Betrieb und Wirtschaft | 04. Januar 2017

Für wen rechnet sich die Sonderbeihilfe Milch?

Die Sonderbeihilfe Milch ist eine weitere politische Bremsaktion für den Milchmarkt. Für welche Milcherzeuger lohnt sich die Teilnahme? Dr. Volker Segger von der Landesanstalt für die Entwicklung der Landwirtschaft (LEL) hat nachgerechnet
Kaum ist der erste Zeitraum des  sogenannten „Milchreduzierungsprogramms”  (1. Oktober bis 31.12.2016) vorbei, wird den Milcherzeugern von der Politik bereits eine neue Maßnahme angeboten: die Sonderbeihilfe Milch. Hier sollen Landwirte einen Ausgleich erhalten, wenn sie ihre Milcherzeugung in einem Dreimonatszeitraum Anfang des Jahres 2017 (1. Februar bis 30. April) gegenüber dem entsprechenden Zeitraum im Jahr 2016 nicht steigern.
Im Gegensatz zur vorigen  Aktion wird also keine Einschränkung der Produktion gefordert. Für die Maßnahme stehen der deutschen Landwirtschaft insgesamt 116 Millionen Euro zur Verfügung. Wenn alle Milcherzeuger teilnehmen und ihre Produktion nicht erhöhen, würden sie einen Ausgleich von 0,36 Cent/kg „beihilfefähige Menge” erhalten. Dies ist die Milchmenge, die sie im Zeitraum 1. Dezember 2015 bis 30. November 2016 abgeliefert haben. Bei einer geringeren Teilnahme an dem Programm erhöht sich der Ausgleich entsprechend, bei einer 50-prozentigen Teilnahme wäre der Ausgleich also doppelt so hoch (0,72 Ct/kg).
Wenn im Beibehaltungszeitraum nur ein Kilogramm mehr Milch geliefert wird als erlaubt, werden die Voraussetzungen für die Beihilfe nicht mehr erfüllt.

Wie sich die Sache rechnet, soll an einem Beispiel dargestellt werden. Landwirt Maier hält 60 Kühe und hat eine beihilfefähige Menge von 400000 kg Milch. Im Bezugszeitraum im Jahr 2016 (Dreimonatszeitraum) hat er 100000 kg Milch angeliefert.
Er geht davon aus, dass er im entsprechenden Dreimonatszeitraum in 2017 vermutlich 5 % mehr Milch abliefern wird, also 105000 kg. Die Frage ist nun: Soll er seine Produktion drosseln und die Sonderbeihilfe in Anspruch nehmen oder wie geplant weiter anliefern?
Bei einer Teilnahme am Programm würde er mindestens 1440 Euro erhalten (400000 kg × 0,36 Ct). Bei einer Beteiligung von nur der Hälfte der Micherzeuger sogar 2880 Euro (400000 kg × 0,72 Cent). Dafür büßt er das Milchgeld für 5000 kg Milch ein, bei einem Milchpreis von 35 Ct (brutto) also 1750 Euro.
 
Vier Möglichkeiten
Landwirt Maier überlegt nun, wie er die Milchmenge reduzieren kann und welche Kosten er dadurch einsparen kann. Folgende Möglichkeiten zieht er in Betracht:
  • Vorzeitiger Verkauf von Schlachtkühen:
Bei dieser Variante spart er die Kosten für das Grund- und Kraftfutter sowie Wasser und Energie der vorzeitig verkauften Kühe; dies sind rund 20 Ct je kg Milch (ohne Berücksichtigung der eingesparten Arbeit). Bei einer dreijährigen Nutzungsdauer der Kühe scheiden im Betrieb Maier pro Jahr ein Drittel der 60 Kühe aus, also 20 Tiere, im Quartal somit fünf Kühe.
Wird die Schlachtung um einen Monat vorgezogen und geben die Kühe in diesem Zeitraum noch 10 kg Milch am Tag, kann die Erzeugung um insgesamt 1500 kg (5 Kühe × 30 Tage × 10 kg) reduziert werden. Diese Maßnahme allein reicht also nicht aus, die notwendige Einschränkung von 5000 kg zu erreichen.
  • Milch an Kälber verfüttern:
Je kg  verfütterte Milch spart Maier  Kosten für den bisher eingesetzten  Milchaustauscher in Höhe von 20 Ct. Bei einer Tränkedauer von 12 Wochen können je Kalb rund  380 kg Milch zusätzlich zur Biestmilchphase eingesetzt werden, bei kontinuierlicher Abkalbung und somit durchschnittlich 15 Kälbern (Annahme: alle Kälber werden aufgezogen) also maximal 5700 kg im Quartal. Dies ist bereits mehr als die notwendige Produktionseinschränkung, wenn bisher nicht schon Vollmilch getränkt wurde.
  • Weniger Kraftfutter:
Da mit einem kg Kraftfutter theoretisch zwei kg Milch erzeugt werden können, werden je kg eingeschränkter Milcherzeugung 0,5 kg Kraftfutter eingespart. Bei einem Kraftfutterpreis von 20 Euro/dt lassen sich somit 10 Ct je kg Milch einsparen. Um die notwendigen 5000 kg Produktionseinschränkung in dem Dreimonatszeitraum zu erreichen, muss bei 52 gemolkenen Kühen (8 Trockensteher unterstellt) die Ablieferung um etwa 95 kg je Kuh reduziert werden.
Bei 90 Tagen sind dies 1,1 kg je Kuh und Tag, der Kraftfutteraufwand müsste also um 0,5 kg je Tag eingeschränkt werden. Dann ist zu beobachten, wie die Kühe tatsächlich auf den verringerten Kraftfuttereinsatz reagieren.
  • Keine ökonomische Verwertung der überschüssigen Milch:
In der letzten Spalte der Tabelle 1 wird der (nicht realistische) Fall unterstellt, dass keine der drei oben genannten Maßnahmen realisiert wird und es für die gesamte Mehrerzeugung von 5000 kg keine ökonomische Verwertung gibt, sprich die Milch quasi weggeschüttet wird. Bei einer täglichen Milchanlieferung von knapp 1200 kg (105000 kg/90 Tage) entspräche diese Menge der Erzeugung von vier Tagen.
Die Berechnungen in Tabelle 1 zeigen, dass sich bei der unterstellten Annahme einer fünfprozentigen Anlieferungssteigerung nur bei einer sehr hohen bundesweiten Beteiligung und ohne jegliche Anpassung der Erzeugung oder Verwertung der Milch eine Teilnahme an der Aktion nicht rechnet.
Die Frage ist nun: Wie vorteilhaft ist eine Teilnahme, wenn eine stärkere Produktionsausdehnung als die oben unterstellte von 5 % zu erwarten ist?
 
Varianten berechnet
Hierzu gibt die Tabelle 2 Auskunft, die die Vorteile bzw. Einbußen bei einer unterstellten Produktionsausdehnung von 5 %, 7,5 % und 10 % je 1000 kg Anlieferung im Bezugsquartal von 2016 ausweist. Geht man davon aus, dass vermutlich nur 50 bis 75 % aller Milcherzeuger an der Maßnahme teilnehmen, rechnet sich eine Teilnahme an dem Programm bis zu einer erwarteten Anlieferungssteigerung von 5 bis 10 %. Damit ist allen Betrieben, die ihren Kuhbestand gegenüber 2016 nicht aufstocken oder aufgestockt haben und die nur die normale Leistungssteigerung von 1 bis 2% pro Jahr erreichen, eine Teilnahme an dem Programm zu empfehlen.
Vorrangig sollte die Anpassung über den vorzeitigen Verkauf von Schlachtkühen sowie die Verfütterung von Milch erfolgen und erst in zweiter Linie über einen reduzierten Kraftfuttereinsatz. Das „Wegschütten” von Kleinstmengen kommt nur dann in Frage, wenn in den letzten Tagen des maßgeblichen Quartals in 2017 festgestellt wird, dass eine Überlieferung zu erwarten ist und dies zum Verlust der gesamten Beihilfe von unter Umständen mehreren tausend Euro führen würde. Wer also an der Maßnahme teilnimmt, muss seine Anlieferung vor allem in den letzten Wochen und Tagen ganz genau im Blick haben. Die LEL Schwäbisch Gmünd wird hierzu eine kleine Excel-Anwendung auf ihrer Homepage zur Verfügung stellen.