Für wen rechnet sich die Sonderbeihilfe Milch?
Wie sich die Sache rechnet, soll an einem Beispiel dargestellt werden. Landwirt Maier hält 60 Kühe und hat eine beihilfefähige Menge von 400000 kg Milch. Im Bezugszeitraum im Jahr 2016 (Dreimonatszeitraum) hat er 100000 kg Milch angeliefert.
Er geht davon aus, dass er im entsprechenden Dreimonatszeitraum in 2017 vermutlich 5 % mehr Milch abliefern wird, also 105000 kg. Die Frage ist nun: Soll er seine Produktion drosseln und die Sonderbeihilfe in Anspruch nehmen oder wie geplant weiter anliefern?
Bei einer Teilnahme am Programm würde er mindestens 1440 Euro erhalten (400000 kg × 0,36 Ct). Bei einer Beteiligung von nur der Hälfte der Micherzeuger sogar 2880 Euro (400000 kg × 0,72 Cent). Dafür büßt er das Milchgeld für 5000 kg Milch ein, bei einem Milchpreis von 35 Ct (brutto) also 1750 Euro.
- Vorzeitiger Verkauf von Schlachtkühen:
- Milch an Kälber verfüttern:
- Weniger Kraftfutter:
Bei 90 Tagen sind dies 1,1 kg je Kuh und Tag, der Kraftfutteraufwand müsste also um 0,5 kg je Tag eingeschränkt werden. Dann ist zu beobachten, wie die Kühe tatsächlich auf den verringerten Kraftfuttereinsatz reagieren.
- Keine ökonomische Verwertung der überschüssigen Milch:
Die Berechnungen in Tabelle 1 zeigen, dass sich bei der unterstellten Annahme einer fünfprozentigen Anlieferungssteigerung nur bei einer sehr hohen bundesweiten Beteiligung und ohne jegliche Anpassung der Erzeugung oder Verwertung der Milch eine Teilnahme an der Aktion nicht rechnet.
Die Frage ist nun: Wie vorteilhaft ist eine Teilnahme, wenn eine stärkere Produktionsausdehnung als die oben unterstellte von 5 % zu erwarten ist?