Politik | 06. September 2018

Fristverlängerung ohne Mehrheit

Für die angestrebte Verlängerung der Übergangsfrist beim Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration zeichnet sich keine Ländermehrheit ab.
Der Bundesrat hat am Montag nicht Wünschen aus dem Berufsstand entsprochen, die Frist für das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration zu verlängern.
In der  Sitzung des Bundesrats-Agrarausschusses am Montag wurde keiner der vorgelegten Anträge angenommen. Ob für die Plenarsitzung der Länderkammer am 21. September noch ein mehrheitsfähiger Antrag zustande kommt, erscheint fraglich.Noch am besten schnitt ein Antrag von Baden-Württemberg ab, der nur knapp scheiterte. Der Antrag zielt darauf ab, das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration bis drei Monate nach Marktverfügbarkeit geeigneter Narkosemittel, längstens jedoch um maximal drei Jahre bis Ende 2021 auszusetzen. Ein Inkrafttreten des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration zum 1. Januar 2019 würde dem Land zufolge zu erheblichen Strukturveränderungen in der hiesigen Schweinehaltung führen und die Ferkelproduktion einbrechen lassen.
Kleine Strukturen besonders betroffen
Kaum Unterstützung fand der bayerische Gesetzentwurf für eine Aussetzung des Verbots um fünf Jahre bis Ende 2023.   „Die Vernunft bleibt auf der Strecke”, bedauert dies der bayerische Bundestagsabgeordnete  Artur Auernhammer (CSU). Gerade die kleinen bäuerlichen Strukturen in Süddeutschland würden damit zerstört. „Letztlich können mit dieser Entscheidung die großen Betrieben leben, die sich teure Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration leisten können”, so Auernhammer. 
Trotz der mehrheitlichen Haltung der Länder spricht sich Artur Auernhammer als letzte Chance dafür aus, den Gesetzentwurf zur Änderung der Frist der betäubungslosen chirurgischen Kastration zur Abstimmung in das Parlament zu geben. 
Im Vorfeld der  Ausschusssitzung hatten sich sowohl der Deutsche Tierschutzbund als auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)  gegen eine Aufweichung der geltenden Regelung ausgesprochen. Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff warf der Bundesregierung Versagen vor, weil sie es versäumt habe, eine Strategie für den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration vorzulegen.
Aus dem Berufsstand wird indes immer wieder auf Dänemark und Schweden verwiesen, wo der Einsatz eines lokalen Betäubungsmittels durch den Tierhalter erlaubt ist. Zudem würden bereits jährlich rund elf Millionen Ferkel insbesondere aus Dänemark und den Niederlanden eingeführt. Geschehe nichts, würden noch mehr Ferkel importiert, wird gewarnt.