Juli 2020

GAP: zwei Jahre Übergang

Von AgE
Der Trilog aus EU-Kommission, Rat und Europaparlament hat sich auf einen zweijährigen Übergang zur künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Die neue Reform der GAP wird nach aktuellem Stand frühestens im Jahr 2023 starten.
Nach der Einigung am Dienstag dieser Woche  in Brüssel können die Landwirte damit bis Ende 2022 weitgehend nach den aktuellen Regeln wirtschaften.
Der Trilogeinigung müssen der Rat und das Europaparlament nun noch formell ihren Segen erteilen. Beobachter in Brüssel gehen aber davon aus, dass die neue Übergangsverordnung noch vor September im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird.
Schäden leichter kompensierbar
Als eine von wenigen Neuerungen gelang es den EU-Abgeordneten, einen einfacheren Zugang zu Risikomanagementkompensationen und nationalen Hilfen in den Gesprächen mit Rat und Kommission durchzusetzen. Künftig soll es leichter werden, den Landwirten Entschädigungen für schwere Einkommensausfälle und Verluste aufgrund widriger klimatischer Ereignisse, Ausbrüchen von Tier- oder Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall zu gewähren. Die Schwelle zum Auslösen von Kompensationen soll von bisher 30 Prozent an Einbußen auf 20 Prozent gesenkt werden.
Der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses im Europaparlament, Norbert Lins, begrüßte die Einigung. „Damit haben unsere europäischen Landwirte Planungssicherheit für die nächsten zwei Jahre”, so der CDU-Politiker. Die CSU-Europaabgeordnete Marlene Mortler betonte, dass verantwortungsvolles Handeln in dieser außergewöhnlichen Zeit enorm wichtig sei. Deshalb sollten die Regeln der aktuellen GAP weiterhin gelten, aber mit den Zahlen des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR).